Die Nachrichtenagentur Anadolu hat dasselbe Grenzbild bereits am 7. Juni 2026 überprüft. In der dort gezeigten Version sind die Ländernamen auf Türkisch aufgedruckt. Die Anordnung der Gebäude und Felder stimmt mit dem eingesandten Screenshot überein. Der Faktencheck von Anadolu dokumentiert eine technische Prüfung, die den Einsatz von Google-KI feststellt.
Was die dokumentierte KI-Prüfung aussagt
Der von Anadolu veröffentlichte Screenshot einer SynthID-Abfrage meldet, dass große Teile oder das gesamte Bild mit Google-KI erzeugt oder bearbeitet wurden. Google erklärt das Verfahren so: SynthID erkennt unsichtbare digitale Wasserzeichen, die bei der Erstellung oder Bearbeitung mit Googles KI-Modellen eingebettet werden.
Der technische Befund stammt aus der von Anadolu veröffentlichten Prüfung. Eine eigene SynthID-Abfrage haben wir nicht durchgeführt. Aus dem dokumentierten Ergebnis lässt sich außerdem nicht ablesen, ob ein echtes Foto als Vorlage diente oder welche Einzelheiten verändert wurden. Es belegt daher keine vollständig frei erfundene Landschaft.
Echte Aufnahmen zeigen grüne Felder in der Grenzregion
Für den Landschaftsunterschied gibt es eine reale Grundlage. Eine von der NASA veröffentlichte Aufnahme von 2011 zeigt bewässerte Felder auf israelischer Seite und kleinere Anbauflächen auf ägyptischer Seite. Die NASA erklärt die runden Felder mit Kreisberegnung: Eine Anlage dreht sich um einen festen Mittelpunkt und verteilt dabei Wasser. Die Kreisform allein belegt deshalb keine Tröpfchenbewässerung, wie sie der Beitrag nennt.
Auch Ägypten betreibt Landwirtschaft in Wüstengebieten. NASA-Aufnahmen von East Oweinat zeigen beispielsweise zahlreiche kreisförmige bewässerte Felder. Eine einzelne Grenzansicht erlaubt deshalb keine pauschale Aussage über die Landwirtschaft beider Länder.
Anadolu Ajansı – Teyit Hattı
7. Juni 2026
NASA Earth Observatory
11. März 2017
NASA Earth Observatory
21. November 2011
Google – Gemini Apps Help
Ohne Datumsangabe
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise) Welche Quellen wir verwenden und was für uns kein Beleg ist, steht auf unserer Quellenseite.
