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Startseite»Nachrichten»Hinweise verschwiegen: Arizona verklagt L’Oreal wegen angeblichen Krebsrisikos
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Hinweise verschwiegen: Arizona verklagt L’Oreal wegen angeblichen Krebsrisikos

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 11, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Hinweise verschwiegenArizona verklagt L’Oreal wegen angeblichen Krebsrisikos

L’Oreal weist die Vorwürfe bisher zurück. (Foto: picture alliance / SNS)

Der Kosmetikhersteller L’Oreal wird erneut wegen mutmaßlicher Verstöße gegen den Verbraucherschutz angeklagt. Bereits 2022 warf eine US-Gesundheitsstudie dem Unternehmen vor, krebserregende Produkte zu vermarkten. Dieses Mal stehen Haarglättungsmittel im Fokus.

Der US-Bundesstaat Arizona hat den Kosmetikkonzern L’Oreal verklagt, weil das Unternehmen Hinweise auf ein Krebsrisiko durch seine Haarglättungsmittel verschwiegen haben soll. Die Generalstaatsanwältin von Arizona, Kristin Mayes, reichte die Klage bei Gericht ein. Arizona ist damit der erste Bundesstaat, der wegen des mutmaßlichen Krebsrisikos von Haarglättungsmitteln klagt. Dabei wird L’Oreal ein Verstoß gegen Verbraucherschutzgesetze vorgeworfen, da das Unternehmen Produkte ohne Warnung vor den mutmaßlichen Risiken von Eierstock- und Gebärmutterkrebs vermarktet habe. Arizona fordert Strafen und Schadenersatz sowie eine gerichtliche Anordnung, die L’Oreal zwingen soll, den Verkauf der Produkte einzustellen, sofern kein Warnhinweis angebracht wird.

L’Oreal sieht sich bereits mit mehr als 12.000 ähnlichen Klagen von Anwenderinnen oder deren Familien konfrontiert. Diese sind vor einem Bundesgericht in Chicago gebündelt. Die ersten Klagen wurden nach der Veröffentlichung einer Studie der nationalen US-Gesundheitsinstitute (NIH) aus dem Jahr 2022 eingereicht. Diese kam zu dem Ergebnis, dass Frauen, die die Produkte mehrmals im Jahr verwendeten, ein mehr als doppelt so hohes Risiko hatten, an Gebärmutterkrebs zu erkranken.

L’Oreal hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Die Produkte würden strengen Sicherheitsprüfungen unterzogen und das Unternehmen sei zuversichtlich, dass die Behauptungen jeder rechtlichen und wissenschaftlichen Grundlage entbehrten. Die Klagen richten sich neben L’Oreal auch gegen andere Hersteller wie Revlon.

Quelle: ntv.de, raf/rts

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