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Bei den Cum-Ex-Geschäften geht es darum, sich Steuern auf Dividenden erstatten zu lassen, die zuvor gar nicht gezahlt worden sind. Veranschaulichen lässt sich das mit einem Beispiel aus dem Supermarkt.
Wenn Kunden im Supermarkt Pfandflaschen abgegeben, bekommen sie einen Pfandbon und damit an der Kasse ihr Geld zurück. Bei Cum-Ex wurden – im übertragenen Sinne – die Pfandbons kopiert, also aus einem Bon mehrere gemacht. Die Cum-Ex-Akteure sind dann quasi mit kopierten Bons zur Kasse gegangen und haben sich Geld auszahlen lassen. Sie haben sich also „Pfand“ für eine Flasche auszahlen lassen, die sie nicht hatten.
Cum-Ex-Deals fanden nicht im Supermarkt, sondern an der Börse beziehungsweise auf dem Aktienmarkt statt. Die „Pfandbons“ waren Steuerbescheinigungen und ausgezahlt hat nicht eine Ladenkasse, sondern der Staat. Das ist der stark vereinfachte Mechanismus. Komplexer wird es, wenn man in die Details geht. Denn natürlich funktioniert der internationale Finanzmarkt nicht wie ein Supermarkt.
Nicht jeder ist steuerpflichtig
Cum-Ex-Geschäfte liefen rund um den sogenannten Dividendenstichtag von deutschen Aktienkonzernen. Einmal im Jahr schütten die Unternehmen einen Teil ihrer Gewinne an ihre Aktionäre aus – die Dividenden. Auf diese Dividenden fallen Kapitalertragssteuern an. Lange galt: Die Bank des Konzerns führt diese Steuern automatisch an das Finanzamt ab. Der Aktionär erhält also nicht die gesamte Dividende – ein Teil liegt beim Finanzamt.
Der Aktionär bekommt von seiner eigenen Bank eine Bescheinigung darüber, dass die Steuer gezahlt wurde. Und diese Steuerbescheinigung kann bares Geld wert sein. Denn die Besitzer der Aktien können sich in bestimmten Fällen beim Finanzamt das Geld zurückholen.
Bestimmte Anleger waren zur Zeit der Cum-Ex-Industrie von der Dividendensteuer befreit: Investmentfonds etwa, weshalb verschiedene solcher Fonds auch für die Geschäfte genutzt wurden. Für die Rückerstattung brauchten sie die Steuerbescheinigung.
Mit Fake-Aktien an Steuerbescheinigungen kommen
Um eben diese Bescheinigung geht es bei Cum-Ex. Dabei machten die Akteure rund um den Tag, an dem die Dividende ausgeschüttet wird, mehrere Wertpapiergeschäfte, darunter einen sogenannten Leerverkauf. Damit wurde vorgetäuscht, dass es zur gleichen Zeit mehrere Besitzer derselben Aktie gebe. Ein Fake.
Mit der Fake-Aktie haben die Cum-Ex-Akteure Steuerbescheinigungen generiert. Diese haben sie dann beim Finanzamt eingereicht. So haben sie Steuern zurückbekommen, die sie nie gezahlt hatten. So ähnlich also wie im fiktiven Beispiel mit den kopierten Pfandbons.
Für die komplexen Geschäfte brauchte es zahlreiche Helfer: Geldgeber, die die nötigen Summen investierten, um große Aktienpakete zu bewegen. Händler, die die Aktiengeschäfte abwickelten. Banker, die Kredite gewährten. Betreiber von Finanzfirmen, die die Erstattungsanträge einreichten. Steueranwälte, die alles mit rechtlichen Gutachten begleiteten. Sie alle teilten sich den Gewinn untereinander auf.
Mit einer einzelnen Aktie hätte sich das nicht gelohnt. Aber weil auf diese Weise Millionen Aktien gehandelt wurden, sind Milliardensummen aus der Staatskasse an die Akteure geflossen.

