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Startseite»Politik»Plan der EU-Kommission: Drei Altersstufen für Soziale Medien
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Plan der EU-Kommission: Drei Altersstufen für Soziale Medien

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 17, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 17.09.2026 • 14:45 Uhr

Unter 13, bis 15 und bis 18 – in diesen Schritten soll die Nutzung Sozialer Medien durch Minderjährige geregelt werden: Das schlägt die EU-Kommission mit dem EU Kids Act vor. Süchtig machende Funktionen sollen ganz verboten werden.

Kathrin Schmid

15 Jahre – das soll das Mindestalter für ein eigenes Social-Media-Konto werden, wenn es nach den Plänen der EU-Kommissionschefin geht. „Zu viele Kinder kommen zu früh mit einer Online-Welt in Berührung, für deren Bewältigung sie noch nicht bereit sind“, erklärte Ursula von der Leyen heute bei der Vorstellung des EU Kids Act genannten Gesetzesvorhabens im Europaparlament.

Dabei sprach sie von einem Umfeld, in dem Mobbing die Kinder bis ins eigen Zimmer verfolgt und in dem jeder Fehler für immer festgehalten werden kann. „Kinder können zudem ins Visier von Betrügern und Sexualstraftätern geraten“, so von der Leyen weiter.

Expertengruppe untersuchte Folgen

In Europa verbringen Kinder und Jugendliche vier bis sechs Stunden im Schnitt vor Bildschirmen und dabei sehr häufig in den Sozialen Medien. Manche seien sogar bis zu acht Stunden online, so von der Leyen – was einem vollen Arbeitstag von Erwachsenen entspreche.

Eine von ihr eingesetzte Expertengruppe hat die Folgen für Minderjährige untersucht. „Es gibt zahlreiche Belege für die schädlichen Auswirkungen sozialer Medien auf das sich entwickelnde Gehirn und die Persönlichkeit“, fasst die Kommissionspräsidentin die Ergebnisse zusammen. „Eltern bekommen diese Auswirkungen nur allzu deutlich zu spüren. Die Folgen: Schlafmangel, Depressionen, Angstzustände, Selbstverletzung, Suchtverhalten und, tragischerweise, Suizid.“

Ansatz mit drei Altersstufen

Daher schlägt die EU-Kommission nun einen graduellen Ansatz vor:

  • Für unter 13-Jährige sollen Plattformen wie TikTok und Instagram komplett tabu sein.
  • Im Alter von 13 bis 15 Jahren wären dann sogenannte Mini-Konten erlaubt, auf die Jugendliche über das Konto der Erziehungsberechtigten zugreifen können. Mit eingeschränkten Funktionen, altersgerechten Inhalten und einem Zeitlimit von maximal einer Stunde pro Tag.
  • Ab 15 soll dann gelten: Einen eigenen Account auf Social Media- oder Gaming-Plattformen können Jugendliche nur anlegen, wenn die Plattformen zuvor beweisen, dass sie „sicher“ sind.

Das bedeutet konkret, dass sie süchtig machende Funktionen ausschließen, etwa Empfehlungs-Feeds, die auf Profiling basieren, Endloss-Scroll-Funktionen, Belohnungsmechanismen oder auch die Möglichkeit, dass fremde Kontakt aufnehmen.

„Wir kehren die Beweislast um“

„Die Plattformen sind bisher leichtfertig mit der psychischen Gesundheit von Kindern umgegangen. Nun kehren wir die Beweislast um: Jetzt müssen sie uns beweisen, dass sie sicher sind“, so Kommissionschefin von der Leyen. Denn Eltern könnten nicht gegen Algorithmen ankommen oder mit ihnen Schritt halten.

Der EU Kids Act will die Online-Dienste ebenso wie sogenannte KI-Begleiter, zu denen Nutzer oft eine emotionale Beziehung aufbauen, verpflichten, das Alter der Nutzerinnen und Nutzer künftig effektiv zu kontrollieren. Ein Weg sei die von der EU-Kommission entwickelte App zur Altersüberprüfung, die lediglich das Alter und keinerlei anderen persönlichen Daten weitergebe, so von der Leyen.

Die Kommissionschefin begrüßte zudem die Debatten zu dem Thema in fast allen Mitgliedstaaten. Schließlich gehe es dabei um „einen gesellschaftlichen Wandel“.

Unterschiedliche Kompetenzen

Es liegt in der Kompetenz der Mitgliedstaaten, ein Mindestalter für die Nutzung Sozialer Medien festzulegen. Allerdings ist es an der EU-Kommission, neue Regeln gegenüber den großen Online-Plattformen festzulegen, diese durchzusetzen und im Zweifel Strafen zu verhängen. Eine EU-weite Regelung soll dies effektiver machen.

Das unterstützt auch Bundesbildungsministerin Karin Prien, die im Oktober Eckpunkte für eine deutsche Übergangsgesetzgebung vorlegen will: „Der Handlungsbedarf ist groß, und es gibt Bereiche, die nicht in der EU-Kompetenz sind, bei den kleineren Plattformen. Es gibt auch Strafbarkeitslücken, die wir ansprechen wollen, und insofern werden wir handeln und trotzdem Hand in Hand mit der EU-Kommission arbeiten.“

Die Vorschläge der EU-Kommission gehen nun in die Beratungen im Europaparlament sowie im Rat der 27 EU-Länder. Diese Verhandlungen werden mindestens mehrere Monate dauern.

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