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Politik

Ex-BND-Chef Hanning wird heute dem Ermittlungsrichter vorgeführt

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 7, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 07.10.2026 • 08:06 Uhr

Der Bundesgerichtshof entscheidet heute, ob der unter Spionageverdacht stehende Ex-Chef des BND, Hanning, in Untersuchungshaft kommt. Politiker fordern derweil ein Verbot von Anschlussjobs für ehemalige hohe Nachrichtendienstmitarbeiter.

Der unter Spionageverdacht stehende Ex-BND-Präsident August Hanning soll heute in Karlsruhe einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) vorgeführt werden.

Hanning war gestern in Nordrhein-Westfalen festgenommen worden. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm geheimdienstliche Agententätigkeit, landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und versuchten Landesverrat vor. Ein Ermittlungsrichter soll den Haftbefehl gegen Hanning verkünden und über eine Untersuchungshaft entscheiden.

Hannings früherer Büroleiter beim Bundesnachrichtendienst (BND), Manfred D., sitzt schon wegen Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung in U-Haft.

Vorwurf: Weitergabe geheime Informationen

Hanning und D. sollen den Angaben zufolge vermutlich 2010 vereinbart haben, dass der Ex-Büroleiter dem fünf Jahre zuvor aus dem Amt geschiedenen Ex-BND-Chef gegen Bezahlung fortlaufend wertvolle BND-Erkenntnisse besorgen solle.

Diese soll Hanning gewinnbringend bei seiner Beratertätigkeit verwertet haben. Nach dem Stand der Ermittlungen soll D. seinem früheren Chef bis Juni 2022 annähernd 2.000 Dokumente zur Verfügung gestellt haben.

Demnach hätte Hanning über einen Zeitraum von möglicherweise zwölf Jahren über Informationen verfügt, die ausschließlich für interne Angelegenheiten des deutschen Auslandsgeheimdienstes gedacht waren.

Analyse für Geheimdienst von Aserbaidschan?

In einem Fall soll er geheime Informationen genutzt haben, um für den Mitarbeiter eines fremden nachrichtendienstlichen Sicherheitsapparates eine Analyse zu erstellen. „Ob das Produkt den Adressaten erreichte, ließ sich bislang nicht feststellen“, erklärte die Bundesanwaltschaft. Um welches Land es geht, blieb offen.

Laut Informationen des Nachrichtenmagazins Der Spiegel gehen Ermittler dem Verdacht nach, dass Hanning mit einem Agenten aus Aserbaidschan in Verbindung stand. Hanning habe dem Vorstand des „Deutsch-Aserbaidschanischen Forums“ angehört, einem Lobbyverband, der der autokratischen Regierung der Kaukasusrepublik nahesteht. Die Bundesanwaltschaft wollte den Bericht nicht kommentieren.

Forderungen nach schärferen Karenzregeln

Bei der Aufklärung dürfe man „keinen Stein auf dem anderen lassen“, betonte der Chef des Parlamentarisches Kontrollgremiums für die Nachrichtendienste, Marc Henrichmann (CDU) in den ARD-tagesthemen.

Die Frage, ob die vor Jahren verschärften Regeln für Funktionsträger nach Ausscheiden aus dem Amt ausreichten, verneinte er: „Wir werden uns jetzt auch die Frage anschauen müssen: Was machen Funktionsträger nach ihrer aktiven Zeit? Da hat es vor einigen Jahren mal Verschärfungen gegeben. Reicht das, ist die Frage. Ich persönlich glaube mittlerweile auch eher: nein.“

Hanning leitete den Bundesnachrichtendienst von 1998 bis 2005, danach war er Staatssekretär im Bundesinnenministerium. Im Anschluss wechselte Hanning in die Privatwirtschaft und arbeitete als Sicherheitsberater.

Notz: Bereits 2023 gewarnt

Auch Politiker von SPD und Grünen forderten schärfere Karenzregeln für ausgeschiedene Nachrichtendienstmitarbeiter. Der Vizepräsident des Deutschen Bundestags, Omid Nouripour, sagte dem Kölner Stadt-Anzeiger: „Der Fall Hanning zeigt, wie sensibel privatwirtschaftliche Beratungsjobs ehemaliger höchster Geheimnisträger sind.“ Die Bundesregierung sollte Anschlussjobs prüfen und ihnen nach Ausscheiden aus dem Amt Lobbytätigkeiten im Sicherheitsbereich untersagen, forderte der Grünen-Politiker.

Nouripours Parteikollege Konstantin von Notz kritisierte ebenfalls die Nebentätigkeiten ehemaliger Mitarbeitern. Das Parlamentarische Kontrollgremium habe im Mai 2023 explizit vor den problematischen Nebentätigkeiten höchster Geheimnisträger gewarnt, so von Notz. „Dass diese offenkundigen Sicherheitsprobleme nicht abgestellt wurden, ist ein gravierender Fehler“, schrieb er auf der Plattform X.

„Der Fall zeigt deutlich, dass wir die Karenzregeln für ehemalige Führungskräfte von Nachrichtendiensten weiter verschärfen müssen“, meint auch die SPD-Innenpolitikerin Sonja Eichwede. Es brauche eine lebenslange Karenzzeit für ehemalige führende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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