Faktenfinder
Im NRW-Landtag ist ein Antrag zu Förderung von Mehrsprachigkeit in Schulen beschlossen worden. Die FDP behauptet, damit müssten Prüfungen in Zukunft nicht mehr auf Deutsch geschrieben werden. Doch das ist falsch.
„Klassenarbeiten auf Arabisch? Das ist kein Witz, sondern bald wahrscheinlich Realität“, schreibt der NRW-FDP-Abgeordnete Alexander Steffen in einem Instagram-Beitrag. Er bezieht sich damit auf einen Antrag von CDU, Grünen und SPD zur Stärkung der Mehrsprachigkeit an Schulen, der letzte Woche im NRW-Landtag verabschiedet wurde.
Die hier aufgestellte Behauptung, in NRW würden bald Prüfungen auf Arabisch geschrieben werden, ist falsch.
Wer Klassenarbeiten in Herkunftssprachen ermögliche, löst das Problem fehlender Deutschkenntnisse nicht, schreibt Steffen weiter. Die Landesregierung solle Deutsch in der Schule stärken, „statt es zur Fremdsprache im eigenen Klassenzimmer werden zu lassen.“
Auch der FDP-Fraktionschef Henning Höne sieht in dem Beschluss eine Gefahr: „Das ist die Hintertür für die Schwächung der Unterrichtssprache Deutsch. Da sind wir bei Klassenarbeiten auf Arabisch, auf Türkisch, auf Ukrainisch.“
Zahlreiche Kommentare im Netz
Diese Behauptung der FDP wird auch von Medien aufgegriffen. Die Nachrichtenseite Nius, die sich selbst als Alternativmedium bezeichnet, titelt: „CDU-Antrag in NRW: Kommen jetzt Klassenarbeiten auf Arabisch?“
In den sozialen Medien wiederum finden sich zahlreiche teils rassistische und ausländerfeindliche Äußerungen als Reaktion auf die Behauptung. Auf X schreibt ein User: „In NRW beginnen die Clan-Gebiete auf arabisch umzustellen“, unter einem YouTube-Video zu dem Thema fragt ein User: „Warum akzeptieren wir nicht direkt das Kalifat?“ und auf Facebook resümiert jemand: „Wir sprechen und schreiben hier Deutsch. Punkt! Wem das nicht passt: Die Grenzen sind offen! Und tschüss!“.
Forderung bezieht sich nicht auf Klassenarbeiten
Doch in dem Dokument von CDU, Grünen und SPD findet sich keine Forderung nach Klassenarbeiten in Fremdsprachen. Auch von Arabisch als explizites Beispiel ist in dem Papier nicht die Rede. Im verabschiedeten Beschluss fordern die Parteien eine Reihe von Maßnahmen, um die Mehrsprachigkeit in Schulen in NRW zu fördern. Dazu gehört etwa die stärkere Integration von mehrsprachigen Angeboten in den regulären Schulalltag und eine Aktualisierung der Lehrpläne.
Der Satz, auf den die FDP ihre Behauptungen stützt, findet sich am Ende des Dokuments. Da fordern die Antragsteller die Regierung auf, „Regelungen anzupassen, so dass fachliche Kompetenzen auch dann angemessen erfasst werden können, wenn ein Kind aufgrund noch unzureichender Deutschkenntnisse seine Kompetenzen nicht vollständig darstellen kann“. „Dabei geht es aber nicht um reguläre Klassenarbeiten oder gar Abiturprüfungen“, stellt die CDU-Landtagsfraktion auf Anfrage des ARD-Faktenfinders klar. Stattdessen beziehe sich diese Forderung auf eine grundsätzliche Kompetenzfeststellung.
Wenn ein Lehrer etwa einen Schüler aus der Ukraine vor sich habe, der noch wenig Deutsch spricht, müsse der Lehrer ja trotzdem überprüfen, wie es um seine Mathematik-Kenntnisse steht. Nur so kann er ihn sinnvoll unterrichten.
Auch die SPD-Fraktion bestätigt: Bei der Passage im Antrag gehe es um die Vermeidung falscher Leistungseinschätzung durch fehlende Sprachkenntnisse. Nur mit einer richtigen Einschätzung könne er richtig gefördert werden, sagt ein SPD-Sprecher im Gespräch mit dem ARD-Faktenfinder. Aber: „Deutsch bleibt gemeinsame Bildungs-, Unterrichts- und Prüfungssprache.“ Auch die fachlichen Anforderungen sollen nicht abgesenkt werden.
Gezielte Förderung
Ein hohes Niveau in der deutschen Sprache sei die Grundlage für schulischen Erfolg, gesellschaftliche Teilhabe und persönliche Entwicklung, sagte ein Sprecher des NRW-Schulministeriums. „Sprachliche Defizite dürfen nicht durch abgesenkte Anforderungen ausgeglichen werden, sondern müssen durch gezielte Förderung abgebaut werden.“ Kinder und Jugendliche, die noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen – etwa neu Zugewanderte -, würden gezielt unterstützt. „Prüfungsanforderungen gelten jedoch für alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen.“

