Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Tausende Euro für Lootboxen: Das manipulative Geschäftsmodell der Gaming-Industrie

    August 26, 2026

    Sammelklage: Letzte Chance für E.ON-Fernwärmekunden

    August 25, 2026

    Energiesperren: Hohe Kosten belasten Verbraucher:innen

    August 4, 2026

    Bahnpreise: Werbung günstig, Realität teurer?

    August 3, 2026

    „Abschaffung der telefonischen Krankschreibung ist ein klarer Rückschritt“

    Juli 7, 2026
  • Nachrichten

    Falsche Wahl für Tom Cruise: Randy Quaid wettert gegen Anne Hathaway: „Nicht sexy“

    August 31, 2026

    „Sie werden mich hängen“: Bericht: Putin setzt auf Eskalation, weil er um sein Leben fürchtet

    August 31, 2026

    Bis zu 145 Millionen Euro: Strauchelnder FC Liverpool holt Barcola

    August 31, 2026

    Mit 46 erstmals Mutter: Jeanette Biedermann bringt Kind zur Welt

    August 31, 2026

    Summ, brumm – Autsch!: Erste Hilfe bei Bienen- und Wespenstichen: So geht’s richtig

    August 31, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    Vorsicht: Wahlbetrug in Sachsen-Anhalt? Doppelte Unterlagen aufgedeckt!

    August 31, 2026

    Vorsicht: Betrugsanrufe wegen „Krebs“ – So erkennen Sie die Masche!

    August 31, 2026

    Studien ignoriert? Faktencheck zu Spike-Protein und Blutspende!

    August 31, 2026

    Aluhut als Abzeichen: Was das neue Selbstverständnis verrät

    August 31, 2026

    KI-Werbung auf Facebook entblößt Frauen trotz Meta-Verbot

    August 30, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Was bedeutet Neutralität in der Schule – und was nicht? | Bildung

    Juli 14, 2026

    Wodurch fühlen sich Jugendliche in ihrem Alltag besonders belastet? | Bildung

    Juli 3, 2026

    Kontra: Social Media und Jugendliche – warum ein Verbot zu kurz greift | Bildung

    Juni 17, 2026

    Pro: Warum wir ein Social Media Verbot für Kinder brauchen | Bildung

    Juni 17, 2026

    Social Media bis 16 Jahre verbieten? So sehen das Erwachsene | Bildung

    Juni 11, 2026
  • Politik

    Apfel-Produzenten unter Druck | tagesschau.de

    August 31, 2026

    Wenn der Festivalplatz zur Müllkippe wird

    August 31, 2026

    Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: CDU vor der Zerreißprobe?

    August 31, 2026

    Flut im Himalaya: Hunderte Arbeiter in Wasserkraftwerken eingeschlossen

    August 31, 2026

    Streit über Ceuta: Italien und Spanien verlängern Grenzkontrollen

    August 31, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Politik»EU will KI für Missbrauch-Deepfakes verbieten
Politik

EU will KI für Missbrauch-Deepfakes verbieten

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 7, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

Stand: 07.05.2026 • 07:36 Uhr

Die EU will KI-Anwendungen zum missbräuchlichen Erstellen von sexualisierten Deepfakes verbieten – und hat jetzt eine Einigung erzielt. Andere Regeln für KI-Anbieter sollen hingegen erst später gelten als bisher geplant.

KI-Anwendungen zum missbräuchlichen Erstellen von sexualisierten Deepfakes sollen in der EU künftig verboten sein. Vertreter der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments einigten sich auf eine entsprechende Anpassung des KI-Gesetzes, wie die zyprische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte. Zugleich sollen andere KI-Regeln vereinfacht werden, um das wirtschaftliche Potenzial von Künstlicher Intelligenz in Europa auszuschöpfen.

Bevor die Änderungen in Kraft treten können, muss die Einigung noch vom Plenum des EU-Parlaments und dem Rat der Regierungen der Mitgliedstaaten bestätigt werden. In der Regel gilt das als Formalie. Geht die Reform durch, würde das Verbot ab 2. Dezember 2026 federführend vom KI-Amt der EU durchgesetzt werden, das vor zwei Jahren geschaffen wurde.

Bei Deepfakes wird etwa das Gesicht einer Frau in ein anderes Video – etwa eine Porno-Sequenz – eingefügt oder die Stimme künstlich nachgeahmt, so dass es wirkt, als würde sie Dinge tun oder sagen, die tatsächlich nie passiert sind. Durch die Entwicklung von KI ist die Erstellung täuschend echter Inhalte sehr viel einfacher geworden.

Chatbot Grok rückte Thema in den Fokus

Auf EU-Ebene rückte das Thema Ende vergangenen Jahres durch den KI-Chatbot Grok in den Fokus. Bis die von Elon Musk geführte US-Firma hinter der Software diese Funktion einschränkte, befahlen Menschen der KI immer wieder, Frauen in Bildern zu entkleiden. An Silvester entschuldigte sich der Chatbot selbst dafür, ein Bild von zwei Mädchen im Teenager-Alter „in sexualisierten Outfits“ erstellt zu haben. Das neue Verbot soll explizit auch auf das Erstellen von Inhalten abzielen, die sexuellen Kindesmissbrauch darstellen.

Das neue Verbot in der KI-Verordnung auf EU-Ebene, das sich nun abzeichnet, würde die Perspektive von der Bestrafung der Tat hin zum Verbot des Werkzeugs wechseln, also der KI-Anwendung an sich. Verhandlungsteilnehmer betonen aber, dass das Verbot nicht dazu führen soll, die Erstellung oder Manipulation von Bildern übermäßig stark einzuschränken.

Deepfake

Der Begriff Deepfake setzt sich aus den englischen Begriffen „Deep Learning“ (eine Lernmethode der künstlichen Intelligenz) und „Fake“ (dt. Fälschung) zusammen. „Deepfake“ bezeichnet manipulierte Medien, meist Videos oder Bilder, in denen Gesichter oder Stimmen mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) täuschend echt verändert oder ausgetauscht werden. Je mehr Material etwa von einer Person vorliegt, umso authentischer wirken die manipulierten Bilder.

Gesetz soll sexualisierte Inhalte genau definieren

Dafür soll in dem neuen Gesetz genau definiert sein, was sexualisierte Inhalte sind und was nicht. Nicht-einvernehmliche Bikini-Bilder, wie sie von Grok erstellt und auf X verbreitet wurden, könnten demnach möglicherweise erlaubt bleiben.

An Teile des Gesetzes, die das Europäische KI-Amt ursprünglich bereits ab August durchsetzen sollte, müssen sich die Firmen hinter ChatGPT, Claude und Co. jetzt erst ab Dezember 2026 halten. Spätestens dann sollen die Anbieter KI-Inhalte deutlich als solche kennzeichnen – generierte Bilder und Videos müssten sie also mit Wasserzeichen markieren. Andere Regeln soll das KI-Amt erst ab Dezember 2027 durchsetzen. Die Unternehmen hatten zuletzt immer wieder mehr Zeit gefordert, um die nötigen Anpassungen für die strikteren Vorgaben umzusetzen.

EU-Regeln gegen digitale Gewalt bereits vorhanden

Die geplanten Gesetzesverschärfungen sind nicht die ersten EU-Regeln zur Bekämpfung digitaler Gewalt. Bestehende Regularien sehen bereits vor, dass in allen Mitgliedstaaten das Anfertigen und Verbreiten von manipulierten Darstellungen sexueller Handlungen ohne Zustimmung der Betroffenen unter Strafe gestellt werden soll.

Die entsprechende EU-Richtlinie ist zwar seit Mai 2024 in Kraft, von Deutschland allerdings bisher nicht in nationales Recht übertragen worden. Dafür hat die Bundesrepublik noch bis zum Sommer nächsten Jahres Zeit. Zuletzt kündigte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) entsprechende Verschärfungen im Strafrecht und mehr Rechte für Geschädigte an.

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

Apfel-Produzenten unter Druck | tagesschau.de

August 31, 2026

Wenn der Festivalplatz zur Müllkippe wird

August 31, 2026

Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: CDU vor der Zerreißprobe?

August 31, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

„Moby Dick“: Vor 60 Jahren: Belugawal im Rhein gesichtet

April 29, 20264 Aufrufe

Was eine Zuckerabgabe bringen könnte

April 29, 20264 Aufrufe

„Inflationszahlen sind Warnsignal“ | Verbraucherzentrale Bundesverband

April 29, 20263 Aufrufe

Kommentar zur Gesundheitsreform: Gerecht sieht anders aus

April 29, 20263 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.