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Startseite»Politik»Rauchen in Freibädern in Baden-Württemberg verboten
Politik

Rauchen in Freibädern in Baden-Württemberg verboten

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 1, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 01.06.2026 • 08:55 Uhr

Baden-Württemberg weitet das Rauchverbot aus: Von heute an ist das Rauchen an vielen Orten im Freien verboten, unter anderem in Freibädern. Ein Modell auch für andere Bundesländer?

Bei gutem Wetter liegen die Menschen im Freibad oft Handtuch an Handtuch. Um sie besser vor Tabakrauch zu schützen, verbietet Baden-Württemberg jetzt als erstes Bundesland flächendeckend das Rauchen in Freibädern.

Die Betreiber der Bäder – in der Regel die Kommunen – sind dafür verantwortlich, das Verbot durchzusetzen. Sie müssen dafür aber nicht die gesamte Fläche rauchfrei halten: Die Betreiber können auch kleine Raucherzonen einrichten, wenn dadurch keine anderen Badegäste gestört werden.

Wie sinnvoll ist dieses Verbot und könnte es ein Modell für ganz Deutschland sein?

Fachleute kritisieren Ausnahmeregelung

Katrin Schaller vom Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg findet das Verbot richtig: „Schwimmbäder sind natürlich Orte, an denen sich besonders Kinder und Jugendliche aufhalten, und ihre Gesundheit muss besonders geschützt werden.“ Das geschehe auch durch eine Vorbildfunktion: Wenn weniger Leute in der Öffentlichkeit rauchten, sei für Kinder und Jugendliche das Nichtrauchen normal, so Schaller.

Schaller kritisiert jedoch, dass die Freibäder Raucherzonen einrichten dürfen: „Der Rauch folgt natürlich physikalischen Gesetzen, verbreitet sich und folgt auch dem Wind. Da kann es sein, dass der Rauch auch in die benachbarten Bereiche kommt.“

Die Gefahren des Passivrauchens bestehen auch draußen: Wer den Tabakrauch einatmet, nimmt dieselben Schadstoffe auf wie beim aktiven Rauchen. Ein Forschungsteam aus Seoul konnte diese Schadstoffe auch an der frischen Luft noch auf neun Meter Entfernung zur Zigarette messen. „Gerade in Bereichen, wo Seitenwände oder Überdachungen wie Sonnenschirme sind, haben Messungen gezeigt, dass sich der Rauch dort ansammeln kann“, sagt Schaller.

Wo das Rauchverbot noch gilt – und wo nicht

Das neue Nichtraucherschutzgesetz gilt auch an weiteren Orten im Freien: Auf Spielplätzen, an Haltestellen, in Freizeitparks und in Zoos. An den letzten beiden Orten können ebenfalls Raucherzonen eingerichtet werden. Auf Schulhöfen und an Bus- und Straßenbahnhaltestellen werden Raucherzonen dagegen nicht mehr gestattet.

Auch in Innenräumen erweitert Baden-Württemberg das Rauchverbot: So soll es in Behörden ab sofort keine Raucherzimmer mehr geben. Für Gaststätten hingegen bleiben die Regeln gleich: Hier darf in abgetrennten Nebenräumen geraucht werden. In Gasträumen, die kleiner als 75 Quadratmeter sind, darf auch ohne Nebenraum geraucht werden – wenn keine oder nur kalte Speisen angeboten werden.

Erlaubt bleibt das Rauchen weiterhin in der Außengastronomie, in Fußballstadien und in Festzelten.

Auch andere Produkte von Verbot betroffen

Das Gesetz schließt auch E-Zigaretten, E-Shishas, Tabakerhitzer und Wasserpfeifen mit ein – auch, wenn kein Tabak, Nikotin oder Cannabis geraucht werden. Der Grund: Die Dämpfe und Aerosole gelten als gesundheitsgefährdend. Die Strafen für Verstöße werden ebenfalls angepasst. Wer trotz Verbot raucht, muss mit einem Bußgeld von bis zu 200 Euro rechnen. Wiederholt sich der Verstoß innerhalb eines Jahres, beträgt das Bußgeld bis zu 500 Euro.

Ob sich ähnliche Regelungen auch in den Nichtraucherschutzgesetzen anderer Bundesländer oder sogar bundesweit durchsetzen, bleibt abzuwarten. Vorerst geht Baden-Württemberg allein voran, auch wenn Fachleute weiterhin Lücken sehen.

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Dr. Heinrich Krämer
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