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Startseite»Nachrichten»Klage erfolgreich: Gericht stoppt vorerst Honorarkürzung bei Psychotherapeuten
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Klage erfolgreich: Gericht stoppt vorerst Honorarkürzung bei Psychotherapeuten

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 10, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Klage erfolgreichGericht stoppt vorerst Honorarkürzung bei Psychotherapeuten

Protest von Psychotherapeuten gegen die Honorarkürzung in Nürnberg. (Foto: picture alliance / Eibner-Pressefoto)

Die geplante Absenkung der Honorare für Psychotherapeuten sorgt für massive Kritik. Nun legt ein Gericht den Plan vorerst auf Eis. Die Richter äußern Zweifel an den Berechnungsmethoden.

Eine umstrittene Honorarkürzung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist nach einem Gerichtsentscheid vorerst gestoppt. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg setzte die sofortige Vollziehung aus, wie ein Sprecher mitteilte. Hintergrund ist eine Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die auch die Psychotherapeuten vertritt. Der Beschluss im Eilverfahren sei rechtskräftig, erklärte das Gericht. Wann über die Klage in der Hauptsache entschieden wird, sei noch offen. 

Die von einem zuständigen Gremium des Gesundheitswesens beschlossene Honorarabsenkung um 4,5 Prozent zum 1. April hatte bundesweite Proteste ausgelöst. Zugleich wurden damit Zuschläge zur Finanzierung von Personalkosten rückwirkend zum 1. Januar um 14 Prozent erhöht. In Summe ergebe sich eine Senkung von 2,3 Prozent für dieses Jahr, hatte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erläutert. 

Psychotherapie werde „faktisch kaputt gemacht“, kritisierte der Vorsitzende des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks, Dieter Adler. „Wenn der Beruf wirtschaftlich derart unberechenbar gemacht wird, werden Praxen ihre Kassenplätze reduzieren, auf Privatbehandlung ausweichen oder ganz aus der Versorgung aussteigen. Dann wird Psychotherapie für viele Menschen wieder zu dem, was sie vor Jahrzehnten war: eine Hilfe für diejenigen, die sie sich leisten können“, warnte Adler.

Das Landessozialgericht begründete das vorläufige Aussetzen des Vollzugs unter anderem mit Bedenken an der Methodik von Berechnungen, auf denen die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Honorarkürzung beruhte. Eine übliche formelle Überprüfung des Beschlusses durch das Bundesgesundheitsministerium hatte zuvor keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung ergeben, wie es Anfang Juni aus dem Ressort hieß.

Quelle: ntv.de, jpe/dpa

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