KURZMELDUNG · DEUTSCHLAND
In sozialen Netzwerken läuft ein Ausschnitt aus einer Bundestagsrede von Alice Weidel vom 9. September 2026. Die AfD-Chefin spricht darin von mehr als einer Million Flüchtlingen, deren Asylanträge „mehr als einmal abgelehnt“ worden seien. Die Million steht in einer Regierungsantwort – die behauptete Mehrfachablehnung aber nicht.
Zum Stichtag 30. April 2026 waren im Ausländerzentralregister 1.030.864 Menschen erfasst, deren Asylantrag irgendwann einmal abgelehnt worden war. Solche Einträge werden laut Bundesregierung im Regelfall nicht gelöscht. Die Ablehnung kann Jahre zurückliegen, während die Person inzwischen aus einem anderen Grund ein Aufenthaltsrecht hat.
Die Statistik sagt auch nicht, wie oft ein Antrag abgelehnt wurde. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erklärte CORRECTIV, das Register enthalte abgelehnte Erst- und Folgeanträge. Wie viele Menschen mehrfach abgelehnt wurden und zugleich ausreisepflichtig sind, lasse sich daraus nicht belastbar auswerten.
Zum 30. Juni 2026 waren insgesamt 258.845 Menschen in Deutschland ausreisepflichtig. Rund 77 Prozent davon hatten eine Duldung. Auch diese Gruppe besteht nicht ausschließlich aus Menschen mit einem abgelehnten Asylantrag.
Die Zahl von rund einer Million ist damit echt, trägt aber die zusätzlichen Aussagen nicht. Aus „irgendwann einmal abgelehnt“ wird „mehrfach abgelehnt“, danach entsteht der Eindruck einer aktuellen Ausreisepflicht. Genau so kann eine korrekt zitierte Zahl irreführen: Nicht die Ziffer wird verändert, sondern die Bedeutung der gezählten Kategorie.
Quellen
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