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Startseite»Nachrichten»Umfrage unter Personalchefs: Teilkrankschreibung löst bei Firmen wenig Begeisterung aus
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Umfrage unter Personalchefs: Teilkrankschreibung löst bei Firmen wenig Begeisterung aus

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 4, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Umfrage unter PersonalchefsTeilkrankschreibung löst bei Firmen wenig Begeisterung aus

Der Teilkrankschreibung müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zustimmen. (Foto: IMAGO/Herrmann Agenturfotografie)

Die Teilkrankschreibung soll Arbeitgebern und Arbeitnehmern ermöglichen, flexibler auf Krankheiten zu reagieren. Einer neuen Studie zufolge kommt das jedoch bei den Unternehmen nicht gut an.

Fast die Hälfte der Unternehmen in Deutschland hält die künftige Möglichkeit zur Teilkrankschreibung einer Umfrage zufolge nicht für sinnvoll. Nur etwa jedes vierte Unternehmen fände es hilfreich, wenn sich Beschäftigte künftig auch teilweise krankmelden und so in geringerem Umfang arbeiten könnten, erklärte das Ifo-Institut in Berufung auf eine Personalleiterbefragung mit dem Personaldienstleister Randstad.

Weitere 25 Prozent der Unternehmen stünden der Neuerung neutral gegenüber. Die Hälfte der Unternehmen rechnet den Angaben nach nicht mit „wesentlichen positiven“ Auswirkungen. „Die meisten Unternehmen befürchten eine schwierige Abgrenzung zwischen arbeitsfähig und arbeitsunfähig“, erklärte Ifo-Forscher Jonas Hennrich. „Außerdem erwarten sie einen zusätzlichen organisatorischen Aufwand.“

Je ein Drittel der Unternehmen erhoffe sich durch die Teilkrankschreibung kürzere Fehlzeiten oder eine schnellere Rückkehr von erkrankten Beschäftigten, wie aus der Befragung weiter hervorging. 21 Prozent der Firmen halten es für möglich, dass erkrankte Fachkräfte trotz ihrer gesundheitlichen Herausforderungen länger arbeiten; zwölf Prozent halten mit dem Instrument eine flexiblere Personalplanung für möglich.

Für eine Teilkrankschreibung können Ärzte künftig bei einer länger andauernden Erkrankung eines Beschäftigten eine teilweise Arbeitsunfähigkeit im Umfang von 25, 50 oder 75 Prozent der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit feststellen. Dementsprechend können Beschäftigte ihre Arbeitszeit reduzieren. Die Regelung sieht die Zustimmung von Arbeitgeber und Versichertem vor.

Quelle: ntv.de, psa/AFP

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