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Bundesweit sind Tausende mutmaßliche Verstöße gegen die 12-Uhr-Regel an Tankstellen registriert worden. In wenigen Fälle ermitteln die Behörden. Die bislang verhängten Strafen halten Experten für zu niedrig.
Seit vier Monaten dürfen Benzin- und Dieselpreise an Tankstellen nur einmal täglich erhöht werden. Eine bundesweite Datenanalyse zeigt: Auch im Juli wurden Tausende mutmaßliche Verstöße gegen die 12-Uhr-Spritpreisregel registriert. Das kann mit Strafen von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Eine SWR-Anfrage an alle Bundesländer zeigt: Die meisten Länder haben bisher keine Ermittlungen aufgenommen. Einige wenige verschicken bereits erste Anhörungsschreiben an Tankstellenbetreiber.
Tausende grobe Verstöße
Eigentlich müssten für Juli Tausende Tankstellen-Betreibende mit solchen Schreiben rechnen. Die SWR-Datenjournalisten haben allein im Juli bundesweit etwa 1.100 Tankstellen identifiziert, die ihre Preise mehr als 5.500 Mal zu einem anderen Zeitpunkt als dem vorgeschriebenen erhöhten.
Dabei handelt es sich vermutlich nicht nur um leicht verspätet gemeldete Preiserhöhungen, sondern um über den Tag verteilte grobe Verstöße vor 11 Uhr und nach 13 Uhr – zum Teil mehrmals täglich.
Der Esso-Konzern ist Spitzenreiter bei den Verdachtsfällen. Etwa zehn Prozent aller mutmaßlichen Verstöße entfallen auf 15 Esso-Tankstellen. Auf SWR-Anfrage äußert sich Esso nicht zu den in der Analyse registrierten Verstößen.
Verstöße lediglich technische Probleme?
Auch technische Probleme oder langsame Datenleitungen können ein Grund für Verstöße sein. Tatsächlich zeigt die Analyse, dass die meisten mutmaßlichen Verstöße rund um 12 Uhr passieren. Das Problem scheint über die Monate kleiner geworden zu sein: Im April waren es noch etwa 85.000 mutmaßliche Verstöße, im Juli noch rund 50.000.
Bei gröberen Verstöße gibt es dagegen wenig Veränderung. Hier sinkt die Anzahl der mutmaßlichen Verstöße nur leicht.
Die Prüfung ist aufwendig: Die zuständigen Behörden müssen die Hintergründe einzelner Verstöße prüfen. Seit April sind laut der SWR-Analyse mehr als 240.000 Prüffälle aufgelaufen. Vier Bundesländer haben dem SWR mitgeteilt, dass sie bereits ermitteln: Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und das Saarland. Das niedersächsische Wirtschaftsministerium fordert, der Bund solle Verstöße ahnden.
Armand Zorn, SPD-Fraktionsvize und Leiter der Taskforce „Spritpreise“ der Bundesregierung, sagt: „Gesetze sind nur so wirksam wie ihr Vollzug.“
Jochen Ott, SPD-Oppositionsführer in Nordrhein-Westfalen, warf der Landesregierung Ende Juli Untätigkeit vor. Es könne nicht sein, dass Menschen für falsches Parken einen Strafzettel erhielten, Tankstellenbetreiber in NRW aber für Verstöße gegen die 12-Uhr-Regel keine Konsequenzen fürchten müssten, so Ott gegenüber dem WDR.
Absicht, Fehler, Unwissenheit?
Einzelne Tankstellen haben zu den Vorwürfen Stellung genommen. Eine Tankstelle in Gelsenkirchen erhöhte regelmäßig außerhalb des vorgeschriebenen Zeitpunkts 12 Uhr, indes wurden die Preise außerhalb der Öffnungszeiten geändert. Ein Betreiber aus dem Kreis Breisgau-Hochschwarzwald gab an, nichts von den Verstößen zu wissen. Er habe extra ein Programm eingekauft, das die Preise automatisiert um 12 Uhr anpasse. Es könnte sich um einen technischen Fehler handeln.
Eine andere Betreiberin aus dem Kreis Göppingen hingegen gab zu, absichtlich gegen die Regelung zu verstoßen, weil die Konkurrenz ebenfalls illegal erhöhe. Einen ähnlichen Fall recherchierte der SWR bereits im April.
Experten bemängeln zu niedrige Strafen
Die Strafen für Verstöße sind in fast allen Bundesländern noch unklar. Niedersachsen verlangt seit Anfang Juli 55 Euro pro Verstoß. Der Sprecher des Wirtschaftsministeriums, Christoph Ricking, sagte dem SWR, man habe das höchstmögliche Verwarnungsgeld gewählt, „um den Vollzug überhaupt kurzfristig starten zu können“. Damit wolle man die Tankstellenbetreibenden darauf hinweisen, ihre Datenübermittlung anzupassen. Das Ministerium vermutet derzeit keine Verstöße mit dem Ziel der Gewinnmaximierung.
ADAC-Sprecherin Katharina Lucà bezweifelt die Wirksamkeit der Bußgelder: „Bei 55 Euro pro Fall ist fraglich, ob das abschreckend genug ist.“
SPD-Politiker Zorn betont: „Den Bußgeldrahmen von bis zu 100.000 Euro haben wir geschaffen, um wirksame Sanktionen zu ermöglichen. Denn wer die 12-Uhr-Regel wiederholt umgeht, begeht kein Bagatelldelikt. Er untergräbt das Vertrauen der Verbraucher.“ Das Ziel der Regelung, die Preise für Autofahrer planbar und transparent zu machen, scheint bisher nicht überall erreicht zu sein.
Manuel Frondel, Ökonom am RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung fordert deshalb ähnlich wie das niedersächsische Wirtschaftsministerium: „Die Regel sollte abgeschafft werden. Zumindest wäre eine Verschiebung auf den Abend sinnvoll. Denn aktuell liegt die günstigste Stunde des Tages vor 12 Uhr, also genau dann, wenn die meisten Menschen arbeiten und nicht tanken können.“ In den Abendstunden hätten mehr Leute die Möglichkeit, günstiger zu tanken.
Methodik und Daten
Der SWR verfügt über ein eigenes Preismonitoring-System für Kraftstoffe und veröffentlicht tagesaktuelle Daten. Dafür analysiert das SWR Data Lab Preisdaten aller rund 15.000 Tankstellen in Deutschland in kurzen Abständen. In die Analysen fließen alle Preisänderungen aller in Deutschland aktiven und gemeldeten Tankstellen ein. Täglich fallen mehr als 1,5 Millionen Preisdaten an, die verarbeitet werden. Die Rohdaten bezieht das SWR Data Lab über den bei der Markttransparenzstelle zugelassenen Verbraucherinformationsdienst 123tanken. Alle weiteren Berechnungen erfolgen unabhängig im SWR selbst. Die Preisinformationen werden täglich vom SWR Data Lab ausgewertet.
Der Beobachtungszeitraum für diese Analyse ist 1. bis 31. Juli 2026. Berechnet wurde, wie häufig Tankstellen 60 Minuten vor und nach 12 Uhr erhöhen.
In geringem Umfang können Verstöße mit zeitlich falschen Meldungen zusammenhängen, die keine Folgen für Autofahrende an der Tankstellen-Kasse haben. Seit 2. April 2026 müssen Tankstellen den bisher optionalen Änderungszeitpunkt der Markttransparenzstelle übermitteln. Hier kann es bei Tankstellen, die bisher keine Änderungszeitpunkte übermittelt haben, zu geringen zeitlichen Abweichungen kommen. Deshalb kann die Zahl der Verstöße variieren. Fast alle angefragten Länder-Ministerien haben dem SWR geantwortet. Lediglich Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bremen ließen die Anfrage unbeantwortet.
