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Startseite»Nachrichten»Beschäftigte haben oft Wahl: Bei Kapitalauszahlung aus Betriebsrente droht Steuerfalle
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Beschäftigte haben oft Wahl: Bei Kapitalauszahlung aus Betriebsrente droht Steuerfalle

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 24, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Beschäftigte haben oft WahlBei Kapitalauszahlung aus Betriebsrente droht Steuerfalle

Eine monatliche Auszahlung der Betriebsrente kann steuerlich günstiger ausfallen als eine große Summe auf einmal – abhängig vom persönlichen Steuersatz. (Foto: dpa)

Einmalzahlung oder monatliche Rente? Wer sich für eine Kapitalauszahlung aus der Betriebsrente entscheidet, riskiert eine deutlich höhere Steuerlast. Darauf sollten Beschäftigte achten.

Mehr als 20 Millionen Beschäftigte in Deutschland haben eine betriebliche Altersvorsorge. Das geht aus Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervor. Viele von ihnen haben zum Renteneintritt verschiedene Wahlmöglichkeiten für das angesparte Kapital. So kann das Vermögen entweder ganz oder teilweise oder aber Monat für Monat als Betriebsrente ausgezahlt werden. Wer sich für eine (Teil-)Auszahlung entscheidet, sollte unbedingt mögliche steuerliche Nachteile auf dem Schirm haben, teilt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) mit.

Denn eine größere Auszahlung auf einen Schlag aus einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einem Pensionsfonds kann eine erhebliche Steuerbelastung mit sich bringen. „Die Kapitalauszahlung zählt in voller Höhe zum steuerpflichtigen Einkommen des betreffenden Jahres“, sagt BVL-Geschäftsführerin Jana Bauer. „Dadurch kann der persönliche Steuersatz steigen.“ Und zwar erheblich mehr, als es bei der monatlich ausgezahlten Rente der Fall wäre.

Steuerliche Einschätzung kann für Entscheidung hilfreich sein

Grundsätzlich gilt bei der betrieblichen Altersvorsorge: Waren die Beiträge während der Ansparphase steuerfrei – etwa durch Entgeltumwandlung vom Bruttolohn -, muss die spätere Rente oder Kapitalauszahlung in voller Höhe versteuert werden. Bei Direktversicherungen sowie Pensionskassen und Pensionsfonds ist das oft der Fall. Nur wenn die Beiträge in der Ansparphase aus dem bereits versteuerten Einkommen geleistet wurden, ist die Auszahlung in der Regel steuerfrei, so der BVL.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre betriebliche Altersversorgung durch eine Auszahlung des Kapitals auflösen möchten, sollten darum unbedingt vorab ausrechnen (lassen), wie viel Netto vom Brutto wirklich übrig bleibt. Dem sollten sie die Variante der monatlichen Betriebsrente gegenüberstellen und dann überlegen, womit sie besser fahren. Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine können bei der Einschätzung helfen.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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