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Untersuchung auf Trisomie: Bluttest bei Schwangeren polarisiert im Bundestag

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 8, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Untersuchung auf TrisomieBluttest bei Schwangeren polarisiert im Bundestag

Ab der 10. Schwangerschaftswoche können durch den NIPT-Test Chromosomenveränderungen beim Fötus festgestellt werden. (Foto: picture alliance / dpa)

Die Abstimmung zum sogenannten NIPT-Test ist ohne Fraktionsdisziplin, die Bundestagsabgeordneten entscheiden also allein nach ihrem Gewissen ohne Vorgaben ihrer Fraktion. Und das scheint gar nicht so leicht.

Ein von der Krankenkasse bezahlter Bluttest in der Schwangerschaft, der sich unter anderem mit der Wahrscheinlichkeit für Trisomie bei dem ungeborenen Kind befasst, spaltet den Bundestag. In einem bereits im März eingebrachten Antrag fordern über 100 Abgeordnete von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken, dass die Umsetzungspraxis des sogenannten nicht-invasiven Pränataltest (NIPT) genauer beobachtet werden soll. Die Gruppe sorgt sich, dass die Tests von zu vielen Schwangeren in Anspruch genommen werden und dann zu Schwangerschaftsabbrüchen führen. Kritiker des Antrags befürchteten im Vorfeld, die Debatte könnte darauf hinauslaufen, die Kostenübernahme des Tests abzuschaffen – 33 von ihnen brachten einen Änderungsantrag ein.

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten tatsächlich erst seit 2022 und das auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Durch den NIPT können werdende Eltern ab der 10. Schwangerschaftswoche erfahren, ob es Chromosomenveränderungen im Erbgut des Fötus gibt – wie beispielsweise Trisomie 13, 18 oder 21. Kinder mit Trisomie 13 und 18 leiden unter schweren Fehlbildungen des Gehirns und sterben oft bereits während der Geburt oder kurz danach. Trisomie 21, auch Down-Syndrom genannt, geht zwar oft mit bestimmten gesundheitlichen und individuell unterschiedlichen kognitiven Beeinträchtigungen einher, die Lebenserwartung liegt aber laut AOK bei etwa 60 Jahren, teils auch deutlich darüber.

CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger kritisierte bei der ersten Lesung des unter seiner Federführung eingebrachten Antrags bereits, der Test werde zu breit in Anspruch genommen. „Was ursprünglich als gezielte Untersuchung gedacht war, entwickelt sich zunehmend zu einem flächendeckenden Screening.“ Und auch die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärte damals, der Test sei zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaftsvorsorge geworden. „Menschen mit Beeinträchtigung und ihre Angehörigen fühlen sich dadurch diskriminiert.“

Im Antrag der Bundestagsabgeordneten wird auf Daten der Krankenkasse Barmer verwiesen, nach denen fast die Hälfte der Schwangeren 2024 einen NIPT in Anspruch genommen haben. Ein Jahr zuvor sei es nur knapp ein Drittel gewesen. Die Barmer ist mit rund 8,3 Millionen Versicherten die zweitgrößte gesetzliche Kasse.

Der Antrag sieht nun konkret vor, ein Monitoring einzuführen, um zu belastbaren Daten zu kommen. Außerdem solle ein Expertengremium eingesetzt werden, das rechtliche, ethische und gesundheitspolitische Grundlagen der Kassenzulassung des NIPT prüft. Hintergrund des Antrags ist laut „Spiegel“ die Sorge, Frauen würden sich durch den Test und gesellschaftlichen Druck häufiger für Schwangerschaftsabbrüche entscheiden aus Angst, ein Kind mit Behinderung zu bekommen. Belastbare Daten dazu gibt es nicht.

Der Vorsitzende des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland (ABID), Marcus Graubner, hielt bereits im März eine Debatte über die Kostenübernahme des NIPT für wichtig, denn die Gesellschaft sei vielfältig und dazu gehöre auch ein Leben mit Behinderung. „Wir brauchen eine gesellschaftliche Situation, wo Kinder mit Trisomie 21 nicht als Stigma angesehen werden, sondern als eine Bereicherung“, so Graubner.

Die Kritiker des Antrags fordern in ihrem Änderungsantrag nun, in dem Hauptantrag verbindlich festzuhalten, dass „der aktuelle Umfang der Kassenleistung NIPT“ auch nach den geforderten Prüfungen erhalten bleibt. Sie wollen vermeiden, dass der Test wieder zur Selbstzahlerleistung wird und somit nicht allen Schwangeren zur Verfügung steht, die aktuell die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllen. „Uns ist wichtig, dass eine gute und selbstbestimmte Information der Frauen, ob ihr Kind gesund oder krank ist, nicht vom Geldbeutel abhängt“, sagte die Grünen-Abgeordnete Paula Piechotta dem „Spiegel“.

Pilsinger erklärte daraufhin, es gehe nicht darum, die Erstattungen des NIPTs abzuschaffen, „sondern um eine valide Datenbasis für weitere Diskussionen und spätere politische Entscheidungen.“

Bei einem interfraktionellen Antrag wie diesem gibt es keine Fraktionsdisziplin, die Abgeordneten entscheiden also nach ihrem Gewissen. Bereits 2024 gab es in der vergangenen Wahlperiode einen Anlauf für eine solche Initiative. Es kam dann aber zur vorzeitigen Auflösung des Bundestags wegen des Bruchs der Ampelkoalition.

Quelle: ntv.de, csi/dpa

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