Zwei Menschen starben, als ein Mann im Februar 2025 sein Auto in eine ver.di-Demo lenkte, viele weitere wurden verletzt. Im Prozess hat die Bundesanwaltschaft nun lebenslange Haft für den Angeklagten gefordert.
Im Prozess um den mutmaßlich islamistisch motivierten Auto-Anschlag auf eine Verdi-Demo in München im Februar 2025 hat die Bundesanwaltschaft für den Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert.
Dem Angeklagten werden Mord in zwei Fällen, versuchter Mord in 22 Fällen sowie gefährliche Körperverletzung in 19 Fällen vorgeworfen. Zugleich soll nach Ansicht der Bundesanwaltschaft die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden.
Zweistündiges Plädoyer: Angeklagter wollte Menschen töten
In dem mehr als zweistündigen Plädoyer stellte die Bundesanwaltschaft am Dienstag klar, dass der Angeklagte sein Fahrzeug bewusst und mit Tötungsabsicht in die Menschenmenge gefahren habe. Seine Handlung sei auf die Vernichtung von Menschen ausgerichtet gewesen. Die Teilnehmer des Demonstrationszuges hätten keinen Angriff erwartet – sie seien arg- und wehrlos gewesen. Diesen Umstand nutzte der Angeklagte aus, so die Bundesanwaltschaft.
Nach Ansicht der Anklagebehörde hatte der aus Afghanistan stammende Mann den grundsätzlichen Entschluss für eine solche Tat am Vorabend gefasst. Die Tat selbst sei dann spontan geschehen. Der Angeklagte habe nichts von der am Tattag stattfindenden Verdi-Demonstration gewusst. Er habe aus niedrigen Beweggründen und aus Heimtücke gehandelt.
Anklage geht von religiösen Motiven aus
Die Bundesanwaltschaft geht auch von religiösen Motiven aus. Der Angeklagte habe unter anderem kurz vor der Tat in sozialen Medien Videos von islamistischen Predigern angesehen und direkten Kontakt zu ihnen gesucht. Zwar entspreche das Weltbild des Angeklagten nicht dem eines klassischen Islamisten, jedoch habe er sich nachweisbar religiös radikalisiert, so die Anklagebehörde.
Am ersten Verhandlungstag hatte der Angeklagte im Gericht mehrfach den rechten Zeigefinger gezeigt. Das ist im Islam eine religiöse Geste, die aber auch im islamistischen Extremismus als Symbol verwendet wird.
Dem Angeklagten attestiert die Bundesanwaltschaft unter Berufung auf einen psychiatrischen Sachverständigen eine mittelgradige Persönlichkeitsstörung. So habe der Mann vor der Tat diffuse Ängste, Einsamkeit und Wut gefühlt. Dadurch sieht die Bundesanwaltschaft das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe erfüllt. Eine Schuldunfähigkeit des Angeklagten schloss sie aus.
Mutter und Tochter starben bei Anschlag auf Verdi-Demo
Im Februar 2025 war der damals 24-jährige Afghane in der Nähe des Münchner Hauptbahnhofs in einen Demonstrationszug gefahren. Eine Mutter und ihre kleine Tochter starben, 43 weitere Menschen wurden teils schwer verletzt.
Der Prozess hatte im Januar begonnen. Seitdem wurde an mehr als 30 Tagen verhandelt. Betroffene, Helfer, Einsatzkräfte und zahlreiche weitere Zeugen schilderten, wie sie die Tat erlebt hatten und wie sie bis heute an den Folgen leiden.
Hinterbliebene verlesen Brief – auch Nebenkläger fordern lebenslang
Im Rahmen der Plädoyers am Dienstag ließen die Hinterbliebenen der beiden Getöteten – Mutter und Kind – einen Brief verlesen. Darin erklärten sie, warum sie sich entschieden haben, im Verfahren nicht persönlich zu erscheinen: „Wir wollen kein Bild von einem sinnlosen Mann, der eine sinnlose Tat begangen hat.“ Die Familie wolle stattdessen das Andenken und die Liebe zu den beiden Getöteten bewahren. Wie schon kurz nach dem Anschlag bat die Familie erneut darum, die Tat nicht politisch zu instrumentalisieren und keinen Hass zu schüren.
Eine Nebenklägerin, die bei dem Anschlag schwer verletzt worden war und Anfang August erneut operiert werden muss, meldete sich persönlich zu Wort. In einem kurzen Statement beschrieb sie, wie sehr der Anschlag ihr Leben verändert habe. Der Angeklagte habe die Unbeschwertheit aus ihrem Leben genommen. Wörtlich sagte sie an ihn gerichtet aber auch: „Sie haben mich nicht gebrochen. Ich bitte das Gericht, ein gerechtes Urteil zu fällen.“
Wie bereits die Bundesanwaltschaft forderten die Nebenkläger lebenslange Haft für den Angeklagten. In teils scharfen Worten kritisierten ihre Anwälte, dass der Afghane während des Verfahrens keine Reue gezeigt oder um Entschuldigung gebeten habe. Gefühle habe er nur dann gezeigt, wenn es um ihn oder seine Familie gegangen sei, so ein Nebenklagevertreter.
Das Urteil könnte am 6. August ergehen.
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Quelle: Regionalnachrichten aus Oberbayern 28.07.2026 – 11:30 Uhr
