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Politik

Was steht im Grundgesetz – und wie ist es entstanden?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 23, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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faq

Stand: 23.05.2026 • 11:48 Uhr

Vor 77 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz feierlich verkündet. Wie ist es entstanden, und was steht eigentlich drin?

Frank Bräutigam

Wie war die Ausgangslage nach dem Zweiten Weltkrieg?

Mai 1945: Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es in Deutschland keine staatlichen Strukturen mehr. Die Siegermächte USA, England, Frankreich und die Sowjetunion teilten Deutschland in vier Besatzungszonen auf. Von Herbst 1945 an entstanden dann neue Bundesländer mit ihren Landtagen und Ministerpräsidenten.

Der Konflikt zwischen Ost und West wurde immer größer. Im März 1948 zog die Sowjetunion aus dem „Alliierten Kontrollrat“ aus. Während der Berlin-Blockade durch die Sowjetunion ab Ende Juni 1948 war West-Berlin fast ein Jahr lang nur über den Luftweg zu erreichen.

Ziel der westlichen Alliierten war nun die Gründung eines deutschen „Weststaates“. Zentraler Ansprechpartner dafür: die neu gegründeten Länder in den westlichen Besatzungszonen und ihre Ministerpräsidenten.

Wie ist das Grundgesetz entstanden?

Am 1. Juli 1948 erteilten die drei westlichen Alliierten den Ministerpräsidenten der West-Bundesländer den Auftrag, eine „verfassungsgebende Versammlung“ einzuberufen – für einen demokratischen, föderal aufgebauten Staat mit einer „angemessenen Zentralinstanz“, in dem die individuellen Rechte und Freiheiten der Bürger garantiert sind.

Der „Parlamentarische Rat“ übernahm diesen Auftrag in Bonn ab dem 1. September 1948. Er bestand aus 61 Männern und vier Frauen, von den jeweiligen Landtagen der Länder gewählt. Aus West-Berlin nahmen fünf Personen teil, die aber nicht stimmberechtigt waren. Vorsitzender war der spätere erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Konrad Adenauer.

Am 8. Mai 1949 nahm der Parlamentarische Rat das Grundgesetz mit 53 zu zwölf Stimmen an. Die westlichen Besatzungsmächte stimmten am 12. Mai zu. Die gewählten Volksvertreter in den Länderparlamenten stimmten darüber ab. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in Bonn unterzeichnet und trat mit Ablauf dieses Tages in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland war gegründet. Auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone wurde am 7. Oktober 1949 die DDR gegründet.

Warum hat man damals den Namen „Grundgesetz“ gewählt?

Eine zentrale Sorge bewegte die deutschen Länder 1948/49: Gründet man einen „Weststaat“, würde das die deutsche Teilung in Ost und West manifestieren. Die Mütter und Väter haben daher bewusst den Namen „Grundgesetz“ gewählt. Es sollte eine provisorische Verfassung sein, mit Blick auf eine mögliche Wiedervereinigung des geteilten Deutschland.

Von seinen Inhalten her war das Grundgesetz aber von Anfang an eine richtige Verfassung. Denn es enthält seit 1949 die typischen Elemente einer Verfassung: Grundrechte und Staatsaufbau.

Was steht im Grundgesetz?

Erstens: die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Zweitens: die Organisation des Staates. Die Grundrechte stehen in den Artikeln 1 bis 19. Artikel 1 ist eine Art Leitgedanke: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ – eine bewusste Reaktion auf das Grauen der Nazizeit.

Die Grundrechte sind für alle Staatsgewalten „unmittelbar geltendes Recht“ (Art. 1 Absatz 3). Man kann sie daher mit der „Verfassungsbeschwerde“ beim Bundesverfassungsgericht einklagen. Artikel 20 enthält die tragenden Säulen des Staates: Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat, Gewaltenteilung.

An anderen Stellen stehen sogenannte „Staatszielbestimmungen“: Sozialstaat, Umwelt- und Tierschutz, Gleichberechtigung von Mann und Frau. Das Grundgesetz regelt auch, welche Aufgaben die einzelnen Staatsorgane haben – also Bundespräsident, Bundestag, Bundeskanzler, Bundesrat und das Bundesverfassungsgericht; und wie das Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat funktioniert, ebenso die Wahlen zum Bundestag.

Das Grundgesetz war von Anfang an offen in Richtung Europa. Die Präambel spricht vom Willen, „als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“. Deutschland darf laut Grundgesetz – in gewissen Grenzen – Befugnisse auf die EU übertragen, bleibt dabei aber ein eigenständiger Staat.

Konrad Adenauer unterzeichnete am 23. Mai 1949 das Grundgesetz.

Was hat sich mit der Wiedervereinigung 1990 verändert?

Als 1989/90 nach dem Fall der Mauer die Wiedervereinigung anstand, gab es laut Grundgesetz zwei Möglichkeiten, die staatliche Einheit herzustellen. Entweder nach dem damaligen Artikel 146, zum Beispiel per Volksabstimmung. Oder per „Beitritt“ der ostdeutschen Bundesländer zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach dem damaligen Artikel 23.

Am Ende nutzte man die Variante des „Beitritts“. Die erste frei gewählte Volkskammer der DDR stimmte dem Beitritt zum Grundgesetz im August 1990 zu. So wurde das Grundgesetz ab dem 3. Oktober 1990 zur gesamtdeutschen Verfassung. Seitdem ist das Grundgesetz kein Provisorium mehr.

Kann man das Grundgesetz ändern?

Ja und nein. Die meisten Artikel kann man ändern. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig. In 77 Jahren gab es insgesamt 69 Änderungsgesetze.

Das Grundgesetz sieht aber eine Art Absicherung vor, die sogenannte „Ewigkeitsgarantie“ (Artikel 79 Absatz 3). Einige wichtige Prinzipien dürfen im Grundgesetz nicht verändert werden: die Gliederung des Bundes in Länder; die Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung; die tragenden Säulen wie Demokratie und Rechtsstaat (Artikel 20) und der Schutz der Menschenwürde (Artikel 1).

Könnte auch eine ganz neue Verfassung beschließen?

Der letzte Artikel des Grundgesetzes (146) lautet in seiner heutigen Fassung:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Der letzte Artikel des Grundgesetzes regelt etwas Selbstverständliches in einer Demokratie: Ein Staatsvolk hat die Möglichkeit, sich eine neue Verfassung zu geben, wenn es das irgendwann möchte. Der Artikel bedeutet aber nicht, dass das Grundgesetz auch heute noch ein Provisorium ist und die Entscheidung über eine richtige Verfassung noch ausstehe.

Ein Provisorium ist das Grundgesetz schon seit der Wiedervereinigung nicht mehr. Eine richtige Verfassung war das Grundgesetz seinen Inhalten nach bereits seit 1949. Schon in der Präambel, also dem Vorwort, von 1949 steht, dass das Grundgesetz „kraft der verfassungsgebenden Gewalt des deutschen Volkes“ beschlossen wurde.

Die Doku „Wie gut ist unser Grundgesetz?“ mit Sandra Maischberger und Frank Bräutigam sehen Sie in der ARD Mediathek.

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Dr. Heinrich Krämer
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