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Verfahren wegen geprellter Zeche: Jimi Blue Ochsenknecht muss bald wieder vor Gericht

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 6, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Verfahren wegen geprellter ZecheJimi Blue Ochsenknecht muss bald wieder vor Gericht

Gibt zu, dass er „Kacke gebaut“ hat: Jimi Blue Ochsenknecht. (Foto: picture alliance/dpa)

Im vergangenen Jahr verbrachte Jimi Blue Ochsenknecht drei Wochen hinter Gittern, weil er eine Hotelrechnung im fünfstelligen Bereich nicht beglichen hatte. Schließlich bezahlt er, aber das Verfahren ist damit noch nicht beendet. Schon bald soll es weitergehen.

Das Verfahren gegen Jimi Blue Ochsenknecht geht in die nächste Runde. Wie die „Bild“-Zeitung erfahren haben will, wird es am 1. Oktober im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Innsbruck fortgesetzt.

Dass sich der 34-Jährige erneut vor Gericht verantworten muss, steht bereits seit Anfang Juli fest. Damals hatte das Oberlandesgericht Innsbruck entschieden: Ein Strafverfahren wegen einer unbezahlten Hotelrechnung, das 2025 sein vorläufiges Ende gefunden hatte, wird fortgesetzt.

Dem Sohn von Natascha und Uwe Ochsenknecht war vorgeworfen worden, im Dezember 2021 in einem Hotel in Kirchberg schweren Betrug begangen und Hotelleistungen im Wert von nicht ganz 14.000 Euro in Anspruch genommen, diese aber nicht bezahlt zu haben.

Beschwerde der Staatsanwaltschaft

Nachdem Jimi Blue Ochsenknecht im Juni des vergangenen Jahres zunächst am Flughafen Hamburg festgenommen worden war, wurde er nach Österreich ausgeliefert. Die Untersuchungshaft hatte er nach Zahlung einer Kaution in Höhe von 15.000 Euro verlassen dürfen. Insgesamt war er zuvor rund drei Wochen inhaftiert.

Jimi Blue Ochsenknecht durfte zudem bis zum Abschluss des Verfahrens das Land nicht verlassen. Im August 2025 wurde schließlich festgelegt, dass er 18.000 Euro zu zahlen habe, was er nach Absprache mit seinem Anwalt akzeptierte.

Am 22. August hatte das Landesgericht Innsbruck das Strafverfahren „diversionell erledigt“, wie es in der Mitteilung des Oberlandesgerichts weiter hieß. Die zuständige Staatsanwaltschaft legte gegen die Entscheidung allerdings Beschwerde ein – und das Oberlandesgericht ist dieser gefolgt.

Es sei entschieden worden, „dass die Verantwortung des Angeklagten und die geleistete Schadensgutmachung nicht ausreichen, um daraus eine von Unrechtsbewusstsein getragene Verantwortungsübernahme abzuleiten“. Da diese für eine Einstellung eines Strafverfahrens im Wege der Diversion allerdings Voraussetzung sei, müsse das Verfahren am Landesgericht Innsbruck fortgesetzt werden.

„Eine krasse Erfahrung“

Über seine Erfahrungen hinter Gittern sprach Jimi Blue Ochsenknecht im Juni im Podcast „Wondermom“ seiner Mutter. Noch mal erleben wolle er das nicht, aber dennoch: „Ich muss halt auch wirklich sagen – Gefängnis ist wirklich scheiße und ich habe auch Kacke gebaut – aber ich hatte da meine Ruhe einfach.“

Knapp einen Monat lang habe er sich – gezwungenermaßen – zurückziehen und nur für sich sein können. „Es war auf jeden Fall eine krasse Erfahrung, und ich mag halt krasse Erfahrungen“, resümierte Jimi Blue Ochsenknecht. „Mir hat es für meine Reflexion gut getan. Das musste schon irgendwo sein, glaube ich.“

Wieso es aus seiner Sicht überhaupt zu der Festnahme im Juni 2025 gekommen war, erklärte er so: „Das waren im Kopf so Ego-Geschichten – und daran arbeite ich.“ Heute achte er penibel darauf, alles vertraglich festzuhalten, „wenn auch nur in einem Einzeiler“. Dabei habe er schon vor dem Gefängnisaufenthalt intensiv an sich gearbeitet. „Ich mag es, aus meiner Komfortzone herauszugehen. Wenn ich mich zu wohl fühle, fühle ich mich unwohl“, sagte er. „Ich funktioniere am besten unter Druck. Ich will immer einen Schritt weiter.“

Quelle: ntv.de, vpr/spot

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Dr. Heinrich Krämer
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