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Startseite»Politik»„Chatkontrolle“: Scan-Erlaubnis nimmt Hürde im EU-Parlament
Politik

„Chatkontrolle“: Scan-Erlaubnis nimmt Hürde im EU-Parlament

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 9, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 09.07.2026 • 17:44 Uhr

Onlinedienste könnten bald wieder in privaten Chats nach Hinweisen auf Missbrauchsdarstellungen von Kindern suchen dürfen. Das EU-Parlament billigte grundsätzlich eine befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln.

Kathrin Schmid

Das EU-Parlament hat grundsätzlich dafür gestimmt, die nötige rechtliche Grundlage für die sogenannte Chatkontrolle light zu schaffen. Das heißt, Unternehmen wie Meta – der Konzern hinter WhatsApp und Instagram – oder Microsoft und Google könnten schon bald wieder in privaten Chats nach Hinweisen auf sexuellen Kindesmissbrauch suchen dürfen.

Konkret können sie die Kommunikation durch ein automatisiertes Verfahren laufen lassen, das auf Basis von technischen Daten Bilder oder Videos erkennt, die bereits als verbotene Darstellungen bekannt sind, um deren Weiterverbreitung zu unterbinden und diese zu melden.

Ausnahmeregelung galt bis April

Dafür ist eine Ausnahme von EU-Datenschutzregeln nötig. Diese hatte es den Anbietern von Online-Kommunikation bereits seit Jahren und bis Anfang April erlaubt, auch privat gesendete Chats zu kontrollieren. Dann lief diese Ausnahmeregelung aus.

Das EU-Parlament hatte eine Verlängerung zunächst abgelehnt. Nach Druck von den Mitgliedsstaaten und der Kommission stimmte es nun in einem Dringlichkeitsverfahren ab. Dieses Vorgehen war unter den Fraktionen hoch umstritten, was zu einer recht chaotischen Abstimmung führte, die jetzt einhergeht mit Änderungswünschen.

Der Rat der Mitgliedsstaaten muss nun entscheiden, ob er diesen Änderungsanträgen zustimmt. Falls nicht, wird ein Ermittlungsverfahren eingesetzt.

Jahrelanger Streit um Schutz von Kindern im Netz

Seit Jahren ringt die EU um den richtigen Weg, die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern zu verhindern. Im April lief eine Übergangsregelung aus, die es Diensten und Unternehmen wie WhatsApp, Instagram, Microsoft und Google erlaubte, Nachrichtenverläufe zu scannen, um verbotene Darstellungen zu scannen und zu melden. Eine Verlängerung scheiterte zunächst im EU-Parlament, nahm nun aber eine wichtige Hürde.

Befürworter einer solchen Regelung sehen darin eine Möglichkeit, Fälle von sexuellem Missbrauch frühzeitig zu erkennen, die Opfer zu schützen und mehr Täter zur Verantwortung ziehen zu können. Sie betonen, dass es sich hier nicht um eine Kontrolle von privaten Chats gehandelt habe, sondern dass nur nach Bildern auf Grundlage bekannter Muster gesucht worden sei. Große Tech-Unternehmen wie Meta, TikTok und Snapchat hatten das Vorgehen unterstützt.

Die Gegner von Chatkontrollen wie der Deutsche Kinderschutzbund argumentieren, die Darstellungen sexualisierter Gewalt würden in der Regel nicht über private Messenger, sondern File-Hosting-Dienste ausgetauscht. Dort seien anlasslose Scans wichtig. Chatkontrollen dagegen griffen tief in die Privatsphäre auch von Kindern ein.

Statt anlassloser Überwachung brauche es zielgerichtete Maßnahmen wie Prävention und Aufklärung. Anbieter müssten zu verbindlichen Sicherheitsauflagen, Risikoanalysen und zum Scan unverschlüsselter Inhalte verpflichtet werden. Im Rahmen schon bestehender Befugnisse müsse es mehr anlassbezogene Ermittlungsarbeit geben.

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Dr. Heinrich Krämer
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