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Verdacht der Untreue: Gericht lässt Anklage gegen Ex-RBB-Intendantin Schlesinger zu

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 29, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Verdacht der UntreueGericht lässt Anklage gegen Ex-RBB-Intendantin Schlesinger zu

Der RBB und Ex-Intendantin Schlesinger streiten noch immer um Geld. (Foto: picture alliance/dpa)

Im Sommer 2022 erschüttert der RBB-Skandal den öffentlich-rechtlichen ARD-Sender. Der Fall beschäftigt auch die Justiz. In der Causa um Ex-Intendantin Patricia Schlesinger kommt es zu einem neuen Verfahren.

Die frühere Intendantin des RBB, Patricia Schlesinger, soll im Zusammenhang mit dem RBB-Skandal vor Gericht kommen. Das Landgericht Berlin hat eine Anklage der Generalstaatsanwaltschaft wegen Untreue zugelassen, wie mitgeteilt wurde. Der Prozess soll nach Angaben einer Gerichtssprecherin am 10. November beginnen. Das Gericht hat demnach zunächst insgesamt 56 Prozesstage bis Ende Juni 2027 eingeplant.

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hatte nach langen Ermittlungen im vergangenen Dezember Anklage gegen die frühere Intendantin sowie drei weitere ehemalige leitende Mitarbeiter erhoben. Die Behörde wirft ihnen unter anderem Untreue vor.

Schlesinger weist die Vorwürfe zurück. „Frau Schlesinger hat alle ihre Entscheidungen als Intendantin ausschließlich an den Interessen des RBB ausgerichtet. Wir werden die Vorwürfe vollumfänglich entkräften“, teilte ihr Anwalt Oliver Sahan anlässlich der Gerichtsentscheidung mit.

Schlesinger wurde fristlos entlassen

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte im August 2022 bekannt gegeben, dass sie von Amts wegen ermittelt. Die fristlos entlassene Ex-Intendantin des ARD-Senders sowie die anderen Angeklagten hatten Vorwürfe bislang bestritten. Es gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft Schlesinger und den drei weiteren Angeklagten vor, zwischen Januar 2018 und Juli 2022 in unterschiedlicher Beteiligung das Vermögen des RBB geschädigt zu haben. Sie hätten „in wechselnden Konstellationen teilweise mittäterschaftlich gehandelt“.

Bei den Vorwürfen geht es um ein Vergütungssystem, bei dem variable Gehaltsanteile ohne die erforderliche Zustimmung des Verwaltungsrats ausgezahlt worden sein sollen. Außerdem sollen unzulässige Zulagen im Zusammenhang mit der turnusmäßigen ARD-Geschäftsführung gewährt worden sein. Zusätzlich nennt die Behörde unberechtigte Zahlungen für Vorruhestands- und Freistellungsregelungen sowie die Erstattung privater Bewirtungs- und Reisekosten.

Luxus auf Senderkosten?

2022 kamen Vorwürfe der Vetternwirtschaft und der Verschwendung gegen die Sender-Spitze auf. Es ging um Dienstwagen mit Massagesitzen, luxuriöse Ausstattung in der Intendanz, Essen auf Senderkosten bei der Intendantin zu Hause, Dienstreisen, intransparente Zulagen für Führungskräfte und ein gestopptes Millionen-Bauprojekt für die Redaktion. Schlesinger, die Vorwürfe zurückwies, musste gehen. Die Geschäftsleitung wurde ausgewechselt. Der öffentlich-rechtliche Sender kämpft heute noch mit den Folgen, die Aufarbeitung ist noch nicht abgeschlossen.

Seit der Entlassung Schlesingers streiten sie und der RBB schon länger um viel Geld. Schlesinger und der Sender erheben in einem Zivilverfahren gegenseitig Ansprüche. Schlesinger verlangt vom ARD-Haus die Zahlung eines sogenannten Ruhegeldes. Der RBB will das Geld nicht zahlen und wirft Schlesinger Pflichtverletzungen vor. Der Sender fordert, dass die Ex-Intendantin Geld zurückzahlt. Die Forderungen summierten sich laut Gericht zuletzt auf 1,78 Millionen Euro.

Nachdem eine gütliche Einigung gescheitert ist, sprach das Landgericht Mitte Juli 2025 sein Urteil. Dabei erzielte Schlesinger einen Teilerfolg – aber auch der RBB setzte sich in zwei Punkten durch. Beide Seiten akzeptierten die Entscheidung nicht und legten in der nächsthöheren Instanz Berufung ein. Damit geht es vor dem Kammergericht Berlin erneut um alle Punkte. Das wird nach Gerichtsangaben voraussichtlich aber erst im Frühjahr 2027 der Fall sein.

Zudem gab es mehrere Prozesse vor Arbeitsrichtern mit entlassenen RBB-Führungskräften. In mehreren Fällen wurde ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen.

Quelle: ntv.de, ses/rog/dpa

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