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Nach Recherchen von NDR, WDR und SZ bewertete ein BKA-Analysetool den mutmaßlichen Attentäter vom Berliner CSD schon Wochen vor dem Anschlag als „Hochrisikoperson“. Wie umfassend wurde Abdul B. von den Behörden überwacht?
Die Sicherheitsbehörden hatten Abdul B. im Blick. Man könnte sagen: Sogar noch bis kurz vor dem Anschlag auf den „Christopher Street Day“ (CSD) in Berlin. Die Spezialisten des Berliner Landeskriminalamtes (LKA) hatten heimlich eine Kamera installiert, sie filmte den Hauseingang von B. in Berlin-Schöneberg.
Am Samstagabend, um 20.58 Uhr, soll diese Kamera nach Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung (SZ) aufgezeichnet haben, wie der Islamist das Haus verließ. Kurz darauf raste er offenbar mit einem weißen Transporter in eine Menschenmenge im Großen Tiergarten.
Einstufung als „Gefährder“
Abdul B., der am Sonntagabend in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau von Spezialkräften der Polizei aufgespürt und erschossen wurde, war als Gefährder eingestuft. So werden Personen bezeichnet, denen die Polizei jederzeit schwere Gewalttaten zutraut.
Den Recherchen zufolge wurde Abdul B. wenige Wochen vor dem Attentat auf den Berliner CSD von einem BKA-Analysetool als „Hochrisikoperson“ bewertet. Bis zuletzt gab es Überwachungsmaßnahmen gegen den Islamisten. Mehrfach wurde im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ), wo Behörden aus Bund und Ländern zusammenkommen, über seinen Fall gesprochen. Doch am Ende bekamen die Ermittler B.s mutmaßlichen Entschluss nicht mit, Menschen zu töten. Es war wohl eher Pech, als ein Versagen. Denn dass Polizei und Staatsanwaltschaft die Gefährlichkeit von B. ignorierten, lässt sich neuen Recherchen zufolge nicht sagen.
Straftaten als Jugendlicher
Schon als Jugendlicher soll Abdul B., der als Sohn libanesischer Eltern in Berlin geboren wurde und die deutsche Staatsbürgerschaft besaß, mit Straftaten aufgefallen sein. Nach Darstellung der Sicherheitsbehörden galt er in seiner Jugend als „Intensivtäter“. Im Jahr 2022 verurteilte ein Berliner Jugendschöffengericht ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung zu 40 Sozialstunden. Bereits zuvor, 2020, soll er sich nach Angaben aus Sicherheitskreisen radikalisiert haben. Dabei soll auch ein Prediger in einer Kreuzberger Moschee eine Rolle gespielt haben.
Der Berliner Verfassungsschutz wurde wohl auf Abdul B. aufmerksam, als er 2021 an islamistischer Missionierungsarbeit in Fußgängerzonen teilgenommen haben soll. Die Behörden rechneten ihn einer Jugendgruppierung zu, die sich „Siraatul Haqq“ nennt. Sie soll im Umfeld einer Moschee in Berlin-Neukölln entstanden sein und aus mehreren Dutzend Islamisten bestanden haben.
Behörden stoppten 2025 einmal seine Ausreise
Im Oktober 2024 sollen die Sicherheitsbehörden bei der Überwachung von B.s Social-Media-Beiträgen registriert haben, dass er Propaganda der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) verbreitet hatte. Ein Jahr später soll B. den Wunsch entwickelt haben, sich Dschihadisten anzuschließen. Er plante demnach, vorgeblich als Pilger nach Saudi-Arabien zu reisen und sich dann nach Mauretanien in Westafrika abzusetzen. So weit kam es allerdings nicht: Noch vor seinem Abflug in die Türkei im Mai 2025 stoppten ihn die Berliner Behörden.
Wenig später aber gelang Abdul B. die Ausreise: Am 20. Mai 2025 flog er nach Erkenntnissen der Ermittler zunächst in die Türkei, dann weiter in den Libanon. Deutsche Behörden informierten daraufhin libanesische Stellen, teilten mit, der Berliner sei wohl auf dem Weg nach Syrien, um sich der Terrormiliz IS anzuschließen. Am 24. Juli 2025 wurde B. schließlich im Libanon festgenommen und von einem Militärgericht wegen „Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu drei Monaten Haft verurteilt.
Festnahme nach Rückkehr aus dem Libanon
Nach der Haftentlassung kehrte Abdul B. im November 2025 nach Berlin zurück und wurde noch am Flughafen BER vom LKA festgenommen. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hatte ein Verfahren wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gegen ihn eingeleitet. B. kam in eine Jugendhaftanstalt in Berlin.
Im Januar 2026 wurde Abdul B. vom Berliner LKA offiziell als Gefährder eingestuft. Einer von rund 450 Islamisten, denen die deutschen Behörden jederzeit schwere Gewalttaten zutrauen. Nicht alle diese Personen sind in Deutschland oder auf freiem Fuß. Einige halten sich im Ausland auf, sind etwa im Irak inhaftiert, andere sind in den Kriegswirren im Nahen Osten verschwunden oder sind vermutlich nicht mehr am Leben, werden offiziell allerdings nicht für tot erklärt. Wiederum andere befinden sich in Deutschland in Haft.
Da befürchtet wurde, dass Abdul B. aufgrund der Haft im Libanon und der bereits monatelangen Untersuchungshaft in Deutschland trotz der schwerwiegenden Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bald freigelassen werden könnte, soll es nach Recherchen von NDR, WDR und SZ noch in der ersten Maihälfte eine kurzfristig einberufene Sitzung des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) in Berlin gegeben haben.
Dort sollen die Fachleute der Sicherheitsbehörden zu dem Schluss gekommen sein, das ein erhebliches Risiko bestehe, dass Abdul B. erneut ausreisen oder einen Anschlag begehen könnte. Wenig später, am 12. Mai, kam Abdul B. tatsächlich aus der Untersuchungshaft frei.
Gericht gab ihm noch eine Chance
In dem Urteil des Jugendschöffengerichts vom selben Tag schrieb das Gericht, Abdul B. habe beim Versuch, sich dem Islamischen Staat anzuschließen, „schwere Schuld“ auf sich geladen. Auch sei ihm bewusst gewesen, „dass es sich bei dem Islamischen Staat um eine Terrorgruppe handelt“. Das Urteil führt fort, dass Abdul B. zudem bekannt war, dass diese Gruppe „Ungläubige als todeswürdig ansieht, Kriegsverbrechen begeht und eine radikale Auslegung des sunnitischen Islams mit äußerster Gewalt durchsetzt“. Zudem kam das Gericht zu dem Schluss, mit einer Jugendstrafe, „der intensivsten Rechtsfolge des Jugendstrafrechts“, zu reagieren.
Die Richter am Schöffengericht verhängten also eine Freiheitsstrafe, und zwar zunächst nicht auf Bewährung. Explizit heißt es in dem Urteil, das NDR, WDR und SZ vorliegt, „dass der Angeklagte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig keine Straftaten mehr begehen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt … nicht erwartet werden“. Die Strafe zur Bewährungauszusetzen, sei daher nicht in Betracht gekommen. Begründet wurde die Einschätzung von Abdul B. mit dem Umstand, „dass er auch nach seiner Haftentlassung im Libanon weiterhin Interesse an den Medien des Islamischen Staates zeigte“.
Und doch wurde Abdul B. aus der Haft entlassen – auch, weil er zuvor bereits sechs Monate in Untersuchungshaft und weitere drei Monate in libanesischer Haft verbracht hatte. Zudem hatte er im Rahmen der Hauptverhandlung angegeben, sich vom IS distanziert zu haben. Im Rahmen einer sogenannten „Vorbewährung“ sollte er sich fortan unter besonderen Auflagen, regelmäßigen Beratungsgesprächen und unter Aufsicht von Bewährungshelfern als einsichtig erweisen. Erst zu einem späteren Zeitpunkt wollte das Gericht entscheiden, ob seine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt oder vollzogen wird. Das Urteil wurde nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft Berufung einlegte.
Berliner Polizei reagierte mit besonderen Maßnahmen
Das Berliner LKA begann daraufhin, den Islamisten in Freiheit engmaschig zu überwachen. Sein Handy wurde überwacht, seine Social-Media-Kanäle ebenfalls, Observationsteams folgten dem Extremisten regelmäßig. Um seinen Tagesablauf zu beobachten, wurde eine Kamera installiert, die den Hauseingang von B. filmte. Die Aufnahmen wurden jeweils nach 24 Stunden ausgewertet.
Abdul B. soll sich unauffällig verhalten haben, es soll keine Hinweise auf ein „aktionsorientiertes Verhalten“ gegeben haben, heißt es aus Sicherheitskreisen. Nach rund zehn Tagen soll daher die engmaschige Beobachtung zurückgefahren worden sein – auch aufgrund begrenzter Ressourcen bei der Polizei.
Am 26. Mai war Abdul B. dann nach Informationen von NDR, WDR und SZ erneut Thema einer GTAZ-Sitzung: Es tagte die Arbeitsgruppe (AG) „Risikomanagement“, in der einzelne Islamisten, deren Gewaltbereitschaft sowie entsprechende Maßnahmen besprochen werden.
Einordnung im Gefährderprogramm des BKA
Die Fachleute sollen bei diesem Termin das Ergebnis einer Risikobewertung für Abdul B. vorgestellt haben, die mit Hilfe eines BKA-Systems ermittelt wurde: „Regelbasierte Analyse potentiell destruktiver Täter zur Einschätzung des akuten Risikos – islamistischer Terrorismus“, kurz RADAR-iTE, heißt dieses Programm. Das Tool soll nicht bewerten, ob es sich bei den erfassten Personen um Gefährder handelt, sondern es soll den Sicherheitsbehörden bei der Priorisierung von Überwachungsmaßnahmen helfen, um abzuwägen, wie wahrscheinlich eine unmittelbare Gefährdung ist.
Das Programm wurde nach dem Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz entwickelt und wird seit 2017 genutzt. Unterschiedliche Faktoren, etwa eine kriminelle Vorgeschichte, Gewaltbereitschaft, familiäre Bindung, soziales Umfeld oder Waffenaffinität werden dabei analysiert.
Das Ergebnis bei Abdul B. soll nach Recherchen von WDR, NDR und SZ die Kategorie Rot gewesen sein: Hohes Risiko. Da aber in den Wochen zuvor die enge Beobachtung durch das LKA Berlin keine Anzeichen für ein erhöhtes Risiko geliefert hatte, sollen die Maßnahmen trotz des Analyseergebnisses laut Eingeweihten gelockert worden sein. Die Observationen wurden eingestellt, die technischen Maßnahmen, die Telefon- und Internetüberwachung sowie die Kamera vor Abdul B.s Haustür liefen weiter.
Dabei bekamen die Staatsschützer nach Angaben aus Sicherheitskreisen mit, wie B. Anfang Juli das Haus verließ und einen verdächtigen Gegenstand am Hosenbund trug. Er sah aus wie eine Pistole. Umgehend wurde eine Wohnungsdurchsuchung veranlasst. Dabei konnte die Waffe gefunden werden – es war ein Spielzeug.
Am Samstagabend, um 20.58 Uhr, verließ B. dann das Haus offenbar erneut, wieder soll die Kamera aufgezeichnet haben. Dann allerdings war es zu spät für vorbeugende Maßnahmen.
Kurze Zeit später fuhr er mutmaßlich im Berliner Tiergarten in eine Menschenmenge. Eine Frau starb, mehr als zwanzig weitere Menschen wurden teilweise schwer verletzt.
