Nach dem mutmaßlich islamistischen Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin hat Kanzler Merz Konsequenzen angekündigt. CSU-Chef Söder will über das Thema Staatsbürgerschaft sprechen. Das Justizministerium bremst.
Bundeskanzler Friedrich Merz hat nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin Konsequenzen angekündigt. Die Bewegungsfreiheit potenzieller Straftäter müsse so weit wie möglich eingegrenzt werden, sagte der CDU-Vorsitzende. Dafür müsse der Rechtsstaat alles tun. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt solle dazu in den kommenden Tagen eine Stellungnahme ausarbeiten.
Gefährdern könne die deutsche Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden, wenn sie nur diese eine hätten – wie im Fall des mutmaßlichen Attentäters. Für Doppelstaatler aber ist das der Auffassung des Kanzlers zufolge auch ohne Änderung des Grundgesetzes möglich. Wichtiger sei, dass man Ausreisepflichtige so schnell wie möglich dazu bewege, das Land zu verlassen. Darunter seien auch viele Gefährder.
„Wir werden mit Besonnenheit, aber auch mit Entschlossenheit reagieren müssen und vor allem die Frage beantworten müssen, wie es eigentlich sein kann, dass ein Mann, der so eingestuft ist hier in Berlin, sich am Samstagabend unbehelligt in die Nähe des Christopher Street Days begeben konnte“, sagte der Kanzler dazu weiter.
Söder: „Gefährder brauchen keinen Führerschein“
Auch CSU-Chef Markus Söder forderte grundlegende Veränderungen für den Umgang mit islamistischen Gefährdern. Söder sprach sich dafür aus, zu prüfen, ob bei Gefährdern nicht grundsätzlich früher das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden müsse. Haft solle eher die Regel als die Ausnahme sein.
Zudem müsse geprüft werden, ob Personen mit dem Nachweis eines entsprechenden Hintergrundes der Führerschein entzogen werden könne. „Gefährder brauchen keinen Führerschein“, sagte Söder. Auch über das Thema Staatsbürgerschaft müsse gesprochen werden. Bayerns Ministerpräsident kündigte an, der Freistaat werde entsprechende Vorschläge unterbreiten, die dann unter den Innenministern der Länder besprochen werden könnten.
Justizministerin will Ergebnis einer Studie abwarten
Nach Ansicht des Bundesjustizministeriums ist es hingegen noch zu früh für Konsequenzen im Jugendstrafrecht. Ein Sprecher von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) verwies auf eine vom Ministerium ausgeschriebene Studie, die sich laut einer Vereinbarung der Koalition aus Union und SPD systematisch mit Änderungsbedarf beschäftigen soll. Erste Zwischenergebnisse sollen nach seinen Worten Ende 2027 vorliegen.
Anlass für diese Studie sei nicht die erschütternde Tat am zurückliegenden Wochenende, sondern die generell beunruhigende Entwicklung mit einer steigenden Zahl der Fälle.
Das Ministerium prüfe, welche rechtspolitischen Schlussfolgerungen zu ziehen seien. Für eine abschließende Bewertung sei es aber noch zu früh, da die Ermittlungen noch liefen. Der Sprecher verwies zudem auf eine im April in Kraft getretene Strafrechtsverschärfung im Bereich Terrorismus. Der unter anderem wegen Körperverletzung vorbestrafte Tatverdächtige sei noch nach altem Recht verurteilt worden, so der Sprecher.
Berliner Justiz verteidigt Aufhebung des Haftbefehls gegen Abdul B.
Der mutmaßliche Täter Abdul B., ein in Berlin geborener deutscher Staatsbürger mit libanesischem Hintergrund, war als Gefährder eingestuft, befand sich aber dennoch auf freien Fuß. Wegen Vorbereitung einer terroristischen Straftat wurde der 21-Jährige im Mai 2026 zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und 10 Monaten verurteilt, dann aber unter Berücksichtigung der verbüßten Untersuchungshaft auf sogenannte Vorbewährung entlassen.
Am Samstagabend fuhr er mit einem Transporter im Berliner Tiergarten nahe des CSD-Festivalgeländes durch eine Menschenmenge, eine Frau aus Polen starb, zahlreiche Menschen wurden verletzt. Am Sonntag wurde er bei einem Polizeieinsatz erschossen.
Die Berliner Justiz verteidigte unterdessen die Aufhebung des Haftbefehls gegen Abdul B. nach dessen Verurteilung im Mai. Da das Gericht eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten für tat- und schuldangemessen erachtet habe und die Untersuchungshaft anzurechnen sei, sei dies nicht ungewöhnlich, teilte eine Sprecherin des Berliner Strafgerichts mit. Sechs Monate Untersuchungshaft seien bei einem deutschen Staatsangehörigen, der sowohl zur Tatzeit als auch bei Urteilsverkündung Heranwachsender war, schon vergleichsweise lang, so die Sprecherin.
Nach den gesetzlichen Voraussetzungen müssten Flucht-, Wiederholungs- oder Verdeckungsabsicht als Haftgrund gegeben sein, was bei einem derartigen Strafmaß und einem Verurteilten mit deutschem Pass verneint worden sei.
