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Startseite»Politik»Spahn will an Erhöhung der Abgeordnetendiäten festhalten
Politik

Spahn will an Erhöhung der Abgeordnetendiäten festhalten

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 7, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Stand: 07.05.2026 • 09:05 Uhr

Ab Juli werden die Bezüge der Bundestagsabgeordneten automatisch steigen. SPD und Linke fordern, angesichts der wirtschaftlichen Lage auf die Erhöhung zu verzichten. Doch Unions-Fraktionschef Spahn will daran festhalten.

Unionsfraktionschef Jens Spahn hat den Mechanismus der jährlichen Diätenerhöhung als „gut funktionierend“ bezeichnet. Die Bezüge der Parlamentarier folgen der Lohnentwicklung. „Grundsätzlich sollten wir an diesem Mechanismus festhalten“, sagte der CDU-Politiker in der ARD-Sendung Maischberger.

Die Automatisierung gilt seit 2014. Zuvor hatte der Bundestag selbst über die Diätenerhöhungen entschieden. Das sei falsch gewesen, betonte der Unionsfraktionschef.

Zum 1. Juli steht die Erhöhung der Diäten für Bundestagsabgeordnete gemäß der Lohnentwicklung an. Die monatlichen Bezüge würden damit von derzeit rund 11.833 Euro auf etwa 12.330 Euro vor Steuern steigen.

Reichinnek: Abgeordnete verdienen bereits genug

Die SPD hat bereits einen Verzicht auf die Erhöhung vorgeschlagen. Das fordert auch die Linke. Deren Co-Fraktionsvorsitzende Heidi Reichinnek sagte in der ARD, die Abgeordneten verdienten genug. Die Linke werde erneut den Antrag stellen, die Erhöhung auszusetzen. Sollte diese kommen, wollten die Linken diese wieder spenden.

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatte Ende April bei Maischberger Zustimmung zu einem Aussetzen erkennen lassen. „Finde ich richtig oder dass Abgeordnete selbst in die Rentenkasse einzahlen oder dass man an die Beihilfe geht“, sagte Linnemann auf die Frage nach Aussetzung der Diäten. Einer von diesen drei Punkten müsse mindestens kommen. „Ansonsten bekommen wir keine Glaubwürdigkeit für die Reform, die wir machen.“

Bundestagsabgeordnete können wählen zwischen Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben und einem Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.

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