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Politik

Nach CSD-Anschlag: Rufe nach einem schärferen Strafrecht

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 27, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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Stand: 27.07.2026 • 09:22 Uhr

Der mutmaßliche CSD-Attentäter war als Islamist bekannt, verurteilt – und trotzdem auf freiem Fuß. Nun wird Kritik am Umgang der Behörden laut – Politiker fordern ein schärferes Strafrecht.

Nach dem Anschlag am Rande des Berliner CSD mehren sich Kritik an den Behörden und die Rufe nach Aufklärung. Der mutmaßliche Täter ist tot, er wurde am Sonntagabend bei einem Polizeieinsatz erschossen. Er war den Behörden bereits als islamistischer Gefährder bekannt, verurteilt – und trotzdem auf freiem Fuß.

Nach vergeblichen Versuchen, sich der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) anzuschließen, und einer dreimonatigen Haftstrafe im Libanon wurde Abdul B. laut der Berliner Generalstaatsanwaltschaft im November 2025 am Hauptstadtflughafen BER festgenommen. Nach längerer Untersuchungshaft verurteilte ein Schöffengericht den in Deutschland geborenen Mann mit libanesischem Hintergrund zu 22 Monaten Jugendstrafe – unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

Gericht hob Haftbefehl auf

Dem Magazin Stern zufolge wandte das Berliner Gericht Jugendstrafrecht an, weil es offenbar von Reifeverzögerungen ausging. Die Verurteilung war bis zu seinem Tod nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte, da sie eine höhere Strafe forderte. Die Entscheidung über eine Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung wurde für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt. Das Gericht hob den bestehenden Haftbefehl gegen Abdul B. auf.

Auf vielen Seiten herrscht Unverständnis über den der Tat vorangegangenen Umgang mit dem mutmaßlichen Täter. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner äußerte sich verwundert über den früheren Umgang der Berliner Justiz mit Abdul B. „Er wurde verurteilt (…) nach Jugendstrafrecht“, sagte der CDU-Politiker im rbb. „Und dann wurde leider durch das Gericht eine Bewährungsstrafe ausgegeben. Und ich will das nicht bewerten, das ist die Unabhängigkeit der Justiz, aber mir fehlen da schon die Worte.“

Dobrindt: „Bewährungsstrafe sicherlich nicht nachvollziehbar“

Dem Sender RTL sagte Innenminister Alexander Dobrindt, „dass man in diesem Maße der Gefährdung, die hier auch vorlag, zu einer Bewährungsstrafe kommt, ist sicherlich nicht nachvollziehbar“.

„Und in der Tat wird zurzeit sehr die Frage danach gestellt, wie kann eigentlich bei jemandem, den man als Gefährder identifiziert, eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Auch dem wird detailliert nachgegangen“, betonte der CSU-Politiker in der ARD. Er wies allerdings den Vorwurf zurück, dass die Gefahr durch Islamisten unterschätzt werde. „Sie ist sehr genau im Blick der Behörden“, sagte Dobrindt. Man schaue auf Rechts- und Linksextremisten sowie Islamisten in gleicher Weise. „Gegen alles muss man gleichermaßen ankämpfen.“

Forderungen nach schärferen Gesetzen

Nach der Tat häufen sich vor allem auch die Rufe nach härteren Gesetzen. Terrorismusexperte Peter Neumann sagte im ZDF: „Insgesamt ist unser Terrorstrafrecht zu milde.“ Die Strafen in Deutschland seien im europäischen Vergleich zu kurz. „Und was bei uns noch dazu kommt, ist, dass wir ein Jugendstrafrecht haben. Unter das fiel ja auch der mutmaßliche Attentäter.“ Das stelle den erzieherischen Gedanken voran und stelle bei der Abwägung oftmals den Schutz der Öffentlichkeit hinten an. Darüber müsse man „auch noch mal nachdenken“.

Der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, forderte Erwachsenenstrafrecht für alle Gefährder. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), verlangte „keinerlei Nachsicht“ bei Anhängern der islamistischen Ideologie. Dies müsse sich bei Haft, Sicherungsverwahrung und Abschiebehaft widerspiegeln.

„Dieser furchtbare Anschlag auf unsere freiheitliche Lebensweise, aber auch andere tödliche Attacken der letzten Zeit müssen jetzt Anlass sein, den Kampf gegen den Islamismus noch einmal zu intensivieren“, sagte Vize-Unionsfraktionschef Günter Krings der Nachrichtenagentur Reuters. Bundestags-Vizepräsident Omid Nouripour von den Grünen schrieb auf X: „Wir müssen zusammenstehen gegen jede Art von Hass. Auch gegen den mörderischen Islamismus.“

Die AfD sprach von einem sicherheitspolitischen Totalversagen. „Wenn ein polizeibekannter islamistischer Gefährder eine solche Tat begehen konnte, muss lückenlos aufgearbeitet werden, weshalb er sich überhaupt noch frei bewegen konnte“, sagte AfD-Innenpolitiker Martin Hess.

„Möglicherweise Anwendung das Problem“

Der SPD-Innenexperte Sebastian Fiedler sieht das Problem im Fall von Abdul B. woanders: „Das Strafrecht war hier nicht das Problem, sondern eher möglicherweise eben die Anwendung“, sagte er im Deutschlandfunk. Es müsse sich genauer angeschaut werden, warum die Staatsanwaltschaft gesagt habe, sie sei anderer Auffassung als das Gericht. Fiedler mahnte, einfach nur, weil eine Straftat passiert sei, höhere Strafen zu fordern, sei etwas zu simpel. „Wir müssen uns angucken: Warum ist es hier zu einer Bewährungs- oder Vorbewährungsentscheidung gekommen?“

Polizeigewerkschaft fordert mehr Befugnisse

Die Deutsche Polizeigewerkschaft forderte weitergehende Befugnisse wie den Zugriff auf Dateien auf Computern, Smartphones und Tablets. Die Sicherheitsbehörden hätten solche Befugnisse vor allem zur Ermittlung, also nach einer Tat, aber nur teilweise zur Gefahrenabwehr, also vor einer Tat, sagte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft, Heiko Teggatz, der Augsburger Allgemeinen.

Auch eine verstärkte Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen sei nötig. Im Moment fehlten den Ermittlungsbehörden schlicht die Werkzeuge, um solche Anschläge vorher aufzudecken. „Das Problem ist: Der Datenschutz steht in Deutschland vor dem Opferschutz.“ Hier sei die Politik gefragt.

Auch der Vorsitzende des Geheimdienst-Kontrollgremiums des Bundestages, CDU-Politiker Marc Henrichmann, forderte im Handelsblatt einen reibungslosen Datenaustausch zwischen Sicherheitsbehörden, eine bessere Datenanalyse und eine „angemessene Datenbevorratung“. Erkenntnisse über terroristische Gefährder müssten länger ausgewertet werden, um Netzwerke erkennen zu können. „Freiheitsrechte von gerichtsbekannten Extremisten und Islamisten dürfen spätestens dann nicht länger überhöht werden, wenn Leib und Leben von Menschen gefährdet sind.“

Generalbundesanwalt ermittelt

Am Samstagabend war ein Autofahrer im Berliner Tiergarten nahe des Festivalgeländes des CSD mit einem Transporter in eine Menschenmenge gefahren. Anschließend ging der Täter nach ersten Ermittlungen mit einer Hieb- oder Stichwaffe, mutmaßlich einer Machete, auf weitere Passanten los. Eine Frau starb, 29 weitere Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Alle Personen sind laut Polizei mittlerweile außer Lebensgefahr. Die Bundesanwaltschaft hat in dem Fall inzwischen die Ermittlungen übernommen.

Der 21-jährige Tatverdächtige war am Sonntagabend in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau bei einem Polizeieinsatz getötet worden, der eigentlich zu seiner Festnahme führen sollte.

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