Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Gebäudemodernisierungsgesetz: Prinzip Hoffnung statt Klarheit

    Mai 6, 2026

    Abschaltung des Gasanschlusses darf nicht zur Kostenfalle werden

    Mai 6, 2026

    Stromversorgung sicher und kosteneffizient gewährleisten

    Mai 5, 2026

    Ex-E.ON-Kunden erhalten Erstattungen für verspätete Strom-Schlussrechnungen

    Mai 5, 2026

    Gefährliche Produkte werden trotz EU-Warnung auf Online-Marktplätzen verkauft

    Mai 4, 2026
  • Nachrichten

    Fehlt nur der politische Wille?: Experten schildern Weg zur Unabhängigkeit von den USA

    Mai 7, 2026

    CNN-Gründer gestorben: Jane Fonda meldet sich nach Tod ihres Ex-Mannes Ted Turner

    Mai 7, 2026

    Kampf um die Königsklasse: Harry Kane rettet zwar nicht den FC Bayern, aber die Chance der Bundesliga

    Mai 7, 2026

    Umfrage für Sachsen-Anhalt: 41 Prozent: AfD liegt 15 Prozentpunkte vor der CDU

    Mai 7, 2026

    Warnung vor „Vergeltungsschlag“: Moskau dringt auf Evakuierung ausländischer Botschaften aus Kiew

    Mai 7, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    Vorsicht: KI-Betrug – Spam wird gefährlicher für Verbraucher

    Mai 6, 2026

    Ist der Trump-Post über Friedrich Merz echt?

    Mai 6, 2026

    Microsoft Edge: Passwörter ungeschützt im Arbeitsspeicher!

    Mai 6, 2026

    Facebook-Seite gehackt: Der Fall „Gabis Bunte Bilder“ als Warnung vor Missbrauch

    Mai 6, 2026

    Zeigt dieses Bild den Leipzig-Amokfahrer mit AfD- oder Antifa-Shirt?

    Mai 5, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Geschichte der Demokratiebildung in der Schule | Bildung

    April 29, 2026

    Welcher Anteil junger Frauen und Männer erlangt das Abitur? | Bildung

    April 29, 2026

    Wer kann auf’s Gymnasium gehen? | Bildung

    April 29, 2026

    Schweigen ist nicht neutral | Bildung

    April 29, 2026

    Anwältin und Mechaniker | Bildung

    April 29, 2026
  • Politik

    Spahn will an Erhöhung der Abgeordnetendiäten festhalten

    Mai 7, 2026

    Umfrage zur Landtagswahl: AfD legt in Sachsen-Anhalt auf 41 Prozent zu – CDU bei 26 Prozent

    Mai 7, 2026

    US-Gericht veröffentlicht angeblichen Epstein-Abschiedsbrief | tagesschau.de

    Mai 7, 2026

    Verliert Labour seine Hochburgen – an rechts und links?

    Mai 7, 2026

    EU will KI für Missbrauch-Deepfakes verbieten

    Mai 7, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Politik»EU will KI für Missbrauch-Deepfakes verbieten
Politik

EU will KI für Missbrauch-Deepfakes verbieten

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 7, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

Stand: 07.05.2026 • 07:36 Uhr

Die EU will KI-Anwendungen zum missbräuchlichen Erstellen von sexualisierten Deepfakes verbieten – und hat jetzt eine Einigung erzielt. Andere Regeln für KI-Anbieter sollen hingegen erst später gelten als bisher geplant.

KI-Anwendungen zum missbräuchlichen Erstellen von sexualisierten Deepfakes sollen in der EU künftig verboten sein. Vertreter der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments einigten sich auf eine entsprechende Anpassung des KI-Gesetzes, wie die zyprische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte. Zugleich sollen andere KI-Regeln vereinfacht werden, um das wirtschaftliche Potenzial von Künstlicher Intelligenz in Europa auszuschöpfen.

Bevor die Änderungen in Kraft treten können, muss die Einigung noch vom Plenum des EU-Parlaments und dem Rat der Regierungen der Mitgliedstaaten bestätigt werden. In der Regel gilt das als Formalie. Geht die Reform durch, würde das Verbot ab 2. Dezember 2026 federführend vom KI-Amt der EU durchgesetzt werden, das vor zwei Jahren geschaffen wurde.

Bei Deepfakes wird etwa das Gesicht einer Frau in ein anderes Video – etwa eine Porno-Sequenz – eingefügt oder die Stimme künstlich nachgeahmt, so dass es wirkt, als würde sie Dinge tun oder sagen, die tatsächlich nie passiert sind. Durch die Entwicklung von KI ist die Erstellung täuschend echter Inhalte sehr viel einfacher geworden.

Chatbot Grok rückte Thema in den Fokus

Auf EU-Ebene rückte das Thema Ende vergangenen Jahres durch den KI-Chatbot Grok in den Fokus. Bis die von Elon Musk geführte US-Firma hinter der Software diese Funktion einschränkte, befahlen Menschen der KI immer wieder, Frauen in Bildern zu entkleiden. An Silvester entschuldigte sich der Chatbot selbst dafür, ein Bild von zwei Mädchen im Teenager-Alter „in sexualisierten Outfits“ erstellt zu haben. Das neue Verbot soll explizit auch auf das Erstellen von Inhalten abzielen, die sexuellen Kindesmissbrauch darstellen.

Das neue Verbot in der KI-Verordnung auf EU-Ebene, das sich nun abzeichnet, würde die Perspektive von der Bestrafung der Tat hin zum Verbot des Werkzeugs wechseln, also der KI-Anwendung an sich. Verhandlungsteilnehmer betonen aber, dass das Verbot nicht dazu führen soll, die Erstellung oder Manipulation von Bildern übermäßig stark einzuschränken.

Deepfake

Der Begriff Deepfake setzt sich aus den englischen Begriffen „Deep Learning“ (eine Lernmethode der künstlichen Intelligenz) und „Fake“ (dt. Fälschung) zusammen. „Deepfake“ bezeichnet manipulierte Medien, meist Videos oder Bilder, in denen Gesichter oder Stimmen mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) täuschend echt verändert oder ausgetauscht werden. Je mehr Material etwa von einer Person vorliegt, umso authentischer wirken die manipulierten Bilder.

Gesetz soll sexualisierte Inhalte genau definieren

Dafür soll in dem neuen Gesetz genau definiert sein, was sexualisierte Inhalte sind und was nicht. Nicht-einvernehmliche Bikini-Bilder, wie sie von Grok erstellt und auf X verbreitet wurden, könnten demnach möglicherweise erlaubt bleiben.

An Teile des Gesetzes, die das Europäische KI-Amt ursprünglich bereits ab August durchsetzen sollte, müssen sich die Firmen hinter ChatGPT, Claude und Co. jetzt erst ab Dezember 2026 halten. Spätestens dann sollen die Anbieter KI-Inhalte deutlich als solche kennzeichnen – generierte Bilder und Videos müssten sie also mit Wasserzeichen markieren. Andere Regeln soll das KI-Amt erst ab Dezember 2027 durchsetzen. Die Unternehmen hatten zuletzt immer wieder mehr Zeit gefordert, um die nötigen Anpassungen für die strikteren Vorgaben umzusetzen.

EU-Regeln gegen digitale Gewalt bereits vorhanden

Die geplanten Gesetzesverschärfungen sind nicht die ersten EU-Regeln zur Bekämpfung digitaler Gewalt. Bestehende Regularien sehen bereits vor, dass in allen Mitgliedstaaten das Anfertigen und Verbreiten von manipulierten Darstellungen sexueller Handlungen ohne Zustimmung der Betroffenen unter Strafe gestellt werden soll.

Die entsprechende EU-Richtlinie ist zwar seit Mai 2024 in Kraft, von Deutschland allerdings bisher nicht in nationales Recht übertragen worden. Dafür hat die Bundesrepublik noch bis zum Sommer nächsten Jahres Zeit. Zuletzt kündigte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) entsprechende Verschärfungen im Strafrecht und mehr Rechte für Geschädigte an.

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

Spahn will an Erhöhung der Abgeordnetendiäten festhalten

Mai 7, 2026

Umfrage zur Landtagswahl: AfD legt in Sachsen-Anhalt auf 41 Prozent zu – CDU bei 26 Prozent

Mai 7, 2026

US-Gericht veröffentlicht angeblichen Epstein-Abschiedsbrief | tagesschau.de

Mai 7, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

„Moby Dick“: Vor 60 Jahren: Belugawal im Rhein gesichtet

April 29, 20264 Aufrufe

Was eine Zuckerabgabe bringen könnte

April 29, 20264 Aufrufe

„Inflationszahlen sind Warnsignal“ | Verbraucherzentrale Bundesverband

April 29, 20263 Aufrufe

Kommentar zur Gesundheitsreform: Gerecht sieht anders aus

April 29, 20263 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.