<p>Mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) bekommt die elektronische Patientenakte (ePA) neue Funktionen. Innovationen dürfen aber nicht zu Lasten des Verbraucherschutzes gehen, kommentiert Lucas Auer, Gesundheitsexperte im Verbraucherzentrale Bundesverband.</p>
