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Startseite»Nachrichten»Strafen und Abschiebezentren: Was abgelehnte Asylbewerber erwartet
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Strafen und Abschiebezentren: Was abgelehnte Asylbewerber erwartet

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 2, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Strafen und AbschiebezentrenWas abgelehnte Asylbewerber erwartet

Noch ist unklar, ob Abschiebezentren in Ländern außerhalb der EU legal sind. (Foto: Sebastian Willnow/dpa)

Die EU verschärft ihre Einwanderungspolitik und geht dabei insbesondere härter gegen abgelehnte Asylbewerber vor. Dazu gehören auch die umstrittenen Abschiebezentren in Ländern außerhalb der EU. Am Montagabend einigten sich EU-Parlament und Mitgliedstaaten bei Verhandlungen auf einen Kompromiss. Ein Überblick:

Was sind Abschiebezentren?

In Abschiebezentren („return hubs“) in Drittstaaten außerhalb der EU sollen Asylbewerber „zurückgeführt“ werden, deren Anträge auf Aufenthaltsrecht in der EU abgelehnt wurden, die aber nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Menschen eine Verbindung zu dem Land haben, in das sie abgeschoben werden.

Voraussetzung ist lediglich ein Abkommen zwischen einem oder mehreren EU-Ländern mit dem Drittland. Letzteres muss „die internationalen Menschenrechtsstandards und -grundsätze im Einklang mit dem Völkerrecht“ achten. Entsprechende Abkommen sollen vor ihrer Umsetzung von der EU geprüft werden.

Ist das legal?

Das ist noch nicht abschließend geklärt. Ein juristisches Gutachten am Europäischen Gerichtshof vom April kam zu dem Ergebnis, dass zumindest die umstrittenen italienischen Abschiebezentren in Albanien nicht gegen Europarecht verstoßen. Grundsätzlich verbiete es das EU-Recht den Mitgliedstaaten nicht, solche Zentren außerhalb ihres Territoriums einzurichten, heißt es darin.

Voraussetzung sei jedoch, dass die Menschen dort weiter juristischen Beistand und sprachliche Unterstützung bekommen sowie Kontakt mit ihrer Familie und den zuständigen Behörden halten können. Die europäischen Richter orientieren sich oft an solchen Gutachten. Fraglich ist, ob eine solche Entscheidung auch für weiter entfernte Länder gelten würde, die nicht EU-Beitrittskandidaten sind.

Welche Kritik gibt es?

Menschenrechtsorganisationen und Kirchenverbände warnen vor einer „Kriminalisierung der Migration“. Es wirke so, als ob die neue Verordnung den „Einsatz von Haft in gefängnisähnlichen Einrichtungen außerhalb des EU-Gebiets“ normalisiere, „die im Grunde genommen rechtliche Schwarzlöcher sind“, kritisierte etwa Marta Welander vom International Rescue Committee. Es steige damit das Risiko, dass Menschen in Länder abgeschoben werden, wo ihnen „Verfolgung, Folter oder Schlimmeres“ drohe.

Die Caritas erklärte, die EU lagere mit den Abschiebezentren ihre Verantwortlichkeiten aus. Betroffene könnten durch „willkürliche und unbefristete Inhaftierung“ in einer „rechtlichen Grauzone“ verbleiben. Die Hilfsorganisation Picum befürchtet „verstärkte Überwachung und Diskriminierung“ von Abgeschobenen in Ländern, „in die sie noch nie einen Fuß gesetzt haben“.

In Deutschland gab es Kritik am Zustandekommen der Position des EU-Parlaments zu den Zentren. Dabei hatte es Absprachen zwischen der AfD und der EVP-Fraktion gegeben, der auch CDU und CSU angehören. Die konservative EVP brachte den Gesetzentwurf mit den Stimmen der rechten Fraktionen durch das Parlament.

Was ändert sich noch?

Die Abschiebezentren sind Teil einer neuen Rückführungsverordnung, die auch härtere Strafen für diejenigen vorsieht, die sich trotz fehlender Aufenthaltserlaubnis weigern, die EU zu verlassen. So sollen Inhaftierungen erleichtert werden, etwa wenn ein Sicherheitsrisiko besteht oder die Identität überprüft werden muss. Auch Minderjährige sollen inhaftiert werden können. Einreiseverbote sollen künftig systematischer verhängt werden.

Wie geht es weiter?

Die Übereinkunft muss von beiden Seiten noch abschließend abgesegnet werden. Die neue Verordnung tritt in Kraft, sobald sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Einige Bestimmungen werden aber der Einigung vom Montag zufolge erst nach einer Übergangszeit von zwölf Monaten angewandt.

Doch einige EU-Länder haben es eilig. Italien hat bereits Abschiebezentren in Albanien eingerichtet. Dänemark, Deutschland, Österreich, Griechenland und die Niederlande treiben gemeinsam ihre Planungen zu Abschiebezentren voran.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt von der CSU kündigte an, bis Ende des Jahres Vereinbarungen mit Drittstaaten zur Errichtung solcher Zentren treffen zu wollen. Gut unterrichteten Kreisen zufolge sollen EU-Länder ein Dutzend Länder als potenzielle Partner ins Auge gefasst haben, darunter Ruanda, Libyen, Mauretanien, Usbekistan und Äthiopien.

Quelle: ntv.de, ghö/AFP

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