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Politik

Rente nach 45 Beitragsjahren – sinnvoll oder ungerecht?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 27, 2026Keine Kommentare6 Minuten Lesezeit
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Analyse

Stand: 27.09.2026 • 09:21 Uhr

Die Debatte über die Rentenreform wird hoch emotional geführt. Der Blick auf die Zahlen macht aber klar: Irgendetwas muss passieren. Denn das deutsche Rentensystem steht unter Druck.

Jan Peter Bartels

„Sie ist trotz ihres hohen Alters noch sehr rüstig und hilft regelmäßig im Haushalt“, erklärt der Reporter in leicht bewunderndem Ton. Es geht um eine hundertjährige Frau aus Berlin-Wilmersdorf, die gerade beschwingt mit dem Bürgermeister auf ihren Geburtstag anstößt. 1963 war das einen Fernsehbericht wert. Heute gibt es in Deutschland etwa 17.000 Hundertjährige.

Die Menschen werden immer älter: 1960 bekamen die Deutschen ihre Rente durchschnittlich für 9,9 Jahre. 2025 lag der Durchschnitt schon bei 20,7 Jahren. Eigentlich eine tolle Entwicklung, für die Rentenversicherung aber eine Herausforderung. Denn die funktioniert im Umlageverfahren: Das Geld von denen, die arbeiten und einzahlen, wird direkt wieder ausgeschüttet an diejenigen, die Rente bekommen.

Immer mehr Rentner, immer weniger Beitragszahler

Die längere Lebenszeit vergrößert aber die Zahl der Rentner. Weil auch weniger Kinder geboren werden als damals, müssen immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentner zahlen: 1960 kamen auf einen Rentner 3,79 Beitragszahler. Aktuell sind es noch etwa 2,1. 2045 könnten es 1,7 sein, schätzt die Rentenversicherung.

Stichwort: Rentnerquotient

Der Rentnerquotient misst das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern. Um keine verzerrten Zahlen zu bekommen, zählt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nicht einfach die Köpfe. Die DRV berücksichtigt, dass manche wenig einzahlen und andere sehr viel – und dass auch die Renten unterschiedlich hoch ausfallen. Deswegen errechnet die DRV aus der Spannbreite von Minijobbern bis Gutverdienern die Zahl der sogenannten Äquivalenzbeitragszahler. Diese stellt sie der Zahl der „Äquivalenzrentner“ gegenüber. Dadurch entsteht ein genaues Bild davon, wie stark unser Rentensystem unter Spannung steht.

Ab 2091 erst mit 70 Jahren in Rente

Eine Rentenkommission hat sich deshalb Anfang des Jahres im Auftrag der Bundesregierung Gedanken gemacht, wie man das Rentensystem besser aufstellen könnte. Sie schlägt unter anderem vor, das Renteneintrittsalter regelmäßig leicht anzuheben – um etwa ein halbes Jahr alle zehn Jahre. Grob überschlagen würde dann 2051 ein Renteneintrittsalter von 68 gelten und ab 2091 könnte man erst mit 70 Jahren in Rente gehen.

Die Kommission will zudem zusätzliche Einzahler für die gesetzliche Rente gewinnen: Selbstständige und Abgeordnete sollen einzahlen müssen, perspektivisch auch Beamte. Darüber hinaus soll eine Kapitalrente als ein zusätzliches Standbein der gesetzlichen Rente eingeführt werden: Ein kleiner Teil der Rentenbeiträge von Arbeitnehmern soll am Aktienmarkt investiert werden.

Ende der „Rente mit 63“ soll Umbau des Rentensystems finanzieren

Das soll am Ende höhere Renten für alle möglich machen. Schon in den 2040er- oder 2050er-Jahren könnten die Renten höher ausfallen, als wenn das gleiche Geld nur in das Umlagesystem fließe, erklärt Kommissionsmitglied Peter Bofinger, Volkswirtschaftsprofessor an der Uni Würzburg.

„Der Aufbau der Kapitalrente ist aber ambitioniert und führt dazu, dass die Beiträge zur Rentenversicherung steigen“, so Bofinger. Das sei nur dann verkraftbar, wenn man an anderer Stelle Einsparungen im Rentensystem vornehme. Die Kommission schlägt unter anderem vor, die sogenannte Rente mit 63, also die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren, abzuschaffen.

Ältere Paare vor einem Schaufenster.

„Rente mit 63“

Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Beschäftigte grundsätzlich – in der Regel 24 Monate – früher in Rente gehen. Die Altersrente für diese „besonders langjährig Versicherten“ wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.

Das gilt inzwischen nicht mehr für alle, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben. Aktuell liegt das Regelrentenalter bei 66 Jahren und vier Monaten.

Die „Rente mit 63“ ist also derzeit eine „Rente mit 64“. Beitragszahler, die 1964 oder später geboren wurden, können theoretisch mit 65 Jahren in Rente gehen. Rund 30 Prozent aller neuen Altersrenten sind solche für „besonders langjährig Versicherte“.

Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Bertelsmann Stiftung, DIW

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte 2014 durchgesetzt, dass Arbeitnehmer nach 45 Beitragsjahren zwei Jahre früher in Rente gehen können – ohne Abschläge. Damals hieß das tatsächlich: Rente mit 63. Der Name blieb, auch wenn es sich durch die schrittweise Anhebung des allgemeinen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre inzwischen um eine „Rente mit 64,5 Jahren“ handelt.

Heute anders genutzt als damals gedacht

Gedacht war die „Rente mit 63“ vor allem für diejenigen, die stark körperlich gearbeitet haben, sowie als Anerkennung der Lebensleistung, also eines langen Arbeitslebens. Außen vor bleiben diejenigen, die länger arbeitslos oder krank sind. Sie können ebenso wenig auf 45 Jahre kommen wie diejenigen, die beispielsweise ihren Kindern zuliebe die Arbeit längere Zeit aussetzen.

Aktuell nutzen die abschlagsfreie Rente knapp 30 Prozent eines Jahrgangs. 2025 gingen 925.865 Menschen in Rente, 262.361 davon bekamen die „Rente mit 63“. Statistisch handelt es sich dabei um diejenigen mit besonders hohen Renten: Wer sie 2025 in Anspruch nahm, bekam durchschnittlich 1.677 Euro im Monat ausgezahlt (nach Abzug von Kranken- und Pflegekasse). Der allgemeine deutsche Durchschnittsrentner lag dagegen bei 1.196 Euro im Monat.

Monatlicher Auszahlbetrag für 2025 in Rente gegangene Personen
Insgesamt Frauen Männer
Altersrenten Durchschnitt

1.196

1.022

1.383

Rente nach mind. 45 Jahren

1.677

1.469

1.846

Rente nach mind. 35 Jahren

1.257

1.079

1.506

Ein „Extra-Bonus“, der erstmal finanziert werden muss

„Wer länger arbeitet, bekommt mehr Rente, damit wird die Lebensleistung honoriert“, sagt Rentenexperte Bofinger. Wer 45 Jahre gearbeitet habe, bekomme beispielsweise 12,5 Prozent mehr Rente als jemand, der bei gleichem Einkommen 40 Jahre gearbeitet habe.

Deswegen findet Bofinger es ungerecht, dass diejenigen mit 45 Beitragsjahren zusätzlich zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen können. „Diese zwei Jahre sind ein Extra-Bonus und der muss finanziert werden“, sagt Bofinger. „Und zwar entweder von den Beitragszahlern oder eben von allen anderen Rentnern.“

Regierung hofft auf 10 Milliarden Euro Einsparungen im Jahr

Diesen Bonus abzuschaffen soll rund 10 Milliarden Euro im Jahr sparen. Wer früher in Rente gehen will, soll das weiter tun können – aber nur mit Abzügen: Bei zwei Jahren wären es 7,2 Prozent weniger. Wer nach 45 Beitragsjahren also zwei Jahre früher in Rente gehen will, läge im statistischen Durchschnitt dann bei 1.556 statt 1.677 Euro.

Das gelte aber nicht für diejenigen, die nicht mehr arbeiten können. Für die schlägt die Kommission eine Härtefallregelung vor. „Wenn Menschen also in einer bestimmten Berufsklasse nicht mehr erwerbstätig sein können“, so Bofinger, „dann sollen sie weiterhin die Möglichkeit haben, auch vorzeitig ohne Abschläge in Rente zu gehen“.

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