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Politik

Wie kann die kritische Infrastruktur besser geschützt werden?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 4, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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Stand: 04.09.2026 • 18:59 Uhr

Die jüngsten Ereignisse haben gezeigt, wie anfällig kritische Infrastruktur in Deutschland ist. Stromnetze, Flughäfen und Wasserwerke müssen besser geschützt werden. Wie ist das möglich?

Rupert Wiederwald

Sabotageakte auf Stromanlagen in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen, ein versuchter Drohnenanschlag am Leipziger Flughafen und eine Brandattacke bei dem Gelände eines Rüstungskonzerns in Bayern. In diesem Jahr gab es bundesweit bereits mehr als 160 Sabotageverdachtsfälle auf sogenannte kritische Infrastruktur. Das geht aus einem internen BKA-Lagebild hervor, das NDR, WDR und SZ vorliegt.

Zu kritischer Infrastruktur zählen beispielsweise Strom- und Wasserversorgung. Aber auch Bereiche wie Verkehr, Gesundheit oder IT, deren Beeinträchtigung oder Ausfall zu Versorgungsengpässen, Störungen der öffentlichen Sicherheit und weiteren dramatischen Folgen führen kann.

Anfang des Jahres reagierte die Bundesregierung: Sie beschloss ein Gesetz, das den Schutz kritischer Infrastruktur in Deutschland erhöhen soll. Das KRITIS-Dachgesetz ist seit März in Kraft. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) warnte vorher: „Deutschland ist Ziel von Sabotage, Spionage, Desinformation und, ja, auch Terror. Und es gehört natürlich zur Aufgabe der Politik, sich dagegen zu rüsten, sich resilienter zu machen und, ja, auch zurückzuschlagen.“ Doch Experten kritisieren die Ausführung des Gesetzes.

Zuständigkeiten nicht geklärt

Das KRITIS-Dachgesetz verpflichtet Betreiber wichtiger Anlagen zu mehr Schutz vor Sabotage und anderen Gefahren. Jedoch fehlt bisher eine Verordnung, die Zuständigkeiten klärt. Laut Johannes Rundfeldt von der Arbeitsgruppe Kritische Infrastrukturen (AG KRITIS) sei das Gesetz deshalb bisher zahnlos: „Weder der Betreiber solcher kritischen Infrastrukturen noch der Staat ist derzeit verpflichtet, irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen.“

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums betonte heute: „Wir arbeiten mit Hochdruck an der KRITIS-Verordnung, damit sie schnellstmöglich in Kraft tritt. Ich möchte aber betonen, dass die Maßnahmen grundsätzlich schon jetzt umsetzbar sind. Die Betreiber sind für den Schutz ihrer Infrastruktur zuständig und sollen Maßnahmen ergreifen.“

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion Irene Mihalic warf Dobrindt Versäumnisse vor: „Unser Land ist auf Angriffe auf kritische Infrastrukturen nur sehr unzureichend vorbereitet“, sagte sie dem Handelsblatt.

Stefan Erdweg ist Berater für den Schutz kritischer Infrastruktur. Er findet, es brauche klarere Vorgaben aus der Politik: „In dem KRITIS-Dachgesetz steht zum Beispiel, dass man eine Risikoanalyse machen muss. Aber wie? Wir bräuchten eigentlich eine einheitliche Risikoanalyse mit den immer gleichen Parametern.“

Wasserversorgung schlecht geschützt

Das gesamte Strom-, Wasser- oder Bahnnetz in Deutschland zu 100 Prozent zu schützen, ist nicht möglich. Darin sind sich Experten einig. Besonders im Energiebereich müsse jedoch das Bewusstsein in Politik und Bevölkerung wachsen, sagt Erdweg. „Der Strom kommt aus der Steckdose und das Wasser aus dem Wasserhahn. Aber dahinter steckt ja eine riesige Infrastruktur, die keiner sieht.“ Besonders die Wasserversorgung sei unzureichend gegen Angriffe geschützt. Erdweg fordert auch hier mehr gesetzliche Vorgaben und einheitliche Notfallpläne.

Ein größeres Bewusstsein gebe es dagegen für den Schutz von Flughäfen. Dort gibt es internationale Vorgaben, Gesetze und klare Zuständigkeiten. Die Bundespolizei ist für deren Schutz zuständig. Der versuchte Drohnenanschlag am Leipziger Flughafen Anfang August zeigte jedoch, dass es auch hier Sicherheitslücken gibt. Nicht an allen deutschen Flughäfen gibt es bisher Technik, die Drohnen detektieren und abwehren kann. Bundesinnenminister Dobrindt kündigte an, die Drohnenabwehr auszubauen. Unklar ist weiterhin die Zuständigkeit. Die Bundeswehr hat seit diesem Jahr eigene Befugnisse zur Drohnenabwehr. An Flughäfen ist die Bundespolizei dafür zuständig. In vielen anderen Fällen sind es die Polizeien der Bundesländer .

Betreiber kritischer Infrastrukturen dürfen bisher selbst keine Drohnen abwehren. Der Bundestag beschloss aber Anfang des Jahres, „die Verantwortung der Betreiber beim Schutz ihrer kritischen Infrastruktur vor Drohnen“ zu prüfen. „Aus meiner Sicht ist es denkbar, dass Kraftwerksbetreiber, Umspannwerke, Pumpstationen oder Pipeline-Betreiber bereits jetzt anfangen und Drohnenkäfige beschaffen“, erklärt Rundfeldt von der AG KRITIS.

Mehr Videoüberwachung?

Eine kurzfristige Maßnahme, die von der Politik selbst ins Spiel gebracht wurde, ist die Ausweitung der Videoüberwachung. Bisher ist das für Unternehmen nur auf dem eigenen Gelände erlaubt. Nach dem mutmaßlichen Anschlag auf ein Umspannwerk im nordrhein-westfälischen Bergheim am Dienstag, sagte die Energie- und Wirtschaftsministerin in Nordrhein-Westfalen, Mona Neubaur, von den Grünen: „Wo es erforderlich und verhältnismäßig ist, soll die Überwachung auch den öffentlichen Raum rund um die Anlage erfassen können.“

Das ist laut dem Experten für hybride Gefahrenabwehr Erdweg aber kurzfristig nicht umzusetzen. Auch hier brauche es gesetzliche Regelungen: „Das ist leicht gesagt, aber es gibt ja auch Datenschutz. Einfach eine Kamera irgendwo in den Wald zu stellen, geht nicht.“

Manche Bereiche gut geschützt

Auch wenn die Sicherheitsstandards in vielen Bereichen der kritischen Infrastruktur zu gering sind, stehen andere bereits gut dar. „In Bezug auf IT-Sicherheit und Sicherheit technischer Anlagen ist der Schutz relativ weit vorne und wir sind relativ gut aufgestellt“, meint Rundfeldt.

Auch Rüstungskonzerne seien laut Berater Erdweg vergleichsweise gut geschützt. In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag gab es in München eine Brandattacke auf eine Baustelle des Rüstungskonzerns Rohde & Schwarz. Das LKA vermutet einen Anschlagsversuch. Erdweg sagt, die Rüstungsindustrie habe zwar viele Sicherheitsauflagen, aber: „Sie ist natürlich für Drittstaaten sehr, sehr interessant. Das heißt, die Täterqualität ist eine viel höhere.“ Rüstungskonzerne oder Flughäfen müssten sich also auf viel größere Bedrohungsszenarien einstellen als andere Bereiche.

Auch wenn die Sicherheit laut Experten in manchen Bereichen hoch sei – Die kritische Infrastruktur in Deutschland muss besser geschützt werden. Dafür brauche es vor allem klare gesetzliche Vorgaben, geklärte Verantwortungen und einen Fokus auf besonders anfällige Bereiche.

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Dr. Heinrich Krämer
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