Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Energiesperren: Hohe Kosten belasten Verbraucher:innen

    August 4, 2026

    Bahnpreise: Werbung günstig, Realität teurer?

    August 3, 2026

    „Abschaffung der telefonischen Krankschreibung ist ein klarer Rückschritt“

    Juli 7, 2026

    Flug nicht angetreten, Geld komplett weg?

    Juli 7, 2026

    Trotz Filter: Doctolib zeigt Kassenpatient:innen kostenpflichtige Termine an

    Juli 2, 2026
  • Nachrichten

    Protest gegen Stratos-Projekt: Utah streitet über Rechenzentrum doppelt so groß wie Manhattan

    August 9, 2026

    Milliardeninvestitionen geplant: Trump will USA zur „Mineralien-Supermacht“ formen

    August 9, 2026

    „Sind entschlossener denn je“: FIFA geht auf Infantinos Gegner los

    August 9, 2026

    Wettlauf im KI-Boom: Amazon finanziert gigantisches Gaskraftwerk für Rechenzentren

    August 9, 2026

    Angesagter Sommerdrink: Wie die Biernation sich zur Aperolrepublik entwickelt

    August 9, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    Urin im Wasser: Jeder pinkelt, aber keiner gibt’s zu!

    August 8, 2026

    Facebook-Spitznamen in Gruppen: Was hinter ihnen steckt

    August 8, 2026

    Faktencheck: „Die Verdunkelung“ – Was der Film verschweigt

    August 7, 2026

    „Dann bezahlst du mit deinem Blut“: So funktioniert die WhatsApp-Erpressung mit „Viktor“

    August 7, 2026

    WhatsApp-Betrug: „Bin gerade beim Zahnarzt“ – Geldforderung

    August 7, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Was bedeutet Neutralität in der Schule – und was nicht? | Bildung

    Juli 14, 2026

    Wodurch fühlen sich Jugendliche in ihrem Alltag besonders belastet? | Bildung

    Juli 3, 2026

    Kontra: Social Media und Jugendliche – warum ein Verbot zu kurz greift | Bildung

    Juni 17, 2026

    Pro: Warum wir ein Social Media Verbot für Kinder brauchen | Bildung

    Juni 17, 2026

    Social Media bis 16 Jahre verbieten? So sehen das Erwachsene | Bildung

    Juni 11, 2026
  • Politik

    Niedrigwasser: Was die Lockerung des Lkw-Fahrverbots bedeutet

    August 9, 2026

    Paris führt Helmpflicht für E-Roller-Fahrer ein

    August 8, 2026

    Mutmaßlich ukrainische Drohne explodiert in Bulgarien

    August 8, 2026

    Orban-Kritiker Baka soll Ungarns neuer Präsident werden

    August 8, 2026

    Großer Zulauf auch bei kleineren CSD-Demos

    August 8, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Politik»Niedrigwasser: Was die Lockerung des Lkw-Fahrverbots bedeutet
Politik

Niedrigwasser: Was die Lockerung des Lkw-Fahrverbots bedeutet

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 9, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail


FAQ

Stand: 09.08.2026 • 02:52 Uhr

Das Niedrigwasser schränkt den Güterverkehr in Deutschland derzeit massiv ein. Lkw sollen Abhilfe schaffen – deshalb lockern einige Bundesländer nun das Sonntagsfahrverbot. Welche Regeln gelten ab heute? Und warum gibt es Kritik?

Welche Regeln gelten für Lkw normalerweise?

Für gewerblich eingesetzte Lkw gilt an Sonn- und Feiertagen bundesweit ein Fahrverbot. Dieses ist in der Straßenverkehrs-Ordnung (Paragraph 30 Absatz 3 und 4 StVO) geregelt und soll die Ruhe an diesen Tagen schützen. Dort heißt es: „An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0:00 bis 22:00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.“

Auch Ausnahmen vom Fahrverbot sind in der Straßenverkehrs-Ordnung vorgesehen. Das betrifft etwa Lkw, die Lebensmittel wie Milch, Fleisch, Fische oder leicht verderbliches Obst und Gemüse befördern. Auch Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeuge sowie die Bundeswehr sind ausgenommen. Zudem ist beim kombinierten Güterverkehr auf Schiene und Straße beziehungsweise Hafen und Straße der Einsatz von Lastwagen in bestimmten Fällen erlaubt.

Außerdem können die Behörden in besonderen Lagen zeitweise weitere Ausnahmen zulassen. Das war beispielsweise während der Corona-Pandemie der Fall.

Wieso wurde das Fahrverbot jetzt gelockert?

Die derzeit sehr niedrigen Pegelstände deutscher Flüsse, darunter die wichtigen Verkehrsadern Rhein und Donau, stellen die Binnenschifffahrt vor große Probleme. Viele Frachtschiffe können nur einen Bruchteil ihrer üblichen Ladung transportieren. Das erhöht die Transportkosten und belastet vor allem Industriebranchen, die auf Massenguttransporte angewiesen sind. Die Chemieindustrie warnte etwa bereits vor drohenden Produktionskürzungen und Ökonomen sehen das ohnehin schwache Wirtschaftswachstum in Gefahr.

Der neue Bundesverkehrsminister, Steffen Bilger, hatte deshalb am Donnerstag nach einer Niedrigwasser-Konferenz mit Unternehmen und Verbänden mehrere Maßnahmen angekündigt. Dazu gehören weniger Behinderungen durch vermeidbare Baustellen, zusätzliche Kapazitäten für den Gütertransport auf der Schiene und eben Ausnahmeregeln vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot durch die Bundesländer.

Welche Bundesländer lockern das Fahrverbot?

Ab heute gelten in vier Bundesländern gelockerte Regeln: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Niedersachsen. Die Ausnahmen für bestimmte Lkw sollen ermöglichen, dass wichtige Güter während des Niedrigwassers im Rhein zeitweilig vermehrt über die Straße transportiert werden können. Sie gelten nicht für Großraum- und Schwertransporte. Im Saarland und in Rheinland-Pfalz gilt dies bis spätestens Ende September, in NRW und Niedersachsen vorerst bis Ende August.

In NRW sollen Lkw in den Sommerferien zudem auch samstags fahren dürfen. Damit sollten Lieferketten aufrechterhalten und Versorgungsengpässe vermieden werden, sagte NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne). Die Ausnahmegenehmigung gelte „für Beförderungen sowie Leerfahrten, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers am Rhein stehen“, teilte das Verkehrsministerium in Düsseldorf mit.

Wer kritisiert die Maßnahme?

Kritik an der Lockerung des Fahrverbots kommt unter anderem aus der Opposition, von Umweltorganisationen und der Gewerkschaft ver.di.

Der Linken-Parteivorsitzende Luigi Pantisano erklärte: „Am Ende sollen nun Lkw-Fahrer die Versäumnisse der Regierung ausbaden und auf ihren wohlverdienten Sonntag verzichten.“ Statt mehr Lastwagen auf die Straßen zu schicken, müssten die betroffenen Binnenschiffer unterstützt und kurzfristig zusätzliche Kapazitäten auf der Schiene geschaffen werden. Mehr Lkw bedeuteten mehr Staus, Lärm und Abgase, so Pantisano.

Die Linke legte zugleich einen Fünf-Punkte-Plan vor, in dem sie unter anderem die Schaffung von Schwammlandschaften im Einzugsgebiet der Flüsse und ein öffentliches Wasserregister als Grundlage für eine Hitze- und Dürrestrategie fordert.

Auf geteilte Reaktionen stieß die Maßnahme bei den Grünen. „Lkw nun noch mehr auf die Straßen zu schicken, ist falsch“, sagte die Grünen-Klimapolitikerin Lisa Badum dem Tagesspiegel. Die Lösung bestehe darin, die Klimakrise das ganze Jahr ernst zu nehmen. Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Andreas Audretsch, hält die Lockerung hingegen für nachvollziehbar. Die Notwendigkeit solcher Maßnahmen zeige aber, dass der Schaden der Klimakrise für die Wirtschaft schon jetzt enorm sei.

Die Umweltorganisation BUND kritisierte die Maßnahme scharf. Es sei keine Lösung, „den Schiffstransport jetzt durch Hunderte oder Tausende Lkw-Fahrten zu ersetzen“, sagte Verbandschef Olaf Bandt der Rheinischen Post. „Die Regierung hat nicht verstanden, dass niedrige Flusspegel ein Symptom der Klimakrise sind. Mit der Ausbaggerung von Flussbetten oder mehr Lkw auf den Autobahnen lässt sich das Problem nicht lösen.“ Wichtig seien vielmehr intakte Flusslandschaften für den Wasserrückhalt in der Landschaft, was Niedrigwasser abmildern würde.

Zuvor hatte sich bereits die Gewerkschaft ver.di gegen den Vorstoß ausgesprochen. Dieser gehe „zulasten der Beschäftigten im Transport- und Logistikgewerbe und stellt die gesetzlich geschützten Sonn- und Feiertage als Tage der Ruhe und Erholung in Frage“, so der zuständige ver.di-Bereichsleiter Uwe Köpke. Die Branche leide seit Jahren unter Fachkräftemangel, hohem Zeitdruck und belastenden Arbeitsbedingungen. Gemeinsame Ruhezeiten der Beschäftigten mit Familie und Freunden seien unverzichtbar.

Wer unterstützt den Schritt?

Begrüßt wurde die Lockerung unter anderem vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). „Die Bundesregierung beweist in der aktuellen Extremsituation Handlungsfähigkeit“, sagte BDI-Vize-Hauptgeschäftsführer Holger Lösch der Rheinischen Post. „Die Verlagerung von Gütern auf Schiene und Straße während des Niedrigwassers kann die Auswirkungen abmildern und Wertschöpfungsketten stabilisieren.“

Dies werde aber „die fehlenden Transportkapazitäten auf den Wasserstraßen nicht vollständig auffangen“, warnte Lösch. Entscheidend bleibe die Modernisierung der Infrastruktur. Dafür brauche es unter anderem höhere Investitionen in klimaresiliente Verkehrsinfrastrukturen sowie schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Verkehrsminister Bilger verteidigte die Maßnahme. „Wir haben jetzt noch die Chance, durch Verlagerung des Verkehrs – nicht nur auf die Straße, sondern auch auf die Schiene und die Wasserstraße, wo es auch teils noch Ausweichmöglichkeiten gibt – diese Versorgungsengpässe zu vermeiden“, sagte der CDU-Politiker der ARD.

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

Paris führt Helmpflicht für E-Roller-Fahrer ein

August 8, 2026

Mutmaßlich ukrainische Drohne explodiert in Bulgarien

August 8, 2026

Orban-Kritiker Baka soll Ungarns neuer Präsident werden

August 8, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

„Moby Dick“: Vor 60 Jahren: Belugawal im Rhein gesichtet

April 29, 20264 Aufrufe

Was eine Zuckerabgabe bringen könnte

April 29, 20264 Aufrufe

„Inflationszahlen sind Warnsignal“ | Verbraucherzentrale Bundesverband

April 29, 20263 Aufrufe

Kommentar zur Gesundheitsreform: Gerecht sieht anders aus

April 29, 20263 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.