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Reform steigert Kosten: Rechnungshof: Rente frisst bald fast 46 Prozent der Steuereinnahmen auf

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 2, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Reform steigert KostenRechnungshof: Rente frisst bald fast 46 Prozent der Steuereinnahmen auf

Aufgrund der geburtenstarken Babyboomer wird die Zahl der Rentenbezieher in den kommenden Jahren weiter wachsen. (Foto: picture alliance / Chris Emil Janßen)

Die Rentenzahlungen machen bereits einen erheblichen Teil der Steuereinnahmen des Bundes aus. Laut Bundesrechnungshof wird er von derzeit 29 auf 36,7 Prozent im Jahr 2040 steigen. Setze die Bundesregierung bei der Rentenreform einen falschen Fokus, werde es nochmals deutlich mehr.

Steigende Zahlungen an die Rentenversicherung werden nach Darstellung des Bundesrechnungshofs zu einer immer stärkeren Belastung für den Bundeshaushalt. Schon nach heutiger Gesetzeslage müsse die Bundesregierung im Jahr 2040 voraussichtlich 36,7 Prozent aller Steuereinnahmen des Bundes an die Rentenkasse überweisen, warnen die Rechnungsprüfer in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages. Derzeit liegt die Quote demnach bei rund 29 Prozent. Demnach könnte mit dem geplanten neuen Rentenreformpaket der ergänzende Finanzbedarf der Rentenversicherung sogar auf fast 46 Prozent der Steuereinnahmen steigen.

Um die Belastung des Bundes mit Zahlungen an die Rentenversicherung zu messen, verwendet der Bundesrechnungshof nach eigenen Angaben die Steuereinnahmenquote als Indikator. Diese sagt aus, welcher Anteil der Steuereinnahmen des Bundes rechnerisch für die Zahlungen des Bundes an die Rentenversicherung verwendet wird.

Fast ein Viertel der im Bundeshaushalt vorgesehenen Ausgaben fließt den Angaben zufolge aktuell in die gesetzliche Rentenversicherung. Im Bundeshaushaltsplan für das Jahr 2026 seien dafür 127,4 Milliarden Euro und im Entwurf des Bundeshaushaltes 2027 bisher 132,0 Milliarden Euro veranschlagt.

Die Prüfer warnen davor, die von der Bundesregierung angekündigte große Rentenreform ohne Blick auf Kostenfolgen zu verwässern. „Werden einige Belastungen zurückgenommen, ist das Augenmerk darauf zu richten, dass der Bundeshaushalt nicht noch weiter zu einseitig in Anspruch genommen wird“, schreibt der Rechnungshof.

Keine Kostenbegrenzung für Bundeshaushalt

Das von der Rentenkommission vorgelegte Reformkonzept sehe Belastungen aller Beteiligten vor – der Rentnerinnen und Rentner, der Beitragszahler und des Bundeshaushalts. Für den Haushalt sei aber keine Kostenbegrenzung geplant. Werden die Vorschläge der Alterssicherungskommission verändert, müssen aus Sicht der Rechnungsprüfer die negativen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt stärker in den Blick genommen werden.

Ein großes Kostenrisiko des Reformkonzepts sehen die Prüfer darin, dass Neurentner damit dauerhaft von einer sogenannten Rentenniveaugarantie profitieren sollen. Deren Finanzierung soll längerfristig mit der geplanten neuen Kapitalrente gelingen. Sollte sich deren Einführung aber verzögern oder ihre Rendite niedrig ausfallen, müsste auch dafür der Bundeshaushalt einspringen.

Kritisch betrachtet der Rechnungshof ebenso das Ende 2025 beschlossene erste Rentenpaket der Koalition. Dessen Folgekosten für den Haushalt beziffert der Bericht mit insgesamt 210 Milliarden Euro bis zum Jahr 2040. Mit diesem Paket wurden die sogenannten Mütterrenten erhöht und der demographische Faktor in der Rentenformel bis zum Jahr 2031 ausgeschaltet.

Quelle: ntv.de, als/dpa

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