„Grün“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ – eine ab heute geltende EU-Richtlinie soll für mehr Klarheit bei Umwelt-Aussagen sorgen. Kritik gibt es an der deutschen Umsetzung. Was passiert nun mit Produkten in alten Verpackungen?
Eine neue EU-Richtlinie hat den Berliner Unternehmer Philipp Siefer zuletzt ziemlich gestresst: „Das hat uns fast den Kopf gekostet.“ Und dabei finde er die Idee dahinter eigentlich gut, denn es geht um Nachhaltigkeit. Sein Unternehmen einhorn, ein Hersteller von Periodenprodukten und Kondomen, hat im vergangenen Jahr schließlich noch den Deutschen Nachhaltigkeitspreis bekommen. Das Problem bei der Richtlinie sei die Umsetzung. Ähnliches sagen auch andere deutsche Unternehmen.
Seit heute gilt die sogenannte EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen. Wegen ihres englischen Namens ist sie auch als EmpCo-Richtlinie bekannt. Oder einfacher: Es geht um Regeln gegen Greenwashing, mit denen die Europäische Union Verbraucher vor irreführenden Umwelt-Aussagen schützen will.
Änderungen im Supermarkt und in der Drogerie
Merken werden Verbraucherinnen und Verbraucher die neuen Regeln zum Beispiel beim Einkauf in der Drogerie oder im Supermarkt. Viele Verpackungen, auf denen gerade Begriffe wie „umweltfreundlich“, oder „grün“ stehen, werden bald anders aussehen. Die neue EU-Richtlinie verbietet die Verwendung solcher allgemeinen Begriffe, wenn sie nicht klar begründet und nachgewiesen werden können. Gleiches gilt bei Werbung.
Das schütze nicht nur Verbraucher, findet die EU-Abgeordnete Delara Burkhardt. „Die Regeln helfen auch Unternehmen, die wirklich in Umweltschutz investieren, weil sie nicht mehr gegen bloße Versprechen konkurrieren müssen“, sagt die SPD-Politikerin.
Der Handelsverband Deutschland unterstützt das Ziel der Richtlinie, gegen Greenwashing vorzugehen. Für die Unternehmen bestehe aber Rechtsunsicherheit, was die konkreten Vorgaben und Bedingungen angeht. „Da wissen unsere Unternehmen teilweise noch gar nicht, was der Rahmen und der Anspruch in der Umsetzung ist“, kritisiert Stephan Genth, Hauptgeschäftsführer des HDE.
Klarer dürfte das bei dem Begriff „klimaneutral“ sein. Den dürfen Unternehmen laut der Richtlinie nicht verwenden, wenn sie sich damit auf eine CO2-Kompensation außerhalb der Wertschöpfungskette beziehen. Also, wenn sie zum Beispiel für das Pflanzen von Bäumen bezahlt haben.
„Siegel machen auf Verbraucher großen Eindruck“
Außerdem werden viele Siegel verboten, die mit Nachhaltigkeit werben. Die neue Richtlinie erlaubt nur noch Siegel, die auf einem externen Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen vergeben werden.
Lob dafür kommt vom Europäischen Verbraucherzentrum. „Siegel machen auf Verbraucher großen Eindruck“, sagt Karolina Woytal. Aber: „Viele Verbraucher können nicht erkennen, ob hinter einem Siegel ein Prüfprozess steht oder ob es sich um eine Marketing-Maßnahme handelt.“
Auch Unternehmer Siefer nennt sogenanntes Greenwashing ein Problem. Trotzdem ist die Richtlinie für ihn zu einer Schwierigkeit geworden, weil auf den Verpackungen von rund zwei Millionen Tampons etwa das Wort „fair“ stand.
Außerdem ist auf Verpackungen ein Zeichen zu sehen, das die Firma selbst entwickelt hat: „fairstainable“ – eine Kombination aus den englischen Wörtern für fair und nachhaltig. Das ist aber nicht von einer externen Stelle zertifiziert. Das Unternehmen begründet das Zeichen etwa damit, dass es seinen Produzenten Löhne über dem Marktdurchschnitt zahle und auf nachhaltige Verpackungsmaterialien achte.
Millionen Produkte betroffen
Vor ähnlichen Problemen standen viele andere Unternehmen: In der Buchbranche gab es etwa Sorge, dass Bücher zerstört werden müssen, die Angaben zu nachhaltigem oder klimafreundlichem Druck enthalten. Im Sommer schickte ein Bündnis aus Industrie- und Handelsverbänden einen Brief an Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und EU-Justizkommissar Michael McGrath. Darin unterstützen die Verbände das Ziel der Richtlinie, äußerten aber die Sorge, dass etliche Artikel weggeworfen werden müssten, weil ihre Verpackungen oder Etiketten mit der neuen Richtlinie nicht mehr erlaubt sind.
„Wir gehen davon aus, dass rund 300 Millionen Produkte in Deutschland betroffen sind“, sagt Stephan Genth vom Handelsverband Deutschland, der ebenfalls zu den Unterzeichnern des Briefes gehört. Die Verbände forderten deshalb eine zwölfmonatige Abverkaufsfrist.
Richtlinie bereits seit 2024 in Kraft
Das Bundesumweltministerium verweist nach Anfrage darauf hin, dass die EU-Richtlinie bereits im März 2024 in Kraft getreten ist: „Seit zweieinhalb Jahren sind diese Änderungen mit der Verabschiedung der Richtlinie auch en detail klar.“
Ähnlich reagiert das Europäische Verbraucherschutzzentrum auf die Reaktionen aus der Wirtschaft: „Unternehmen, die hier von Überraschung sprechen, die haben aus meiner Sicht ihre Hausaufgaben nicht gemacht, nämlich den Markt nicht beobachtet“, sagt ein Sprecher.
In Deutschland gibt es keine zentrale Behörde, die die Einhaltung der Richtlinien kontrolliert. Klagen bei Verstößen gegen die neuen Regeln werden unter anderem von Umweltverbänden erwartet.
Kurzfristige Änderungen
Drei Tage vor Anwendung der Regeln hat der Bundestag kurzfristig eine befristete Sonderregelung beschlossen. Dabei geht es um Ware, die vor dem 27. September in Verkehr gebracht wurde. Wenn es zu einer Klage kommt, soll die Verhältnismäßigkeit beachtet werden, also etwa ob Unternehmen viele einwandfreie Produkte hätten wegwerfen müssen.
Für Philipp Siefer komme das zu spät, sagt er. Sein Unternehmen hat versucht, die Tampons vor Sonntag noch zu verkaufen – online mit starkem Preisnachlass. Statt mit dem Container habe er – entgegen seines Nachhaltigkeitsanspruchs – Ware per Luftfracht verschicken müssen und unter anderem zusätzliche Kosten für die Lagerung gehabt. „Diese Richtlinie hat uns als kleines Unternehmen einen mittleren sechsstelligen Betrag gekostet“, sagt Siefer.

