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Organspende: Bundestagsgruppen werben für Reformen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 6, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Stand: 06.06.2026 • 09:06 Uhr

Mehr als 8.000 Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Zwei fraktionsübergreifende Gruppen im Bundestag wollen die Zahl der Organspenden erhöhen – mit unterschiedlichen Konzepten.

Isabell Karras

Soll in Deutschland künftig jede volljährige, einwilligungsfähige Person automatisch als Organspenderin oder Organspender gelten – sofern sie nicht ausdrücklich widerspricht? Oder muss es auch weiterhin bei einer aktiven Zustimmung bleiben?

An dieser Frage entzündet sich derzeit erneut die Debatte um die Organspende im Bundestag. Zwei Gruppen von Abgeordneten werben für unterschiedliche Konzepte, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Das Besondere: In beiden Gruppen sind Politikerinnen und Politiker aus CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken.

Die Befürworter: Widerspruch statt Zustimmung

Die Befürworterinnen und Befürworter der sogenannten Widerspruchsregelung argumentieren, dass viele Menschen einer Organspende grundsätzlich positiv gegenüberstehen – laut Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit sind es 85 Prozent -, ihren Willen aber nie oder bislang nicht dokumentieren.

Die CDU-Politikerin Gitta Connemann sieht darin eines der zentralen Probleme. So werde zum Beispiel das Organspende-Register, das Menschen die Dokumentation ihrer Entscheidung erleichtern sollte, bislang kaum genutzt. Weniger als 600.000 Menschen hätten sich dort seit dem Start im Frühjahr 2024 eingetragen. Daher müsse etwas passieren: „Es geht am Ende darum, aus Organspende den Regelfall zu machen und damit auch die Tatsache: Organspende rettet Leben“, so die Abgeordnete.

„Wer kein Spender sein will, muss aktiv werden“, fordert auch Sabine Dittmar von der SPD. Die Minderheit müsse ihren Widerspruch dokumentieren – nicht die Mehrheit ihre Zustimmung.

Auch der Grünen-Abgeordnete und Neurologe Armin Grau sieht Handlungsbedarf. Er verweist auf die schwierige Situation vieler Angehöriger. „Herr Doktor, wie soll ich das entscheiden?“ – dieser Satz sei ihm aus zahlreichen Gesprächen im Krankenhaus besonders in Erinnerung geblieben. Nach Angaben von Grau stimmen Angehörige deutlich häufiger einer Organspende zu, wenn der Wille der verstorbenen Person bekannt ist.

Seine Gruppe betont allerdings auch, dass eine Widerspruchsregelung allein nicht ausreichen würde: „Die Widerspruchslösung ist auch nicht der Optimalzustand. Der Optimalzustand ist das Gespräch in der Familie. Der Optimalzustand ist, dass aus der Zustimmung in Umfragen ein Ja auf einem Organspendeausweis wird. Das ist uns das Allerliebste“, so Connemann.

Vorgesehen sind im Antrag ihrer Gruppe auch umfangreiche Informations- und Aufklärungskampagnen. Sollte der Vorschlag eine Mehrheit finden, würde er frühestens 2030 in Kraft treten.

Die Gegner: Mehr Aufklärung statt Systemwechsel

Die zweite fraktionsübergreifende Gruppe lehnt die Widerspruchsregelung ab und will an der bisherigen Entscheidungslösung festhalten. Aktuell gilt in Deutschland: Organe dürfen nur dann entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat. Liegt keine Erklärung vor, müssen Angehörige den mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person einschätzen.

Der SPD-Abgeordnete Lars Castellucci warnt davor, Schweigen automatisch als Zustimmung zu werten: „Wir alle sind jeden Tag gefordert, überall Zustimmung zu erteilen“, argumentiert er. Warum das ausgerechnet bei der Frage der Organspende anders gehandhabt werden solle, erschließe sich ihm nicht.

Grünen-Politikerin Kirsten Kappert-Gonther bringt es so auf den Punkt: „Es muss sichergestellt werden, dass nicht womöglich Menschen Organe entnommen werden, die zu Lebzeiten ihren Widerspruch nicht dokumentieren konnten.“

Zugleich befürchtet Castellucci, dass eine Widerspruchsregelung sogar den gegenteiligen Effekt haben könnte: „Wir haben große Vorbehalte gegen die vorgetragene Widerspruchsregelung, weil wir auch befürchten, dass Menschen, die sich gezwungen fühlen, sich zu äußern, dass sie dann auch schnell nein sagen, weil sie das als übergriffig empfinden, wenn der Staat das von ihnen abfordert.“

Und auch der Linken-Abgeordnete Ates Gürpinar lehnt eine solche Reform ab. Die Politik habe den Auftrag, Aufklärung zu ermöglichen und Gelder und Informationen bereitzustellen. Mehr Organspenden seien aus seiner Sicht vor allem dadurch erreichbar – nicht durch eine Widerspruchsregelung.

Tatsächlich fühlen sich nach Angaben des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit nicht einmal 40 Prozent der Menschen gut über Organspende informiert. 69 Prozent kennen das Organspende-Register nicht. Vom kostenlosen Organspende-Telefon haben sogar nur sieben Prozent gehört. Gleichzeitig halten 88 Prozent der Befragten ein persönliches Informationsgespräch für wichtig.

„Vor mir sind vier Leute verstorben“

Für Hubert Knicker ist die Debatte keine abstrakte politische Frage. Der ehemalige Krankenpfleger wartete selbst auf ein Spenderherz. 78 Tage stand er auf der Hochdringlichkeitsliste. „Ich habe mit sieben Wartepatienten zusammen auf Station gelegen und vor mir sind vier Leute verstorben“, erinnert er sich. 2010 erhielt Knicker schließlich ein Spenderherz.

Wenn er heute die Diskussion verfolgt, wünscht er sich vor allem mehr Aufmerksamkeit für die Situation der betroffenen Menschen. „Die ganze Diskussion nervt mich“, sagt er. „Man möge auch mal auf die Stationen gehen, wo die Wartepatienten liegen und flehen und sagen: Hoffentlich schaffe ich das Leben noch.“

Noch ist offen, welcher Antrag am Ende eine Mehrheit finden könnte. Beide fraktionsübergreifenden Gruppen werben derzeit im Bundestag für ihre Konzepte. Geplant ist zunächst eine Orientierungsdebatte, in der die unterschiedlichen Modelle öffentlich diskutiert werden sollen – nach Angaben der Abgeordneten voraussichtlich noch vor der Sommerpause.

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Dr. Heinrich Krämer
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