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Startseite»Politik»Anfragen wegen Diskriminierung auf Höchststand
Politik

Anfragen wegen Diskriminierung auf Höchststand

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 2, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 02.06.2026 • 13:54 Uhr

Probleme bei der Wohnungssuche wegen des Kopftuchs oder Absagen bei der Jobsuche wegen einer Behinderung: Die Zahl der Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat im vergangenen Jahr ein Rekordhoch erreicht.

Mehr Menschen als je zuvor haben sich im vergangenen Jahr an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt. Wie aus dem aktuellen Jahresbericht der Stelle hervorgeht, stieg die Zahl der Anfragen 2025 auf 13.067 Fälle – das waren etwa 15 Prozent mehr als noch im Jahr zuvor.

Am häufigsten – in 43 Prozent der Fälle – meldeten sich Betroffene dabei wegen rassistischer Diskriminierung. 27 Prozent der Betroffenen wandten sich wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit an die Stelle, 22 Prozent aufgrund einer Diskriminierung wegen des Geschlechts. Dahinter folgten Anfragen zu Altersdiskriminierung mit zwölf Prozent, zu Religion und Weltanschauung mit sieben Prozent und zur sexuellen Identität mit rund vier Prozent.

Beauftragte fordert klare gesetzliche Regelungen

„Rassistische Einstellungen verfestigen sich – und führen zu deutlich heftiger erlebter Diskriminierung“, erklärte die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman. Erfahrungen mit rassistischer Diskriminierung in Form von Beleidigungen, Herabwertungen oder Benachteiligungen machten die Betroffenen demnach etwa am Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche oder im Gesundheitswesen.

„Rassistisches Verhalten schadet nicht nur den Betroffenen, es schadet auch der Gesellschaft und Wirtschaft“, warnte die Beauftragte. Auch würden Rassismus und Diskriminierung nicht von selbst wieder verschwinden, vor allem dann nicht, wenn Menschen das Gefühl hätten, Diskriminierungen blieben folgenlos. „Wichtig sind klare gesetzliche Regelungen, damit alle in Freiheit und Sicherheit leben können“, forderte Ataman.

Problemfall Diskriminierung durch staatliche Stellen

Schutz vor Diskriminierung soll das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gewährleisten. Erst kürzlich hat das Bundeskabinett eine Reform beschlossen. Die Regierung will dafür sorgen, dass Betroffene von Diskriminierung ihre Rechtsansprüche länger geltend machen können. Die Frist soll von bislang zwei auf vier Monate verlängert werden. Auch der Schutz vor sexueller Belästigung soll auf mehr Bereiche ausgeweitet werden. Zudem sollen Betroffene mehr Unterstützung durch die Antidiskriminierungsstelle erhalten können – etwa durch ein Streitschlichtungsverfahren.

Die Beauftragte Ataman sieht die Reform skeptisch: „Es ist zwar richtig und überfällig, einige Lücken im Gesetz zu schließen, wie im Bereich der sexuellen Belästigung“, räumte die Beauftragte ein. „Doch die geplante Reform ist zu schwach und bringt Menschen im Alltag sehr wenig.“ Viele von Diskriminierung Betroffene würden sich auch weiterhin nicht auf das AGG berufen können, zum Beispiel bei Benachteiligungen durch staatliche Stellen. Auch der Gesundheitsbereich und Diskriminierungen durch Künstliche Intelligenz blieben „antidiskriminierungsrechtliche Grauzonen“.

Viele Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle betreffen laut dem Jahresbericht nämlich Fälle, die durch das AGG nicht erfasst sind. So berichteten Betroffene in mehr als 1.400 Fällen von Benachteiligungen durch Ämter und Behörden. In mehr als 500 weiteren Anfragen ging es um Diskriminierung im Umgang mit Justiz und Polizei. Im Bildungsbereich wurden gut 600 Fälle gemeldet. Insgesamt machten laut dem Bericht Fälle, die im Kontakt mit staatlichen Stellen stattfinden, fast ein Viertel aller Beratungsanfragen aus.

Beratungsstellen ausgelastet

Als Grund für die allgemeine Zunahme der Beratungsfälle vermutet Ataman zum einen eine wachsende Bekanntheit des Themas. Zum anderen geht sie von einem gestiegenen Leidensdruck aus: Diskriminierung passiere offener als früher und nicht mehr „hinter vorgehaltener Hand“.

Dieser Einschätzung schloss sich die Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland, Eva Andrades, an. In dem Verband sind zivilgesellschaftliche Beratungsstellen organisiert. Die Qualität von Diskriminierung ändere sich, sie trete „sehr viel heftiger und offener“ zutage, sagte Andrades. Die steigenden Fallzahlen machten sich bei den Verbandsmitgliedern bemerkbar, einige Beratungsstellen könnten bereits keine neuen Anfragen mehr annehmen.

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