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Startseite»Politik»Waldbrände in Europa: Was Reisende jetzt wissen müssen
Politik

Waldbrände in Europa: Was Reisende jetzt wissen müssen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 28, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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FAQ

Stand: 28.07.2026 • 18:59 Uhr

In ganz Europa wüten derzeit Waldbrände, besonders heftig in Frankreich und Spanien. Auch beliebte Urlaubsregionen sind von den Feuern betroffen. Was Reisende jetzt wissen müssen.

Welche Länder sind besonders von den Feuern betroffen?

Derzeit ist vor allem der Südwesten Europas von schweren Waldbränden betroffen. In Portugal, Spanien und Frankreich wüten die Feuer besonders schlimm. Zuletzt gab es zwar leichte Fortschritte im Kampf gegen die Flammen, doch die nächste nahende Hitzewelle schürt die Sorge, dass die Flammen wieder zunehmend außer Kontrolle geraten könnten.

Sind die Feuer eine Gefahr für den Tourismus?

Die Waldbrände im Südwesten Frankreichs bedrohen zunehmend auch die Tourismussaison rund um Bordeaux. Die Regierung rief Urlauber auf, vorerst nicht in die Gironde zu reisen. Die Regionalregierung setzte zudem den Betrieb von Ferienlagern und Pfadfinderlagern sowie von behindertengerechten Aufenthalten aus. Auch Sport- und Kulturveranstaltungen wurden im gesamten Departement vorläufig untersagt.

Der Präsident der regionalen Industrie- und Handelskammer sagte dem Sender BFM TV, der Tourismus sei bereits weitgehend zum Erliegen gekommen. Bislang wurden etwa 220.000 Menschen evakuiert.

Kann man bei Waldbränden kostenlos stornieren?

Reiserechtlich sind bei Naturkatastrophen wie Waldbränden immer Pauschalreisen am besten abgesichert. Wichtig ist, dass allein die Sorge vor möglichen Bränden kein Grund ist, um eine gebuchte Reise kostenlos zu stornieren. Stattdessen ist die Lage vor Ort zum Zeitpunkt der Reise entscheidend. „Eine Rolle spielt unter anderem die Entfernung zwischen dem konkreten Urlaubsort und dem Brand“, erklärt die Deutschland-Sprecherin des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ), Karolina Wojtal.

Bei Rauch und Asche in der Luft oder Bränden ganz in der Nähe der gebuchten Unterkunft, können Kunden aufgrund von „unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen“ kostenlos stornieren. Eine offizielle Reisewarnung ist laut einem Gerichtsurteil aus dem Jahr 2024 übrigens nicht nötig, wenn genügend andere Indizien für eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegen – etwa Medienberichte.

Auch der Reiseveranstalter hat bei Naturkatastrophen das Recht, die Reise abzusagen. Der Reisepreis muss dann innerhalb von 14 Tagen erstattet werden. Bei Individualreisen hängt die Stornierungsmöglichkeit immer von den Bedingungen des jeweiligen Anbieters ab.

Gilt die Reiserücktrittsversicherung auch bei Waldbränden?

Nein, die meisten Policen decken ausschließlich persönliche Gründe wie Krankheit oder Unfall ab. Naturkatastrophen wie Waldbrände sind dagegen in aller Regel nicht abgesichert. Reisende sollten ihre Verträge deshalb gründlich prüfen.

Was sollte man vor Ort beachten?

Reisende sollten sich vor Ort auf die örtlichen Behörden, den Katastrophenschutz, das Auswärtige Amt und den Reiseveranstalter verlassen. Keine verlässlichen Quellen sind unbestätigte Informationen aus sozialen Netzwerken. Wichtig ist außerdem, die Notfallbenachrichtigungen auf dem Smartphone zu aktivieren. Mit EU-Alert können europaweit Notfallwarnungen automatisch an alle Smartphones in von Katastrophen betroffen Regionen geschickt werden, ohne das eine App notwendig ist.

In Frankreich rufen die Behörden die Menschen in der Nähe der Brandgebiete zudem auf, möglichst zu Hause zu bleiben. Sie sollen Türen, Fenster und Rollläden geschlossen halten und elektrische Lüftungen ausschalten. „Der wichtigste Schutz besteht darin, sich dem Rauch gar nicht erst auszusetzen“, sagt der Lungenspezialist Mathieu Molimard von der Universitätsklinik Bordeaux. Besonders gefährdete Menschen wie Asthmatiker, Menschen mit Herzerkrankungen, Schwangere, Kinder und alte Menschen sollten bei Atemproblemen einen Arzt aufsuchen.

Wer unbedingt das Haus verlassen muss, kann sich kurzzeitig mit einer FFP2-Maske schützen. Die Maske kann zwischen vier und acht Stunden vor den Feinstaubpartikeln schützen, lässt giftige Gase wie Stickstoffmonoxid oder das scharf riechende Acrolein aber durch.

Was sollte man tun, wenn das Hotel evakuiert wird?

Wenn Hotels wegen Waldbränden schließen müssen, sollten Pauschalreisende den Veranstalter kontaktieren. Dieser muss zunächst eine Ersatzunterkunft organisieren. Bei Individualreisen steht Urlaubern in der Regel eine Rückzahlung für die entfallenen Tage zu.

Bei der Rückkehr nach einer Evakuierung gilt: Asche und Staub möglichst nicht anfassen und nur mit Handschuhen und Wasser abwaschen. Außerdem wird empfohlen, den Wasserhahn zunächst zwei Minuten laufen zu lassen.

Welche Rechte gelten bei vorzeitiger Heimreise?

Pauschalreisende, die in Krisenfällen vorzeitig heimreisen, müssen belegen, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Dann können sie den Reisevertrag kündigen und die Heimreise antreten. Die Rückreise muss der Veranstalter organisieren, wenn sie Teil der Pauschalreise war.

Wenn das Hotel und die Rückreise getrennt gebucht wurden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Möglicherweise fallen bei einer Stornierung Kosten an. Die frühere Heimkehr müssen Reisende in der Regel selbst organisieren und zahlen, allerdings können sich Anbieter kulant zeigen.

Wird bei Individualreisen ein Flug wegen Waldbränden storniert, muss entweder ein Ersatz angeboten oder das Geld erstattet werden. Eine Entschädigung bei Verspätungen, die durch Asche und Qualm entstehen, gibt es nicht: Hier darf sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände berufen, die sie nicht beeinflussen kann.

Was gilt bei verzögerter Heimreise?

Müssen Urlauber länger vor Ort bleiben als geplant, erhält bei Buchung einer Pauschalreise vom Veranstalter mindestens drei zusätzliche Tage im Hotel, die der Veranstalter zahlt. Wird ein Rückflug – etwa wegen starker Rauchentwicklung am Flughafen – gestrichen, muss die Fluggesellschaft laut EU-Fluggastrechten ihren Passagiere je nach Wartezeit Verpflegung und Hotel anbieten. Geschieht das nicht und die Urlauber sind gezwungen, selbst aktiv zu werden, sollten sie die Kaufbelege aufbewahren und die Erstattung fordern.

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Dr. Heinrich Krämer
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