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Startseite»Politik»Urteil zu Axt-Angriff in ICE: Mann muss dauerhaft in Psychiatrie
Politik

Urteil zu Axt-Angriff in ICE: Mann muss dauerhaft in Psychiatrie

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 20, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Im Prozess gegen einen Mann, der in einem Zug andere Fahrgäste mit einer Kleinaxt und einem Zimmererhammer schwer verletzt hat, ist vor dem Landgericht Regensburg am heutigen Montag das Urteil gefallen. Der 21-jährige Syrer wird nach § 63 StGB auf unbestimmte Zeit in ein geschlossenes, psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Juli 2025 mehrere Fahrgäste in einem ICE auf der Strecke zwischen Straubing und Straßkirchen in Tötungsabsicht angegriffen hatte.

Gericht: Hohe Gefahr für die Allgemeinheit

Das Gericht führte aus, dass von dem Mann weiter eine hohe Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe. Es bezog sich auf ein Gutachten einer Sachverständigen, wonach der Mann seit 2020 unter einer paranoiden Schizophrenie mit Verfolgungswahn leide. Diese habe sich auf der Flucht aus Syrien ergeben. Der Angreifer war Zeugen demnach schon vor der Tat durch seine Unruhe aufgefallen – und einen Blick, der ihnen seltsam feindselig vorgekommen sei.

Gutachten: Verfolgungswahn nach Flucht aus Syrien

Zum Tatzeitpunkt seien bei ihm ein Realitätsverlust und eine Wahrnehmungsstörung gegeben gewesen. Bis heute höre er noch Stimmen. Er habe einen Verfolgungswahn, dass die Mafia ihn töten wolle. Im Rahmen seiner Angriffe im Zug war laut Gericht seine Steuerungsfähigkeit aufgehoben. Daher sei der Syrer schuldunfähig. Eine Unterbringung im Gefängnis ist somit nicht möglich. Strafrechtlich liegt unter anderem versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor.

Aus Sicht des Gerichts ist es ausgeschlossen, dass es sich um eine politisch motivierte Tat gehandelt hat. Dafür habe sich kein belastbarer Hinweis ergeben.

Mit Hammer und Axt auf den Kopf geschlagen

Der Mann hat laut den Erkenntnissen des Gerichts zunächst einem deutschen Fahrgast, der wegen des feindseligen Verhaltens den Notruf wählte, einmal mit dem Hammer und einmal mit der stumpfen Seite der Axt auf den Kopf geschlagen. Dieser Fahrgast und die Mutter einer syrischen Familie, auf die der Verurteilte ebenfalls losging, erlitten eine Schädelfraktur. Der Frau schlug der Mann zweimal gegen den Kopf, einmal mit der Schneide der Axt.

Fahrgast überwältigt Angreifer

Einer der Söhne der Frau soll dem Angreifer dann im Kampf die Waffen abgenommen haben, mit denen er vorher selbst verletzt wurde. Der Sohn habe dem Angreifer die Schneide der Axt dann in Notwehr gegen den Kopf geschlagen, sodass dieser auch selbst auch eine Schädelfraktur erlitt. Mit Hilfe anderer Fahrgäste konnten die Söhne den Angreifer schließlich bis zum Eintreffen der Polizei fixieren.

Der zunächst angegriffene Fahrgast ist körperlich nicht mehr eingeschränkt, darf aber seinen Beruf als Lokführer noch nicht wieder ausführen. Die Mutter der Familie ist in psychologischer Behandlung und leidet noch unter Ängsten. Ähnliches gilt für ihre Söhne.

Noch ist das Urteil nichts rechtkräftig, binnen einer Woche kann noch Revision eingelegt werden.

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Dr. Heinrich Krämer
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