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Neue Studie zum NS-Erbe des Bundesverfassungsgerichts

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 22, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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Stand: 22.05.2026 • 03:55 Uhr

Nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelte sich das Bundesverfassungsgericht zum Symbol für einen juristischen Neuanfang. Lange galt es als relativ „unbelastet“ vom NS-Erbe. Eine Studie räumt nun mit dem Mythos auf.

Max Bauer

Klaus Hempel

Als das Bundesverfassungsgericht 1951 gegründet wurde, galt es vielen als Symbol eines radikalen Neuanfangs der jungen Bundesrepublik. Es sollte als „Hüter der Verfassung“ mit seiner Rechtsprechung die neue demokratische Ordnung sichern. Lange galt es als weitgehend „unbelastet“.

Die Ergebnisse einer Studie, die das Gericht vor Jahren selbst in Auftrag gegeben hat, zeichnen jedoch ein deutlich differenzierteres Bild.

Auftakt mit Verspätung

Die Vereidigung der ersten Richterinnen und Richter fand 1951 in Bonn in der Villa Hammerschmidt statt, dem damaligen Amtssitz des Bundespräsidenten, an einem glühend heißen Sommerabend. Sie zog sich ungewöhnlich lange hin.

Bundespräsident Theodor Heuss (FDP) kam aus Berlin angereist und verspätete sich um mehrere Stunden. „Er hat behauptet, er hätte von diesem Termin überhaupt nichts gewusst“, sagt der Historiker Frieder Günther, einer der Autoren der Studie. „Da kam zum Ausdruck, wie wenig wichtig man diese Institution damals genommen hat.“ Zur damaligen Zeit war die künftige Rolle und Bedeutung des Gerichts noch relativ unklar, der Status eines Verfassungsrichters wurde nicht als besonders hoch angesehen. Heute ist das ganz anders.

NS-Belastung stärker als bisher angenommen

1951 mussten 24 Richterstellen besetzt werden. Bei der Auswahl der Kandidaten hatten rund 60 Prozent in Fragebögen angegeben, während der NS-Zeit verfolgt worden zu sein. Tatsächlich sei die Zahl deutlich niedriger gewesen, sagt die Historikerin Eva Balz, Mitautorin der Studie. „Wir sind auf neun Personen gekommen“, sagt sie. „Das ist ein deutlich niedriger Wert als der, von dem die Forschung bis jetzt ausgegangen ist.“

Ihnen stehen diejenigen Richter gegenüber, die sich während der NS-Zeit angepasst, in einigen Fällen sogar aktiv an Unrecht mitgewirkt hatten. Von den ersten 24 Richtern seien drei ehemalige NSDAP-Mitglieder gewesen und fünf ehemalige SA-Mitglieder, so Balz.

NS-Verfolgte: Rückkehr und Neuanfang

Für jene Richter, die verfolgt worden waren, bedeutete ihre Berufung die Chance auf Anerkennung und auf eine neue berufliche Karriere. Ein besonders eindrückliches Beispiel ist Georg Fröhlich. Er und seine Familie überlebten die NS-Zeit im Versteck in den Niederlanden unter extremen Bedingungen.

Sein Sohn wurde bei einer Razzia verhaftet und ins Konzentrationslager Mauthausen gebracht, wo er im Alter von 20 Jahren ermordet wurde. „Das hat die Familie lebenslang begleitet und belastet. Seine Schwester Sabine Fröhlich hat diesen Verlust bis zu ihrem Tod nicht verkraften können“, sagt Historikerin Balz. Dennoch sei Georg Fröhlich nach dem Krieg nach Deutschland zurückgekehrt – mit dem Wunsch, am Aufbau eines demokratischen Rechtsstaats mitzuwirken.

Ähnlich motiviert war Rudolf Katz, der als Jude emigrieren musste und nach 1945 bewusst ins „Land der Täter“ zurückkehrte. Für ihn wie für andere Emigranten war die Mitarbeit am Bundesverfassungsgericht auch ein politisches und moralisches Projekt: die bewusste Entscheidung, ein anderes Deutschland mitzugestalten.

NS-Vorbelastung: Der Fall Willi Geiger

Auf der anderen Seite standen vereinzelt Richter, die als Juristen aktiv an NS-Verbrechen beteiligt waren. Der bekannteste Fall ist Willi Geiger. Er war Mitglied der NSDAP und der SA, rechtfertigte in seiner Dissertation antisemitische Berufsverbote und wirkte als Staatsanwalt an Sondergerichten an Todesurteilen mit.

Diese Sondergerichte waren keine normalen, sondern politische Gerichte, die gegen sogenannte Volksfeinde vorgehen sollten. „Die Urteile fielen häufig sehr drakonisch aus für Menschen, die man als ‚Volksfeinde‘ einstufte“, sagt die Historikerin. „In Willi Geigers Fall betraf ein Urteil einen 18-jährigen polnischen Mann, der wegen einer Liebesbeziehung zu einer deutschen jungen Frau zum Tode verurteilt wurde.“

Der Fall Höpker-Aschoff

Der erste Gerichtspräsident Hermann Höpker-Aschoff war ebenfalls NS-vorbelastet. Während des Krieges arbeitete er für die Haupttreuhandstelle Ost: eine Institution, die für die wirtschaftliche Ausbeutung der besetzten Gebiete und maßgeblich an der Enteignung der jüdischen Bevölkerung beteiligt war. Auch seine NS-Vergangenheit stand seiner Ernennung nicht im Weg.

Solche Karrieren waren im Nachkriegsdeutschland keine Seltenheit. Viele ehemalige NS-Funktionsträger wurden wieder in staatliche Positionen integriert. Fachliche Expertise wurde oft höher gewichtet als eine kritische Aufarbeitung der Vergangenheit.

Zusammenarbeit trotz der Gegensätze

Besonders bemerkenswert ist, dass Verfolgte und Belastete im Gericht konstruktiv zusammenarbeiteten. So pflegte Georg Fröhlich, dessen Sohn im KZ ermordet wurde, mit dem früheren Nazi-Juristen Will Geiger sogar ein freundschaftliches Verhältnis. „Das verwundert einen wirklich zutiefst, wenn man weiß, wie unterschiedlich diese beiden Männer die Zeit des Nationalsozialismus erfahren haben“, sagt Balz.

Ihren Recherchen zufolge wurde die NS-Vergangenheit damals kaum thematisiert. Beide Seiten hätten kein Interesse daran gehabt, die Vergangenheit wieder aufleben zu lassen. „Die Opfer erkannten, dass sie in eine Gesellschaft zurückkamen, in der an einer Anerkennung der eigenen Schuld kein Interesse bestand. Dass sie zwar wieder geduldet wurden, dies aber darauf beruhte, sich als Opfer nicht so sehr zu erkennen zu geben.“

Mythos des „unbelasteten Gerichts“ widerlegt

Die neue Studie kommt zu dem Fazit: Das Bild vom „unbelasteten“ Bundesverfassungsgericht hält einer genaueren Prüfung nicht stand. „Das Gericht war stärker belastet als bisher bekannt“, sagt Frieder Günther.

Trotzdem habe sich das Gericht im Vergleich zu vielen anderen deutschen Behörden in der Nachkriegszeit hervorgehoben. „Es hat versucht, liberale, freiheitliche, pluralistische Tendenzen in seiner Rechtsprechung zu bestärken. Das ist eine besondere Rolle, die wir für die 1950er- und die 1960er-Jahre herausgearbeitet haben.“

So hatte das Bundesverfassungsgericht – trotz der NS-Vorbelastung einzelner Richter – während seiner Anfangsjahre immer wieder wichtige Akzente im Umgang mit der NS-Vergangenheit gesetzt. Etwa indem es mehrfach zugunsten von Verfolgten entschied oder sich gegen Versuche stellte, NS-Unrecht nachträglich zu relativieren.

Weitere Hintergründe zur Studie gibt es im Podcast Die Justizreporter*innen des SWR.

Die Studie über die NS-Vergangenheit des Bundesverfassungsgerichts ist zudem auch als Buch erhältlich. Der Titel: „Verwandlung durch Recht“, erschienen im Wallstein Verlag.

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Dr. Heinrich Krämer
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