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Startseite»Nachrichten»Für Neu- und Altverträge: Hubig legt Versicherung gegen Elementarschäden vor
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Für Neu- und Altverträge: Hubig legt Versicherung gegen Elementarschäden vor

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 20, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Für Neu- und AltverträgeHubig legt Versicherung gegen Elementarschäden vor

Überschwemmungen, Erdbeben oder Lawinen zählen zu den Elementarschäden.

Damit für Naturkatastrophen nicht mehr die Staatskasse aufkommen muss, arbeitet Justizministerin Hubig an einer Erweiterung der Wohngebäudeversicherung. Ein Eckpunktepapier legt fest, dass Neuverträge und bestehende Policen künftig Hochwasser und Starkregen abdecken müssen.

Die Bundesregierung will einen besseren Versicherungsschutz gegen Naturkatastrophen wie der Ahrtal-Flut gewährleisten. Justizministerin Stefanie Hubig und Finanzminister Lars Klingbeil, beide von der SPD, haben Eckpunkte für einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, die dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegen. Ziel ist dabei, dass die Wohngebäudeversicherung auch Elementarschäden deckt. Bisher ist das nicht Standard. 

„Hochwasser und Starkregen können in wenigen Minuten zerstören, was über Jahre aufgebaut wurde. Das haben wir in den letzten Jahren immer wieder erlebt – zuletzt besonders schlimm im Ahrtal“, sagte Hubig dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Fachleute erwarten, dass Extremwetter durch den Klimawandel noch häufiger für große Schäden an Häusern sorgen wird. Wir brauchen deshalb einen flächendeckenden Versicherungsschutz für Elementarschäden.“ Zugleich müsse der Schutz bezahlbar bleiben – für Eigentümer und für Mieter.  

Dem Eckpunktepapier zufolge sollen neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherungen auch bei Elementarschäden greifen. Eigentümer müssten im Schadensfall für höchstens 20.000 Euro selbst aufkommen. Bereits bestehende Gebäudeversicherungen sollen auf Elementarschäden erweitert werden. Wenn Eigentümer auf ein entsprechendes Angebot von Versicherungsunternehmen nicht reagieren, soll der Schutz nach einem Jahr automatisch ausgedehnt werden, heißt es laut Bericht in dem Papier.  

Keine Umlage auf Mieter vorgesehen

Die Höhe der Versicherungspolice hängt neben dem Wert des Gebäudes maßgeblich von seiner Risikolage ab. Prüfen will die Regierung eine sogenannte Mindestversicherung, die einen geringeren Schutz bietet, aber günstiger sein soll. Die Eigentümer müssten dann bis zu 100.000 Euro der entstandenen Kosten selbst tragen. Die Regierung will auch verhindern, dass Vermieter die Kosten für die Absicherung gegen extreme Naturereignisse auf Mieter umlegen. Daher regen Hubig und Klingbeil eine Prüfung an, ob dies gesetzlich verboten werden kann. 

„Eine Regelung zu treffen, die alle Seiten gleichermaßen berücksichtigt, ist nicht einfach. Ich bin froh, dass nach der 25 Jahren nun erstmals ein konkreter Vorschlag auf dem Tisch liegt“, sagte Hubig. Man wolle diesen Vorschlag breit und offen mit allen Betroffenen diskutieren – insbesondere mit den Ländern, mit Eigentümern, Mietern und mit den Versicherungen. Die Opfer von Flutereignissen stünden bisher alleine da, wenn der Staat nicht mit Steuergeld einspringe, so Hubig. „Das wollen und müssen wir ändern. Finanzielle Absicherung darf nicht davon abhängen, ob die Politik im Einzelfall die Staatskasse öffnet.“ 

Als Elementarschäden werden Gebäudeschäden bezeichnet, die durch Überschwemmungen, Erdbeben oder Lawinen verursacht werden. Das Justizministerium verwies auf Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, wonach extreme Naturereignisse hierzulande versicherte Schäden von durchschnittlich zwei Milliarden Euro pro Jahr erzeugen. Nur 59 Prozent der Wohngebäude seien gegen solche Gefahren versichert. Ohne eine Versicherung müssten Eigentümer die Kosten für Reparaturen, Sanierung oder Wiederaufbau des Gebäudes selbst tragen.

Quelle: ntv.de, mau

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