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Politik

Was zur WM erlaubt ist – und was nicht

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 11, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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FAQ

Stand: 11.06.2026 • 12:54 Uhr

Fußball schauen im Garten bis spät in die Nacht? Und danach ab in den Autokorso? Was ist während der WM erlaubt – und was sollte man lieber bleiben lassen?

Michael Nordhardt

Frank Bräutigam

Wie lange darf ich privat draußen WM-Spiele schauen?

Wegen der Zeitverschiebung haben es Fußballfans in Europa bei der WM oft nicht leicht. Viele Spiele starten spät oder sogar erst mitten in der Nacht. Schon die zweite Partie der deutschen Elf könnte so für Streit unter Nachbarn sorgen. Denn: Fast überall in Deutschland gilt von 22 bis 6 Uhr die allgemeine Nachtruhe. In dieser Zeit sind störende Betätigungen verboten. Fan-Gesänge oder lauter Torjubel auf dem Balkon, im Innenhof oder im Garten sind also tabu.

Dazu sollten Fußballfans auch noch in ihre Hausordnungen schauen. Dort können noch zusätzliche, strengere Regeln stehen. Eine Möglichkeit gibt es aber: Das Gespräch mit den Nachbarn und Vermietern suchen. Vielleicht sind die ja auch fußballbegeistert, haben Verständnis für die „Ausnahmesituation Fußballfest“ und drücken ein Ohr zu.

Welche Konsequenzen kann ein Verstoß gegen die Nachtruhe haben?

Die Behörden können bei nächtlichen Ruhestörungen Verwarnungen erteilen und Bußgelder verhängen. Vielleicht handhaben es manche während der WM etwas lockerer. Zu sehr verlassen sollte man sich darauf aber nicht. Daneben droht Ärger mit dem Vermieter: Der kann bei wiederholter Ruhestörung nach einer Abmahnung in extremen Fällen sogar zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt sein. Auch hier gilt aber: Mit ein wenig Rücksicht und guten Absprachen im Vorfeld dürften sich solche Folgen oft vermieden lassen.

Wie ist es mit Public Viewing während der WM – das darf doch länger dauern?

Zusammen mitfiebern: Fußballfans sollen die Möglichkeit haben, die WM-Spiele, die erst am späten Abend oder mitten in der Nacht angepfiffen werden, live gemeinsam auf Großleinwänden zu verfolgen. Ermöglicht wird das durch eine Verordnung der Bundesregierung, die bundesweit Ausnahmen vom Lärmschutz möglich macht und das Public Viewing während der WM auch deutlich nach 22 Uhr erlaubt. Gleichzeitig soll es einen akzeptablen Mindestschutz für Anwohner geben.

Für die Abwägung zwischen diesen beiden Belangen bildet die Verordnung nur den „Rahmen“: Ob vor Ort Public-Viewing-Veranstaltungen genehmigt werden, wo und wie viele, darüber entscheiden die Kommunen.

Was ist bei einem Autokorso nicht erlaubt?

Nach dem Spiel mit Hupe und Tröte auf die Straße: Streng genommen müssen Autokorsos von den Behörden erlaubt werden. Oft ergeben sie sich aber im Freudentaumel spontan. Ein Sieg der Lieblingsmannschaft setzt dann nicht das Straßenverkehrsrecht außer Kraft – auch nicht, wenn nach einem Elfer-Krimi die Erleichterung riesig ist.

Generell darf man andere Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr nicht gefährden, behindern oder belästigen. Alles Dinge, die aber bei einem Autokorso passieren können. Deshalb kann die Polizei einen spontanen Autokorso unterbinden und bei Verstößen Verwarn- oder Bußgelder verhängen.

Meistens greift die Polizei aber nur bei akuten Gefährdungen des Straßenverkehrs ein. Sicherheit geht bei aller Begeisterung immer vor: Herauslehnen aus dem Seitenfenster oder das Mitfahren auf der Motorhaube toleriert die Polizei in der Regel nicht. Wehende Fahnen dürfen nicht die Sicht beeinträchtigen. Außerdem gilt für alle Insassen die Anschnallpflicht.

Darf mit Trikot und Fan-Schal zur Arbeit?

Am Tag vor dem Spiel oder nach einer nervenaufreibenden Fußball-Nacht im Trikot in den Job? Vorsicht! Die WM setzt die Kleidungsvorschriften am Arbeitsplatz nicht automatisch außer Kraft. Wo generell auf förmlicheres Auftreten geachtet wird, bleibt es erstmal auch dabei. Wer die Unterstützung für sein Team mit einem Trikot zeigen möchte, kann aber vielleicht im Gespräch mit der Chefin oder dem Chef Lockerungen erreichen.

Keinen Verhandlungsspielraum gibt es, wo Sicherheitsvorschriften gegen bestimmte Fan-Utensilien sprechen: zum Beispiel gegen Mannschaftsschals, wenn sie beim Bedienen bestimmter Maschinen für Gefahren sorgen können.

Darf ich mit meinen Kolleginnen und Kollegen private Tipp-Runden starten?

Ja, solange die Arbeit nicht darunter leidet. Ausgeklügelte Spielmechanismen überlegen, Spielpläne schreiben und dafür die eigentlichen Aufgaben im Job liegen lassen – das geht nicht. In Ordnung können allenfalls kurze Absprachen sein, wenn sie den Rahmen nicht sprengen und zeitlich nicht ins Gewicht fallen. Am sichersten ist es, in den Pausen zu tippen, die Chefin oder den Chef um Erlaubnis zu bitten oder sie gleich in die Tipprunde miteinzubeziehen.

Darf ich am Arbeitsplatz Zusammenfassungen und Vorberichte anschauen?

Wenn die Spiele angepfiffen werden, ist für Viele der Arbeitstag schon vorbei. Trotzdem: Während der Arbeit Zusammenfassungen der letzten Nacht schauen oder sich schon mal mit Vorberichten auf die nächsten Partien einstimmen? Glück hat, wer frei hat. Denn als Arbeitnehmer haben Fußballfans keinen Anspruch darauf, während der Arbeitszeit laufend mit dem WM-Geschehen up to date zu bleiben – auch nicht, wenn sie im Home-Office arbeiten. Nur wenn Vorgesetzte grünes Licht geben, ist so eine „Fremdbeschäftigung“ in Ordnung. Da ist Absprache alles.

Was passiert, wenn ich mich nicht daran halte?

Wer ohne Einverständnis des Arbeitgebers im Internet oder Fernsehen die WM-Berichterstattung verfolgt, riskiert eine Abmahnung, bei mehreren Verstößen hintereinander im Extremfall sogar eine Kündigung. Arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen auch, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Erlaubnis im Radio verfolgen. Wie streng Chefinnen und Chefs diese Regeln während der WM handhaben wollen, bleibt ihnen überlassen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sich aber nicht eigenmächtig zu viele Freiheiten nehmen.

Wenn ich aber unbedingt Fußball gucken möchte?

Strenggenommen müssen Arbeitnehmer Urlaub nehmen, wenn sie nichts verpassen wollen. Eine Art „Sonderurlaubsrecht“ für die WM oder andere Sportereignisse würden Viele sicher gerne sehen – das gibt es aber natürlich nicht. Fußballfans müssten also normalen Erholungsurlaub einreichen, Überstunden ausgleichen oder – wo möglich – von Gleitzeitregelungen Gebrauch machen.

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Dr. Heinrich Krämer
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