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Startseite»Betrugsmaschen»Betrogen – was tun? Die ersten Schritte
Betrugsmaschen

Betrogen – was tun? Die ersten Schritte

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 25, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Nach dem Klick · Teil 2 von 5

Teil 1 hat gezeigt, warum so viele nach einem Betrug schweigen. Jetzt wird es praktisch. Wer gerade gemerkt hat, dass etwas nicht stimmt, braucht keine lange Erklärung. Er braucht eine Reihenfolge.

Die ersten vier Schritte

In dieser Reihenfolge – das Geld zuerst.

1

Bank anrufen

Karte oder Online-Banking sperren lassen. Bei einer Überweisung ausdrücklich nach einem Rückruf fragen.

2

Zugänge sichern

Eingegebene Passwörter ändern – überall dort, wo sie auch verwendet werden.

3

Nichts löschen

Nachrichten, Links, Chats und Zahlungsbelege aufheben, auch wenn es unangenehm ist.

4

Anzeige erstatten

Bei der Polizei. Wie das in Österreich, Deutschland und der Schweiz geht, steht in Teil 3.

Warum zuerst die Bank?

Weil beim Geld die Zeit am knappsten ist. Die Verbraucherzentrale in Deutschland warnt: Eine Überweisung, die man selbst gemacht hat, lässt sich meist nicht mehr rückgängig machen, sobald die Bank sie ausgeführt hat. Viele Überweisungen werden inzwischen in Echtzeit gebucht. Dann hilft oft nicht einmal ein schneller Anruf.

Anrufen sollte man trotzdem. Die Bank kann versuchen, die Überweisung zurückzurufen und die Bank des Empfängers zu verständigen. Ob das klappt, hängt vor allem davon ab, ob das Geld noch auf dem Zielkonto liegt.

In Österreich lässt sich die Bankomatkarte über den Sperrnotruf 0800 204 8800 sperren, aus dem Ausland über +43 1 204 8800. Für Kreditkarten gilt die Sperrnummer des jeweiligen Kartenanbieters. In Deutschland sperrt der Sperr-Notruf 116 116 Karten und bei vielen Banken auch das Online-Banking. In der Schweiz wendet man sich direkt an die eigene Bank.

Ein wichtiger Hinweis dazu: Der deutsche Sperr-Notruf ruft selbst nie an. Wer einen Anruf bekommt, der angeblich von der Bank oder der Sperrhotline kommt, legt am besten auf und ruft die Bank selbst unter der bekannten Nummer an.

Lässt sich das Geld zurückholen?

Das hängt stark davon ab, wie bezahlt wurde. Am einfachsten geht es laut Verbraucherzentrale bei einer Lastschrift. Am schwierigsten ist es bei einer Überweisung, die man selbst freigegeben hat.

Wie Sie bezahlt haben, entscheidet, was noch geht

Die wichtigsten Zahlungsarten im Überblick.

Überweisung

Meist nicht mehr rückgängig zu machen, sobald sie ausgeführt ist. Trotzdem sofort die Bank anrufen.

SEPA-Lastschrift

Innerhalb von acht Wochen zurückbuchen lassen. Wurde die Lastschrift nie genehmigt: bis zu 13 Monate.

Kreditkarte

Bei der Bank, die die Karte ausgegeben hat, eine Rückbuchung („Chargeback“) beantragen. Eine Gebühr ist möglich.

PayPal und ähnliche Dienste

Käuferschutz prüfen. Er gilt meist nur beim Kauf von Waren.

Bargeldtransfer (etwa Western Union, MoneyGram)

Rückruf möglich, solange der Empfänger das Geld noch nicht abgeholt hat. Sofort die Hotline des Anbieters anrufen.

Passwort oder Code eingegeben – was dann?

Wer auf einer gefälschten Seite Zugangsdaten eingetippt hat, muss davon ausgehen, dass die Täter sie kennen. Das Passwort sollte deshalb sofort geändert werden, am besten von einem Gerät, das nicht betroffen ist. Gilt dasselbe Passwort auch für andere Konten, müssen auch diese geändert werden. Wo es möglich ist, hilft eine zweite Absicherung, etwa ein Bestätigungscode per App.

Besonders wichtig ist das E-Mail-Konto: Wer darauf Zugriff hat, kann bei vielen anderen Diensten das Passwort zurücksetzen. Eine ausführliche Anleitung für übernommene Konten gibt es in unserem Ratgeber Account gehackt.

Warum sollte man nichts löschen?

Aus Scham wollen viele die Nachrichten so schnell wie möglich loswerden. Das ist verständlich, aber ein Fehler. Für die Bank und die Polizei sind genau diese Spuren wichtig. Was weg ist, kann niemand mehr prüfen. Welche Unterlagen die Polizei für eine Anzeige braucht, listet Teil 3 (erscheint am 26. September) auf.

Was man jetzt auf keinen Fall tun sollte

In den Tagen nach einem Betrug sind Betroffene besonders angreifbar. Deshalb gilt: kein weiteres Geld zahlen, auch nicht für angebliche Gebühren, mit denen das erste Geld „freigeschaltet“ werden soll. Und nicht auf Nachrichten oder Anrufe eingehen, die ungefragt Hilfe beim Zurückholen des Geldes anbieten. Hinter solchen Angeboten steckt häufig der nächste Betrug. Wie er abläuft, zeigt Teil 4 (erscheint am 27. September).

Wer unsicher ist, was im eigenen Fall zu tun ist, findet im Mimikama-Notfall-Check einen geführten Ablauf mit Anlaufstellen für Österreich, Deutschland und die Schweiz.

Die Serie „Nach dem Klick“

Teil 2Betrogen – was jetzt? Die ersten Schritte (Sie lesen gerade)

Teil 3Anzeige nach Online-Betrug: Lohnt sich das? (erscheint am 26.09.)

Teil 4Recovery Scam: Wenn Betrüger das Geld zurückholen wollen (erscheint am 27.09.)

Teil 5Betrug in der Familie: So gelingt das Gespräch (erscheint am 28.09.)

Morgen erscheint Teil 3: Anzeige nach Online-Betrug: Lohnt sich das?.

Quellen

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Dr. Heinrich Krämer
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