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Politik

Hubig will Änderungen beim Scheidungsrecht – Trennungsjahr bei häuslicher Gewalt

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 17, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Stand: 17.05.2026 • 13:45 Uhr

Wollen sich Ehepartner scheiden lassen, müssen sie zuvor ein Jahr getrennt leben. Bundesjustizministerin Hubig will nun Scheidungen erleichtern – wenn es zu häuslicher Gewalt kam.

Tim Aßmann

Das Bundesjustizministerium hat dem ARD-Hauptstadtstudio Pläne für eine Neuregelung im Scheidungsrecht bestätigt. Es geht konkret um Änderungen bei Fällen häuslicher Gewalt.

Betroffen ist das sogenannte Trennungsjahr, das Paare vor einer Scheidung einhalten müssen. Sie wolle, dass das Jahr bei häuslicher Gewalt nicht eingehalten werden müsse, erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig.

Schon jetzt gibt es eine Härtefallregelung, die Gerichte anwenden können – mit der Begründung der Unzumutbarkeit. Um hier bei Fällen häuslicher Gewalt die Anwendung zu vereinfachen und Rechtssicherheit zu schaffen, ist offenbar eine Änderung der bestehenden Rechtslage geplant.

Justizministerin Hubig will auch eine gesetzliche Neuregelung, wonach Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt wurden, den Ort für ein Gerichtsverfahren frei wählen können. So solle verhindert werden, dass Opfer von ihren Ex-Partnern aufgespürt werden könnten, betonte die SPD-Politikerin.

Hubel kann sich Einführung der „Ja-heißt-Ja“-Regel vorstellen

Hubig sprach sich erneut auch für eine zentrale Änderung im Sexualstrafrecht aus. Die Bundesjustizministerin kann sich die gesetzliche Einführung der sogenannten Ja-heißt-Ja-Regelung vorstellen. Danach sind sexuelle Handlungen nur dann einvernehmlich und nicht strafbar, wenn alle Beteiligten zustimmen. Bisher gilt im Sexualstrafrecht die Vorgabe „Nein heißt Nein“.

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Dr. Heinrich Krämer
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