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Startseite»Politik»Gemischte Bilanz nach zwei Jahren Bezahlkarte für Asylbewerber
Politik

Gemischte Bilanz nach zwei Jahren Bezahlkarte für Asylbewerber

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 15, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 15.05.2026 • 17:52 Uhr

Karte statt Bargeld: Seit zwei Jahren gibt es die Bezahlkarte für Asylbewerber. Die Regierung wollte so Missbrauch von Leistungen verhindern. Verbände kritisieren den Aufwand und sprechen von Diskriminierung.

Claudia Kornmeier

Sie war das Thema schlechthin vor rund zwei Jahren: die Bezahlkarte für Asylbewerber. Mit Vehemenz forderten die Länder vom Bund eine deutschlandweite Regelung ein. Bis die Ampelkoalition schließlich das Asylbewerberleistungsgesetz anpasste. Die Länder bekamen damit die ausdrückliche Möglichkeit, staatliche Leistungen für Asylbewerber nur noch in Form einer Bezahlkarte auszugeben.

Das erklärte Ziel dabei war, Anreize für irreguläre Migration zu reduzieren. Dafür wurden Auslands-Überweisungen ausgeschlossen, sodass kein Geld etwa an die Familie in der Heimat oder an Schleuser geschickt werden kann.

„Das ist aus meiner Sicht ein ganz wichtiger Schritt, um Anreize für illegale Migration nach Deutschland zu senken“, sagte Hessens CDU-Ministerpräsident Boris Rhein damals. Ebenso wie seine damalige Kollegin aus Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer von der SPD: „Gleichzeitig schützt sie auch den Staat, dass Gelder eben nicht dafür verwandt werden, wofür sie ausgezahlt werden.“

Welche Rolle die in Deutschland gezahlte Unterstützung und die Möglichkeit, Geld in die Heimat zu schicken, für Menschen spielen, wenn sie sich für Deutschland als Fluchtort entscheiden, lässt sich kaum beantworten. Die Gründe für eine Flucht und die Entscheidung für einen bestimmten Ort sind in der Regel vielfältig.

Nicht alle Städte und Kommunen dabei

Trotz der Forderung nach einer bundeseinheitlichen Regelung ist einer Analyse des Sozialverbands AWO zufolge ein Flickenteppich entstanden. In den meisten Ländern können Asylbewerber nur bis zu 50 Euro abheben, in manchen aber auch mehr. Online-Käufe sind vielerorts erlaubt, aber nicht überall. Auch Inlandsüberweisungen sind nicht überall zugelassen. Dort, wo sie möglich sind, braucht es eine Genehmigung.

Darüber hinaus haben sich einige Städte dagegen entschieden, die Bezahlkarte überhaupt einzuführen. In Nordrhein-Westfalen sind es nach einer Auswertung des dortigen Flüchtlingsrats die Hälfte der Städte und Kommunen. „Für die Einheitlichkeit wäre es sinnvoller, dass das gleichförmig umgesetzt wird“, sagt der SPD-Abgeordnete Hakan Demir. „Aber wir haben nicht die Instrumentarien, Städte und Bundesländer dazu zu zwingen.“

Im Koalitionsvertrag hat Schwarz-Rot trotzdem den Wunsch nach einem „deutschlandweiten“ Einsatz der Karte formuliert.

Ebenso wie den Willen, Umgehungen zu beenden. Gemeint sind damit Tauschaktionen, bei denen Asylbewerber Gutscheine, die sie zuvor zum Beispiel in Supermärkten mit der Bezahlkarte gekauft haben, gegen Bargeld eintauschen können. Das Bargeld können sie auf ihre Konten einzahlen und es so ohne Einschränkungen verwenden.

Einschränkungen im Alltag und Verwaltungsaufwand

Die Einschränkungen im Alltag sind der Grund, weshalb die AWO die Bezahlkarte kritisiert, obwohl sie digitale Bezahllösungen generell für eine gute Idee hält. Die Bezahlkarte führe zu Diskriminierung und erschwere gesellschaftliche Teilhabe.

An Orten wie dem Sportverein oder der Musikschule werde es schwierig. Die hätten meist keine Lesegeräte, sagt Wiebke Bartelt vom AWO-Bezirksverband Potsdam. Überweisungen müssten von der Behörde freigegeben werden. Und das dauere. „Was dazu führt, dass ganz oft die Nutzerinnen und Nutzer in die Bredouille kommen und Mahngebühren bezahlen müssen.“ Hinzu komme der Verwaltungsaufwand für die Behörden.

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