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Politik

So regeln EU-Staaten die Leihmutterschaft

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 26, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Stand: 26.07.2026 • 08:26 Uhr

Anders als in Deutschland ist Leihmutterschaft in einigen EU-Ländern möglich. Doch die Regelungen unterscheiden sich stark. Im Zentrum steht dabei die „altruistische“ Leihmutterschaft – ein Begriff, der auch auf Kritik stößt.

Kathrin Schmid

Während die deutsche Debatte um Leihmutterschaft wieder in vollem Gang ist, hat sie in einigen Nachbarländern längst zu konkreten Ergebnissen geführt.

„Nach langem Überlegen haben wir schließlich die wundervolle Esther gefunden, die bereit war, ein Kind für uns auszutragen. Und so wurde schließlich unser Sohn Vigo geboren“, berichtet Duco.

Er ist gemeinsam mit seinem Partner Ron in den Niederlanden Vater geworden – dank Leihmutter Esther, die sich über eine Facebookgruppe-Gruppe gemeldet hatte: „Weil auch meine eigene Familie aus einer Frau und zwei Kindern besteht. Und wir waren natürlich auf eine Samenspende angewiesen, um selbst Mütter zu werden“, erzählt sie im niederländischen Rundfunk NOS. „Ich hatte immer den Wunsch, etwas zurückzugeben, und das schien mir der schönste Weg.“

In den Niederlanden ist „altruistische Leihmutterschaft“ erlaubt. Es gilt jedoch als Straftat, professionell oder kommerziell zwischen Leihmutter und Wunscheltern zu vermitteln.

Keine umfassende Regelung in Belgien

In Belgien wiederum ist Leihmutterschaft derzeit nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt; damit auch nicht verboten. Fakt ist lediglich: Die Frau, die das Kind zur Welt bringt, gilt grundsätzlich als Mutter. Die Wunscheltern müssen die Elternschaft nach Geburt rechtlich klären.

In der Praxis bedeutet dies: Kliniken in Brüssel, Gent und Lüttich führen die Verfahren durch – nach umfangreichen medizinischen und psychologischen Tests. 2023 kamen im ganzen Land 57 Kinder per Leihmutterschaft zur Welt.

„Riesengroßes jährliches Wachstum“

Insgesamt gebe es „keinen gesamteuropäischen Trend“, , stellt Anika König fest, Soziologin an der FU Berlin. Die Regelungen unterschieden sich „sehr, sehr stark“.

Aber, sagt sie im ARD Europa-Podcast punktEU: „Es gibt zwar keine wirklich verlässlichen und repräsentativen Zahlen. Aber alle Marktanalysen zeigen ganz deutlich, dass die Industrie rund um Leihmutterschaft massiv wächst. Es gibt ein riesengroßes jährliches Wachstum und dies wird auch in Zukunft so weitergehen.“

Auch weil sich weltweit in den vergangenen Jahren immer mehr Länder für die Leihmutterschaft öffneten: in Osteuropa neben der Ukraine zuletzt auch Georgien oder Kasachstan. Hinzu gekommen seien außerdem einige Staaten Lateinamerikas sowie in Afrika vor allem Kenia und Ghana, erklärt König.

Nord-Süd-Gefälle in Europa

In Italien ist Leihmutterschaft inzwischen besonders streng geregelt: Sie ist nicht nur im Inland verboten, sondern seit 2024 auch dann strafbar, wenn sie im Ausland durchgeführt wird. Den Paaren drohen Geldbußen zwischen 600.000 und einer Million Euro sowie Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren.

Auch Spanien verbietet seit 2006 Leihmutterschaft und hat die Regeln vor einem Jahr noch weiter verschärft. Um Kinder, die im Ausland zur Welt kamen, zu registrieren, muss nun eine biologische Verbindung nachgewiesen werden oder eine bereits erfolgte Adoption.

Im Norden Europas hat Dänemark die weitgehendste Regelung: Das Land erlaubt seit 2025 altruistische Leihmutterschaft unter Auflagen und plant weitere Liberalisierungen, etwa bei medizinischer Unterstützung.

Irland hat 2024 erstmals klare Regeln geschaffen und erlaubt altruistische Leihmutterschaft – auch für Alleinstehende.

Wie altruistisch ist „altruistisch“ wirklich?

In allen Ländern bleibt allerdings die Herausforderung, den Begriff „altruistisch“ mit Leben zu füllen, sagt Expertin König: „Meist meint das, dass die Leihmutterschaft nicht bezahlt werden sollte – in Abgrenzung zu kommerziellen Modellen.“

Allerdings verdienten alle anderen daran – etwa die Fertilitätsmediziner und Agenturen. Es sei also zweifelhaft, „wenn von der Leihmutter – der einzigen Person, die ein medizinisches Risiko trägt – erwartet wird, dass sie dafür nicht wirklich bezahlt wird.“

Dies gilt formal auch in Großbritannien, wobei die „Aufwandsentschädigungen“ dort häufig vergleichsweise hoch ausfallen. Das Land scheint in vielen Aspekten beispielgebend in Europa: „In Großbritannien hat sehr viel Forschung stattgefunden“, so König, „vor allem psychologische Forschung mit Leihmüttern, mit den Familien, mit den Kindern, die durch Leihmutterschaften geboren wurden“.

So könne nun umfangreich gezeigt werden, welche Regelungen welche Auswirkungen – auch psychisch – auf alle Beteiligten haben.

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