FAQ
Das Niedrigwasser schränkt den Güterverkehr in Deutschland derzeit massiv ein. Lkw sollen Abhilfe schaffen – deshalb lockern einige Bundesländer nun das Sonntagsfahrverbot. Welche Regeln gelten ab heute? Und warum gibt es Kritik?
Welche Regeln gelten für Lkw normalerweise?
Für gewerblich eingesetzte Lkw gilt an Sonn- und Feiertagen bundesweit ein Fahrverbot. Dieses ist in der Straßenverkehrs-Ordnung (Paragraph 30 Absatz 3 und 4 StVO) geregelt und soll die Ruhe an diesen Tagen schützen. Dort heißt es: „An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0:00 bis 22:00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.“
Auch Ausnahmen vom Fahrverbot sind in der Straßenverkehrs-Ordnung vorgesehen. Das betrifft etwa Lkw, die Lebensmittel wie Milch, Fleisch, Fische oder leicht verderbliches Obst und Gemüse befördern. Auch Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeuge sowie die Bundeswehr sind ausgenommen. Zudem ist beim kombinierten Güterverkehr auf Schiene und Straße beziehungsweise Hafen und Straße der Einsatz von Lastwagen in bestimmten Fällen erlaubt.
Außerdem können die Behörden in besonderen Lagen zeitweise weitere Ausnahmen zulassen. Das war beispielsweise während der Corona-Pandemie der Fall.
Wieso wurde das Fahrverbot jetzt gelockert?
Die derzeit sehr niedrigen Pegelstände deutscher Flüsse, darunter die wichtigen Verkehrsadern Rhein und Donau, stellen die Binnenschifffahrt vor große Probleme. Viele Frachtschiffe können nur einen Bruchteil ihrer üblichen Ladung transportieren. Das erhöht die Transportkosten und belastet vor allem Industriebranchen, die auf Massenguttransporte angewiesen sind. Die Chemieindustrie warnte etwa bereits vor drohenden Produktionskürzungen und Ökonomen sehen das ohnehin schwache Wirtschaftswachstum in Gefahr.
Der neue Bundesverkehrsminister, Steffen Bilger, hatte deshalb am Donnerstag nach einer Niedrigwasser-Konferenz mit Unternehmen und Verbänden mehrere Maßnahmen angekündigt. Dazu gehören weniger Behinderungen durch vermeidbare Baustellen, zusätzliche Kapazitäten für den Gütertransport auf der Schiene und eben Ausnahmeregeln vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot durch die Bundesländer.
Welche Bundesländer lockern das Fahrverbot?
Ab heute gelten in vier Bundesländern gelockerte Regeln: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Niedersachsen. Die Ausnahmen für bestimmte Lkw sollen ermöglichen, dass wichtige Güter während des Niedrigwassers im Rhein zeitweilig vermehrt über die Straße transportiert werden können. Sie gelten nicht für Großraum- und Schwertransporte. Im Saarland und in Rheinland-Pfalz gilt dies bis spätestens Ende September, in NRW und Niedersachsen vorerst bis Ende August.
In NRW sollen Lkw in den Sommerferien zudem auch samstags fahren dürfen. Damit sollten Lieferketten aufrechterhalten und Versorgungsengpässe vermieden werden, sagte NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne). Die Ausnahmegenehmigung gelte „für Beförderungen sowie Leerfahrten, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers am Rhein stehen“, teilte das Verkehrsministerium in Düsseldorf mit.
Wer kritisiert die Maßnahme?
Kritik an der Lockerung des Fahrverbots kommt unter anderem aus der Opposition, von Umweltorganisationen und der Gewerkschaft ver.di.
Der Linken-Parteivorsitzende Luigi Pantisano erklärte: „Am Ende sollen nun Lkw-Fahrer die Versäumnisse der Regierung ausbaden und auf ihren wohlverdienten Sonntag verzichten.“ Statt mehr Lastwagen auf die Straßen zu schicken, müssten die betroffenen Binnenschiffer unterstützt und kurzfristig zusätzliche Kapazitäten auf der Schiene geschaffen werden. Mehr Lkw bedeuteten mehr Staus, Lärm und Abgase, so Pantisano.
Die Linke legte zugleich einen Fünf-Punkte-Plan vor, in dem sie unter anderem die Schaffung von Schwammlandschaften im Einzugsgebiet der Flüsse und ein öffentliches Wasserregister als Grundlage für eine Hitze- und Dürrestrategie fordert.
Auf geteilte Reaktionen stieß die Maßnahme bei den Grünen. „Lkw nun noch mehr auf die Straßen zu schicken, ist falsch“, sagte die Grünen-Klimapolitikerin Lisa Badum dem Tagesspiegel. Die Lösung bestehe darin, die Klimakrise das ganze Jahr ernst zu nehmen. Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Andreas Audretsch, hält die Lockerung hingegen für nachvollziehbar. Die Notwendigkeit solcher Maßnahmen zeige aber, dass der Schaden der Klimakrise für die Wirtschaft schon jetzt enorm sei.
Die Umweltorganisation BUND kritisierte die Maßnahme scharf. Es sei keine Lösung, „den Schiffstransport jetzt durch Hunderte oder Tausende Lkw-Fahrten zu ersetzen“, sagte Verbandschef Olaf Bandt der Rheinischen Post. „Die Regierung hat nicht verstanden, dass niedrige Flusspegel ein Symptom der Klimakrise sind. Mit der Ausbaggerung von Flussbetten oder mehr Lkw auf den Autobahnen lässt sich das Problem nicht lösen.“ Wichtig seien vielmehr intakte Flusslandschaften für den Wasserrückhalt in der Landschaft, was Niedrigwasser abmildern würde.
Zuvor hatte sich bereits die Gewerkschaft ver.di gegen den Vorstoß ausgesprochen. Dieser gehe „zulasten der Beschäftigten im Transport- und Logistikgewerbe und stellt die gesetzlich geschützten Sonn- und Feiertage als Tage der Ruhe und Erholung in Frage“, so der zuständige ver.di-Bereichsleiter Uwe Köpke. Die Branche leide seit Jahren unter Fachkräftemangel, hohem Zeitdruck und belastenden Arbeitsbedingungen. Gemeinsame Ruhezeiten der Beschäftigten mit Familie und Freunden seien unverzichtbar.
Wer unterstützt den Schritt?
Begrüßt wurde die Lockerung unter anderem vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). „Die Bundesregierung beweist in der aktuellen Extremsituation Handlungsfähigkeit“, sagte BDI-Vize-Hauptgeschäftsführer Holger Lösch der Rheinischen Post. „Die Verlagerung von Gütern auf Schiene und Straße während des Niedrigwassers kann die Auswirkungen abmildern und Wertschöpfungsketten stabilisieren.“
Dies werde aber „die fehlenden Transportkapazitäten auf den Wasserstraßen nicht vollständig auffangen“, warnte Lösch. Entscheidend bleibe die Modernisierung der Infrastruktur. Dafür brauche es unter anderem höhere Investitionen in klimaresiliente Verkehrsinfrastrukturen sowie schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Verkehrsminister Bilger verteidigte die Maßnahme. „Wir haben jetzt noch die Chance, durch Verlagerung des Verkehrs – nicht nur auf die Straße, sondern auch auf die Schiene und die Wasserstraße, wo es auch teils noch Ausweichmöglichkeiten gibt – diese Versorgungsengpässe zu vermeiden“, sagte der CDU-Politiker der ARD.
