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Politik

Ethikrat gegen pauschales Social-Media-Verbot für Jugendliche

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 11, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Stand: 11.06.2026 • 15:19 Uhr

TikTok, Instagram und Co sind bei Kindern und Jugendlichen beliebt, sie bergen aber auch Gefahren. Um Kinder besser zu schützen hat der Deutsche Ethikrat eine Empfehlung ausgegeben.

Von Alicia Heid, ARD-Hauptstadtstudio

Der Deutsche Ethikrat hat sich gegen ein pauschales gesetzliches Mindestalter bei der Nutzung sozialer Medien ausgesprochen. Für einzelne digitale Angebote sollte es jedoch spezielle Regelungen geben, schreibt der Ethikrat.

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hatte den Deutsche Ethikrat im Oktober um eine Einschätzung bezüglich eines Social-Media-Verbots für Kinder und Jugendliche gebeten. „So wie es jetzt ist kann und darf es nicht weitergehen“, betonte Klöckner, die besonders die politische Meinungsbildung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt gefährdet sieht.

Klöckners persönlicher Wunsch war es gewesen, dass der Ethikrat „den ethischen Aspekt, dieser breiten politischen Debatte“ beleuchte. Sie ist überzeugt: „Die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates kommt zum richtigen Zeitpunkt.“ Es gehe um ein Instrumentarium, das der Ethikrat den Abgeordneten des Bundestages mitgebe, um differenziert zu diskutieren, abzuwägen und dann auch entscheiden zu können.

Ethikrat empfiehlt differenziertes Schutzkonzept.

Mit seinen Empfehlungen schließt sich der Deutsche Ethikrat der Haltung anderer Fachleute und Experten an, die ein generelles Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche pauschal ablehnen. Stattdessen empfiehlt der Rat ein differenziertes und risikobasiertes Schutzkonzept.

„Ich glaube wir sehen täglich alle, dass der digitale Raum in vielerlei Hinsicht nicht so ist, wie wir ihn uns wünschen würden“, erklärt Judith Simon vom Deutschen Ethikrat. Dennoch würde ein pauschales Verbot Sozialer Medien für Kinder und Jugendliche die Probleme nicht lösen, sondern selbst Probleme verursachen.

Ethikrat blickt auch auf Chatbots

Es sei notwendig, den Fokus nicht nur auf die Sozialen Medien zu richten, sondern auch andere digitale Angebote beim Jugendschutz mit einzubeziehen. Besonders betrachtet der Ethikrat dabei Gefahren, die beispielsweise von Künstlicher Intelligenz oder Chatbots ausgehen. Ein reines gesetzliches Mindestalter für Soziale Medien ignoriere diese Gefahren.

„Insbesondere Chatbots werden immer häufiger zur ersten Anlaufstelle für Fragen, Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen“, so Simon, „daher fordern wir eine Aktualisierung des Jugendschutzrechts.“ Um den Risiken auch durch KI entgegenzuwirken, benötige es ein risikobasiertes Schutzkonzept, das neben Sozialen Medien auch andere Angebote einbeziehe. So ein Konzept müsse die jeweiligen Risiken dieser Angebote gezielt analysieren und dafür angepasste Schutzmaßnahmen etablieren.

Modernisierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder bietet eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Jugendschutz im Internet, beim Fernsehen und im Hörfunk. Dazu gehören beispielsweise Sendezeitbeschränkungen oder Werbeverbote für Alkohol, die sich an Minderjährige richtet. Für Künstliche Intelligenz gibt es noch keine gesonderten Regeln innerhalb des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Hier empfiehlt der Deutsche Ethikrat nachzubessern.

Auch wenn der Deutsche Ethikrat ein generelles Social-Media-Verbot ablehnt, empfehlen die Experten doch eine Mindestaltersgrenze für bestimmte Inhalte wie etwa für Pornographie. Diese soll mithilfe bestimmter Altersbestimmungstechnologien geregelt werden.

Dabei „sollten Vorgaben zu Altersgrenzen und Methoden ihrer Überprüfung verbindlich gemacht werden und nicht den Anbietern überlassen werden“, sagt Simon. Der Rat empfiehlt endgerätbasierte Verfahren. Eltern sollen also das Alter ihrer Kinder bei der Einrichtung des elektronischen Geräts vorab einstellen. Diese Einstellung soll bereits vorab bestimmte Inhalte beschränken.

Eltern sollen weiterhin Erziehungsfreiheit haben

Um den Umgang mit Sozialen Medien für Kinder und Jugendliche sicher zu machen, plädiert der Deutsche Ethikrat dafür, dass die elterliche Erziehungsfreiheit nicht eingeschränkt werden darf. Diese ist auch im Grundgesetz verankert.

Der Ethikrat empfiehlt daher zur Unterstützung der Eltern bessere technische Werkzeuge, mit sie denen die digitalen Aktivitäten der Kinder passgenau moderieren und begrenzen können. „Außerdem brauchen Eltern seriöse und unabhängige Informationen über Gefahren im Netz, klare Altersempfehlungen für digitale Angebote von Institutionen der Freiwilligen Selbstkontrolle sowie die Möglichkeit, sich von Digitalpaten beraten und helfen zu lassen“, so Simon.

Kinder und Jugendliche einbeziehen

Wichtig sei hierbei, die Kinder und Jugendlichen in den Entscheidungsprozess mit einzubeziehen, um ihre Wünsche und Interessen angemessen zu berücksichtigen. „Das fördert digitale Selbstbestimmung, klärt über Gefahren auf und schafft Vertrauen, um überhaupt Einblick in ihre digitale Lebenswelt zu gewinnen“, sagt Judith Simon.

Parallel arbeitet derzeit eine von Familienministerin Karin Prien (CDU) eingesetzte Kommission an Empfehlungen für einen besseren Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt. In den kommenden Tagen will Prien die Ergebnisse der Experten vorstellen.

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Dr. Heinrich Krämer
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