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Startseite»Nachrichten»Neue Käufer gesucht: Rembrandt-Gemälde darf Großbritannien nicht verlassen
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Neue Käufer gesucht: Rembrandt-Gemälde darf Großbritannien nicht verlassen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 29, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Neue Käufer gesuchtRembrandt-Gemälde darf Großbritannien nicht verlassen

Das Gemälde „Catrina Hooghsaet“ wurde 1657 von Rembrandt fertiggestellt. (Foto: IMAGO/Gemini Collection)

Ein überaus kostbares Rembrandt-Gemälde darf Großbritannien nicht verlassen. Das verfügt die Regierung des Landes. Das Ausfuhrverbot ist bis zum Ende des Jahres gültig. Bis dahin muss ein Käufer gefunden werden.

Die britische Regierung hat die Ausfuhr eines Rembrandt-Gemäldes im Wert von geschätzt 71,7 Millionen Pfund, also rund 83 Millionen Euro, vorerst gestoppt. Das 1657 entstandene „Porträt der Catrina Hooghsaet“ gilt in Großbritannien als nationales Kulturgut und soll nach Möglichkeit im Land und öffentlich zugänglich bleiben.

Die Ausfuhrgenehmigung werde zunächst bis mindestens zum 26. Dezember zurückgehalten, fasste die Regierung laut einer Mitteilung zusammen. Bis dahin soll ein britisches Museum oder ein anderer geeigneter Käufer Gelegenheit erhalten, das nötige Geld für den Erwerb des Gemäldes aufzubringen, um es „in Großbritannien und öffentlich zugänglich zu halten“.

Außergewöhnliches Spätwerk Rembrandts

Das Rembrandt-Gemälde ist nach Regierungsangaben das bislang teuerste Kunstwerk, für das eine solche Ausfuhrsperre verhängt wurde. Es zeigt die Niederländerin Catrina Hooghsaet mit weißer Haube und weißem Kragen in einem dunklen Kleid. Die Frau war zu Lebzeiten eine wohlhabende Mennonitin aus Amsterdam, die getrennt von ihrem Mann lebte. Die britische Regierung bezeichnete das Gemälde als eines der „außergewöhnlichsten Spätwerke“ Rembrandts.

Laut dem Prüfungsausschuss für die Ausfuhr von Kunstwerken und Kulturgütern des Arts Council England (ACE) erfüllte das Gemälde alle drei der sogenannten Waverly-Kriterien – Historizität, Ästhetik und wissenschaftliche Relevanz -, die bei der Frage zur Beurteilung herangezogen werden, ob ein Objekt als nationales Kulturgut gelten kann. Dies bestärkte den Ausschuss in seiner Empfehlung, ein Ausfuhrverbot zu verhängen.

Erster Ausfuhrstopp bereits 2015

Bereits 2015 war die Ausfuhr des Bildes vorübergehend gestoppt worden. Sein damaliger langjähriger Eigentümer hatte es über Sotheby’s für 35 Millionen Pfund an einen nicht genannten ausländischen Käufer veräußert. Versuche, das Geld für einen Verbleib im Land aufzubringen, scheiterten. Der Käufer beließ das Gemälde dennoch in Großbritannien.

Im vergangenen Jahr wurde das Werk erneut privat verkauft. Das Auktionshaus Christie’s bestätigte der Nachrichtenagentur AFP einen Verkaufspreis von 71 Millionen Pfund. Die britische Regierung machte keine Angaben dazu, in welches Land das Gemälde nun ausgeführt werden sollte.

Quelle: ntv.de, jaz/AFP

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