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Politik

Debatte nach Anschlag auf CSD: Fußfessel oder Präventivhaft für Gefährder?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 28, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 28.07.2026 • 11:24 Uhr

Nach dem Anschlag auf den CSD dringen Innenminister und Unionspolitiker auf schärfere Regeln für Gefährder. Die SPD will „alle Instrumentarien“ prüfen. Das BKA zählt bundesweit Hunderte islamistische Gefährder.

Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) am Samstagabend in Berlin rückt der Umgang mit extremistischen Gefährdern in den Fokus. Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte Konsequenzen angekündigt, auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte ein verschärftes Vorgehen gegen Gefährder an.

Die CSU will mit dem Koalitionspartner SPD die elektronische Fußfessel als Mittel zur Überwachung potenzieller Straftäter in den Blick nehmen. „Ich glaube, dass wir durchaus im Lichte dieser Ereignisse kurzfristig reden können über das Thema Fußfessel“, sagte der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Alexander Hoffmann, im Deutschlandfunk.

Hoffmann sagte, zunächst sollte man den gesamten Sachverhalt betrachten, der dem Anschlag von Berlin vorausging, einschließlich des strafrechtlichen Verfahrens gegen den mutmaßlichen Täter Abdul B. „Und dann haben wir sicher im Herbst die Zeit, uns das in aller Ruhe anzuschauen und unsere Schlüsse daraus zu ziehen“, fügte der CSU-Politiker hinzu.

SPD-Innenpolitiker fordert bundesweit einheitliche Lösung

Auch der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler sprach sich dafür aus, alle Instrumentarien „auf den Tisch“ zu legen. Es gehöre jetzt alles in die Debatte, „was die Situation verbessern kann und was das Risiko noch weiter herunterfährt, dass es tatsächlich zu Taten kommt“, sagte Fiedler im ARD-Morgenmagazin.

Eine Reihe von Maßnahmen gebe es bereits – so zum Beispiel die elektronische Fußfessel oder die Präventivhaft. Ein Problem seien aber die unterschiedlichen Polizeigesetze der Länder, mit verschiedenen Voraussetzungen etwa für eine Präventivhaft. Eine einheitliche Lösung sei nötig, so Fiedler. Grund für eine Änderung des Jugendstrafrechts sieht der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion hingegen nicht. Innenminister Dobrindt hatte auch hier Änderungen angekündigt.

Mutmaßlicher Täter nach Jugendstrafrecht verurteilt

Bei dem Anschlag am Samstagabend fuhr der mutmaßliche Täter Abdul B. mit einem Transporter im Berliner Tiergarten nahe des CSD-Festivalgeländes durch eine Menschenmenge, eine Frau aus Polen starb, 29 Menschen wurden teils schwer verletzt. Am Sonntag wurde der Mann bei einem Polizeieinsatz erschossen.

Der 21-Jährige war im Mai wegen versuchten Anschlusses an die Terrormiliz IS zu einer Jugendstrafe verurteilt worden. Unter Berücksichtigung der verbüßten Untersuchungshaft wurde er auf sogenannte Vorbewährung entlassen.

Dobrindt fordert härtere Strafmaßnahmen zur Prävention

Bundesinnenminister Dobrindt plädierte nach der Tat dafür, die Bewegungsfreiheit von potenziellen Straftätern einzuschränken und forderte im Gespräch mit den tagesthemen härtere Strafmaßnahmen vor allem im präventiven Bereich.

Es müsse geregelt werden, „dass Gefährder nicht nach Jugendstrafrecht behandelt werden und schon gleich gar nicht auf Bewährung in Freiheit kommen“, sagte Dobrindt. Eine „Präventivhaft für Gefährder“ sei aus seiner Sicht „zwingend notwendig“. Es sei nicht komplett auszuschließen, „dass Gefährder wieder zur Tat schreiten“. Viele fragten sich nun, warum ein Gefährder eine Bewährungsstrafe erhalte. „Es wäre sinnvoll gewesen, ihn in Haft zu nehmen.“

NRW-Innenminister: Nie hundertprozentige Sicherheit

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul gab zu Bedenken: „Wir werden nie hundertprozentige Sicherheit garantieren können.“ Es werde immer Menschen geben, die durchs Raster fallen, weil ihre Radikalisierung im Verborgenen und in kurzer Zeit ablaufe, sagte der CDU-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Auch Menschen ohne Gefährder-Status könnten Anschläge begehen.

BKA zählt derzeit 410 islamistische Gefährder in Deutschland

Deutschlandweit stuft das Bundeskriminalamt (BKA) mit Stand vom 1. Juli insgesamt 410 Menschen als islamistische Gefährder ein. Diese seien dem Bereich des islamistischen Terrorismus und Extremismus zuzuordnen, sagte ein BKA-Sprecher dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Hinzu kämen 65 Gefährder aus dem Bereich Rechtsextremismus und 17 aus dem Bereich Linksextremismus.

Als Gefährder gelten Menschen, denen die Sicherheitsbehörden schwere politisch motivierte Gewalttaten bis hin zu Anschlägen zutrauen. Über die Einstufung einer Person als Gefährder oder als sogenannte relevante Person entscheiden nach Angaben des BKA die jeweils zuständigen Bundesländer.

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