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Startseite»Politik»Lückenhafte Kontrollen gegen Schleuserkriminalität in Großstädten
Politik

Lückenhafte Kontrollen gegen Schleuserkriminalität in Großstädten

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 30, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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Stand: 30.07.2026 • 12:23 Uhr

In Frankfurt am Main hatten Schleuser offenbar leichtes Spiel mit falschen Wohnungsbescheinigungen. Hessen will diese Schlupflöcher nun schließen. Doch auch in anderen Bundesländern gibt es Defizite.

Ein Kommunalpolitiker soll in Frankfurt über mehrere Jahre hinweg Ausländern falsche Wohnungsgeberbescheinigungen verkauft haben, sodass diese sich damit illegale Aufenthaltstitel verschaffen konnten. Recherchen des Hessischen Rundfunks ergaben, dass die Frankfurter Behörden dem zu einer Haftstrafe verurteilten Mann die Schleusung leicht gemacht haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Frankfurter Einwohnermeldeamt gibt es weder ein Frühwarnsystem für auffällig viele Anmeldungen an einzelnen Adressen noch regelmäßige Kontrollen vor Ort.

Laut Ermittlern ist der Verkauf von Wohnungsgeberbescheinigungen ein in Frankfurt verbreitetes Geschäftsmodell: Ausländer, die sich bereits im Inland aufhalten, legalisieren damit ihren Aufenthaltsstatus beim Ausländeramt – neben einem Arbeitsplatz ist eine Meldeadresse Voraussetzung für einen dauerhaften Aufenthalt.

Hessen reagiert – andere Länder bislang nicht

Nachdem der hr über die Lücken in Frankfurt berichtet hat, kündigte Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) an, die hessischen Kommunen auf Schlupflöcher zu überprüfen. Eine Umfrage des hr ergab, dass mehr als die Hälfte der hessischen Kommunen ähnlich wie Frankfurt keine systematischen Kontrollen durchführen.

Eine ähnliche Initiative wie in Hessen ist aus anderen Bundesländern bislang nicht bekannt. Auch das von Alexander Dobrindt (CSU) geführte Bundesinnenministerium sieht keinen Anlass für eine koordinierte Prüfung der Praxis in den Kommunen. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte auf Anfrage: „Das vorhandene melderechtliche Instrumentarium bietet ausreichende Handhabe zur Bekämpfung von Missbräuchen.“ Man sei mit den Innenministerien der Länder und den kommunalen Spitzenverbänden im ständigen Austausch und sehe keinen Handlungsbedarf.

Viele Großstädte ohne Frühwarnsystem

Eine Anfrage des hr bei den 15 größten deutschen Städten zeigt jedoch ein anderes Bild. Etwa die Hälfte der 15 größten deutschen Städte arbeitet ähnlich wie Frankfurt – sie wertet Meldedaten nicht systematisch auf Missbrauch aus, sondern verlässt sich auf Zufallsfunde und Hinweise von außen.

So schreibt Hannover in seiner Antwort etwa, „rechtstreue Bürger“ sollten nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Fälle möglicher Binnenschleusung würden nur bemerkt, wenn einzelnen Mitarbeitern etwas auffalle.

Ähnlich fallen auch die Antworten von Stuttgart, Duisburg, Dresden, Bremen und Nürnberg aus. Sie führen keine strikten Prüfungen in Form eines vorgelagerten Screenings von Meldedaten durch. Wenn überhaupt, greifen „sensibilisierte“ Mitarbeiter Hinweise von Polizei oder Nachbarn auf, zum Beispiel viele Namen am Klingelschild oder häufige Anmeldungen in einzelnen Wohnungen. Entschiedene Amtsermittlungen mit Kontrollen vor Ort sind demnach eher die Ausnahme als die Regel.

Berlin als Vorbild beim Controlling

Dass es auch anders geht, zeigen mehrere Großstädte, die eigene Prüfbereiche eingerichtet haben, IT-gestützte Warnsysteme nutzen oder regelmäßig von Amts wegen ermitteln, um Scheinanmeldungen aufzudecken.

Gerade die oft wegen ihrer ineffizienten Verwaltung gescholtene Hauptstadt geht dabei mit viel Elan voran. Jeder Anhaltspunkt, dass Angaben im Melderegister bewusst falsch gemacht wurden, wird von Amts wegen ermittelt.

Auf hr-Anfrage erklärt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, sie habe gemeinsam mit den Berliner Bürgerämtern ein einheitliches Vorgehen bei Verdacht auf Scheinanmeldungen festgelegt. Adressen, bei denen der Verdacht auf Scheinanmeldung besteht, sollen demnach für alle Berliner Bürgerämter erkennbar sein. Hintergrund sei es, der „Entwicklung von Scheinidentitäten entgegenzuwirken.“ Details zur laufenden Standardisierung können jedoch nicht offengelegt werden, um zu verhindern, dass „Schutzvorkehrungen unterlaufen werden.“

Auch Köln setzt auf ein IT-gestütztes Warnsystem im Meldeverfahren und leitet bei Verdacht Vor-Ort-Ermittlungen ein. München hat darüber hinaus einen eigenen Dokumentenprüfbereich eingerichtet und leitet entsprechende Bußgeldverfahren ein, wenn dabei Personen identifiziert werden, die Scheinadressen per Untervermietung zur Verfügung gestellt haben.

Dortmund und Essen begründen ihre Kontrollen mit der Bekämpfung von Sozialbetrug. Entsprechend würden falsche Meldedaten direkt an das Jobcenter, das Sozialamt oder die Wohngeldstelle weitergegeben.

Hamburg, Düsseldorf und Leipzig haben Ansätze von Prüfverfahren, gehen aber nicht so systematisch vor wie die Gruppe um Berlin.

Kommunen sind mehr als nur Passausgabestellen

Aus Sicht von Ermittlern ist die unterschiedliche Kontrollintensität unbefriedigend. „Kommunale Dienstleistungen dürfen sich nicht auf die Herausgabe von Pässen und Ausweisdokumenten beschränken“, meint Jens Mohrherr, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Hessen. Städte und Kommunen hätten die Pflicht, Sicherheit für ihre Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Dazu zähle aus Sicht des Polizeigewerkschafters auch die Prävention im Kampf gegen Schleuserkriminalität.

Auch Dirk Peglow, Bundesvorsitzender des Bund der Kriminalbeamten (BDK), plädiert dafür, dass die Meldebehörden deutschlandweit die ihnen vorliegenden Daten im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben auf Unstimmigkeiten und erkennbare Missbrauchsmuster prüfen. Unterschiedliche Kontrollstandards sind aus kriminalistischer Sicht problematisch.

Peglow warnt: „Organisierte und gewerbsmäßige Kriminalität sucht sich den Weg des geringsten Widerstandes.“ Wenn sich herumspräche, dass ungewöhnlich viele Anmeldungen in einer Kommune keine weiteren Nachfragen auslösen, könnte sich schnell, wie der Fall des verurteilten Kommunalpolitikers in Frankfurt zeige, ein entsprechendes Geschäftsmodell entwickeln.

Der BDK-Vorsitzende begrüßt deshalb die Initiative von Innenminister Poseck, die Praxis zu untersuchen und landesweit zu vereinheitlichen. Er hält sie für andere Bundesländer für „nachahmenswert.“

Auch der Bund ist gefordert

Kay Hailbronner ist über die großen Unterschiede bei den Kontrollen der Kommunen verwundert. Der emeritierte Staatsrechtler der Universität Konstanz hält es für selbstverständlich, dass Kommunen sicherstellen, dass Gesetze nicht unterlaufen werden. Dies gilt insbesondere für das Bundesmeldegesetz, das für alle Kommunen gleichermaßen gilt.

Eine Prüfung wie in Hessen hält er deshalb für zwingend notwendig. Hailbronner ist aber auch über die Haltung im Bundesinnenministerium verwundert, wonach man sich dort nicht für einheitliche Standards in den Kommunen zuständig fühlt. Zwar sei es richtig, dass die Länder Bundesgesetze als eigene Angelegenheiten ausführten. Das ändere aber nichts daran, dass der Bund zusammen mit den Ländern eingreifen sollte, wenn er von mangelhafter Umsetzung seiner Gesetze erfahre.

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