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Startseite»Betrugsmaschen»Klöckners KI-Bild: Kennzeichnung, Kritik und Sperre
Betrugsmaschen

Klöckners KI-Bild: Kennzeichnung, Kritik und Sperre

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 24, 2026Keine Kommentare7 Minuten Lesezeit
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Vier Kinder mit Schultüten, in der Mitte Julia Klöckner, darüber „Alles Gute zum Schulstart!“. Dieses Bild hat die Bundestagspräsidentin am 10. August 2026 auf Instagram und Facebook veröffentlicht. Es stammt nicht aus einer Kamera, sondern aus einer KI – also aus einem Computerprogramm, das Bilder nach einer Textbeschreibung baut. Das steht auch dabei.

Trotzdem wurde daraus ein Streit, über den tagelang berichtet wurde. Am Bild selbst gibt es dabei wenig zu enträtseln. Aufschlussreicher ist, was man unter einem Beitrag nicht sieht.

Wo steht, dass es KI ist?

Klöckner wünscht in dem Beitrag Kindern, Eltern und Lehrkräften in Rheinland-Pfalz einen guten Start ins Schuljahr. Dort begann der Unterricht am Montag, die Erstklässler folgten am Dienstag. Am Ende des Textes auf Instagram steht der Satz: „Dieses Foto wurde mit KI generiert.“ Zusätzlich blenden Instagram und Facebook direkt beim Namen den Hinweis „KI-Inhalte“ beziehungsweise „KI-Inhalt“ ein. Der Beitrag ist also an zwei Stellen gekennzeichnet.

Instagram-Beitrag von Julia Klöckner: KI-Bild mit vier Kindern mit Schultüten und der Aufschrift Alles Gute zum Schulstart. Neben dem Kontonamen steht KI-Inhalte, am Ende des Textes der Satz Dieses Foto wurde mit KI generiert.
Klöckners Beitrag vom 10. August auf Instagram. Screenshot: Instagram

Wir haben das Bild trotzdem durch ein Erkennungsprogramm für KI-Bilder geschickt. Es schätzt die Wahrscheinlichkeit für ein KI-Bild auf 99,9 Prozent und nennt sogar einen bestimmten Bildgenerator. Ein Beweis ist so ein Ergebnis nie – es ist eine Schätzung. Vor allem die Angabe, mit welchem Programm ein Bild gemacht wurde, sollte man nicht für bare Münze nehmen. Hier ist das Tool ohnehin nur eine Bestätigung: Die verlässlichste Auskunft kommt in diesem Fall von der Person, die das Bild veröffentlicht hat.

Auswertung des Schulstart-Bildes in einem KI-Erkennungsprogramm: 99,9 Prozent wahrscheinlich KI-generiert, 0 Prozent Deepfake.
Das Schulstart-Bild im KI-Erkennungsprogramm. Screenshot: Mimikama

Reicht so ein Hinweis nach den neuen EU-Regeln?

Seit dem 2. August 2026 gelten in der EU neue Transparenzregeln aus der KI-Verordnung, auch AI Act genannt. Wer KI-Bilder veröffentlicht, die echt wirken und etwa reale Menschen zeigen, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt sind. Für rein private Nutzung gilt die Verordnung nicht, und für erkennbar künstlerische oder satirische Werke gibt es Erleichterungen. Klöckners Büro betont gegenüber Medien, das Bild sei gekennzeichnet und bewusst fast wie ein Comic überzeichnet.

Ob die Pflicht in diesem Fall überhaupt greift und ob der Hinweis an diesen Stellen ausreicht, hat bisher keine Behörde entschieden. Diese Rechtsfrage beantworten wir hier nicht. Wer selbst wissen will, wann KI-Inhalte gekennzeichnet werden müssen, findet am Ende des Artikels unseren Kennzeichnungs-Check.

Warum wurde aus einem Gruß ein Streit?

Kritik kam vor allem von Kreativen. Der Künstler Oliver Schäfer aus Warstein kommentierte, solche Posts seien „ein Schlag ins Gesicht jedes Kreativschaffenden in Deutschland“. Er forderte echte Fotos oder einen Grafiker. Viele Fotografen und Illustratoren fürchten, dass KI ihre Arbeit ersetzt. Klöckners Büro hält dagegen: Wer keine echten Schulkinder zeigt, schützt deren Persönlichkeitsrechte – also etwa das Recht, nicht ungefragt in einem Politiker-Beitrag aufzutauchen.

Bis hierhin war es eine Debatte über KI. Dann verschwand Schäfers Kommentar, sein Konto wurde blockiert, und die Kommentarfunktion unter dem Beitrag wurde abgeschaltet. Auch andere Nutzerinnen und Nutzer berichteten, sie seien nach Kritik blockiert worden. Ab diesem Moment ging es weniger um das Bild als um den Umgang mit Kritik.

Vom Schulstart-Gruß zur Sperre

Der Ablauf, wie ihn Medien berichtet haben.

Montag, 10. August

Klöckner veröffentlicht das KI-Bild mit Hinweis auf Instagram und Facebook.

Bis Dienstag, 11. August

Kritische Kommentare verschwinden. Der Künstler Oliver Schäfer wird blockiert, die Kommentare unter dem Beitrag werden abgeschaltet.

Kurz darauf

Das Büro der Bundestagspräsidentin lädt Schäfer per E-Mail zu einem Gespräch über KI und Kreative ein.

Spätestens Mittwoch, 12. August

Die Sperre ist aufgehoben. Erst danach antwortet Schäfer und verweist auf seinen offenen Brief. Das Büro lehnt einen Austausch über offene Briefe ab, bleibt aber beim Angebot eines persönlichen Gesprächs.

Donnerstag, 13. August

Zu den Sperren selbst will sich das Büro gegenüber dem Tagesspiegel nicht äußern. Schäfer sagt, er sei zu einem Treffen bereit, aber nur an einem runden Tisch mit allen Beteiligten.

Darf eine Politikerin Kritiker einfach blockieren?

Das hängt davon ab, wem der Kanal gehört. Betreibt eine Behörde einen Social-Media-Kanal, sehen deutsche Verwaltungsgerichte darin eine öffentliche Einrichtung – ähnlich wie ein Amtsgebäude. Dann müssen alle gleich behandelt werden, und wer sperrt oder löscht, braucht einen Grund, zum Beispiel Beleidigungen. Bei persönlichen Konten von Politikern haben Gerichte dagegen anders entschieden, etwa bei Bodo Ramelow und Karl Lauterbach. Entscheidend war dort, ob der Kanal nach außen vor allem wie ein Amtskanal wirkt.

Klöckners Instagram-Kanal ist nicht der offizielle Kanal des Bundestags, sie teilt dort laut Berichten aber regelmäßig auch Inhalte aus ihrem Amt. Wie ein Gericht diesen Fall sehen würde, ist offen. Eine Klage ist nicht bekannt.

Wer darf wen sperren?

Wie deutsche Gerichte bisher über Sperren auf Social Media geurteilt haben.

Kanal einer Behörde

Gilt als öffentliche Einrichtung, ähnlich wie ein Amt

Alle haben gleichen Zugang

Sperren und Löschen brauchen einen Grund, etwa Beleidigungen

Beispiel: Twitter-Kanal der Polizei Hamburg (Verwaltungsgericht Hamburg, 2021)

Persönliches Konto einer Politikerin oder eines Politikers

Gilt als privat, wenn es nach außen nicht vor allem als Amtskanal auftritt

Kein allgemeiner Anspruch, dort kommentieren zu dürfen

Ein blauer Haken allein macht ein Konto nicht amtlich

Beispiele: Konten von Bodo Ramelow (2020) und Karl Lauterbach (2023)

Die Grenze ist unscharf. Es kommt auf den Einzelfall an.

Was man unter einem Beitrag nicht sieht

Ein gelöschter Kommentar hinterlässt keine Spur. Wer später auf den Beitrag stößt, sieht nur, was stehen geblieben ist – bei Klöckners Beitrag auf Instagram also gut 2.100 Likes und keine Kommentare. Dass es dort Kritik gab, erfährt man nur aus Medienberichten oder von den Betroffenen selbst. Das gilt nicht nur für Politiker, sondern für jeden Kanal, der Kommentare löscht oder abschaltet.

Für Leserinnen und Leser heißt das: Eine ruhige Kommentarspalte beweist nicht, dass alle zustimmen. Ein KI-Hinweis macht sichtbar, wie ein Bild entstanden ist. Wie eine Diskussion vorher ausgesehen hat, zeigt einem niemand an.

Was wir davon halten

Bei uns landen solche Bilder oft mit der Frage: Ist das ein Fake? In diesem Fall nicht. Wer dazuschreibt, dass ein Bild aus der KI stammt, täuscht niemanden. Das ist der Unterschied zu den Fällen, die wir sonst prüfen – da fehlt der Hinweis, und genau das ist der Trick. KI ist nicht dasselbe wie Fälschung. Zwei Dinge stören uns an diesem Fall trotzdem, und beide haben wenig mit Politik zu tun.

Kommentar der Redaktion

Ein Hinweis, der den ersten Screenshot nicht überlebt

Die Kennzeichnung klebt am Original. Sobald jemand das Bild abfotografiert, weiterschickt oder in ein kurzes Video schneidet, ist der Hinweis weg und das Bild bleibt. Genau so wandern Bilder durch WhatsApp-Gruppen. Wer KI-Bilder mit erkennbaren echten Personen veröffentlicht, sollte den Hinweis deshalb sichtbar ins Bild schreiben – freiwillig und unabhängig davon, was ein Gesetz gerade verlangt.

Und beim Löschen: Jedes Konto darf moderieren, und niemand muss Beleidigungen stehen lassen. Wer aber Kritik entfernt, ohne zu sagen, nach welchen Regeln, macht aus einer Meinungsverschiedenheit eine Geschichte über den Umgang mit Kritik. Unser Wunsch ist simpel und gilt für Ämter, Parteien, Unternehmen und Vereine gleichermaßen: veröffentlichte Regeln fürs Moderieren – und ein Hinweis, wenn moderiert wurde. Das kostet nichts und erspart den Verdacht.

Drei Fragen, wenn Politiker KI-Bilder posten

Steht ein KI-Hinweis dabei?

Achten Sie auf den Hinweis der Plattform beim Namen und auf Sätze im Text. Ein Erkennungsprogramm liefert nur eine Schätzung.

Wer postet hier?

Ein Amt, eine Behörde oder eine Person privat? Davon hängt ab, welche Regeln gelten.

Sehe ich die ganze Diskussion?

Gelöschte oder abgeschaltete Kommentare sind unsichtbar. Wenige Widersprüche heißen nicht automatisch wenig Kritik.

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Dr. Heinrich Krämer
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