„Massenzustrom-Richtlinie“ – dieser bürokratische Begriff bedeutet viele Erleichterungen für Geflüchtete aus der Ukraine. Die EU will die Regelung verlängern. Für Ukrainer im wehrfähigen Alter wird sie aber wohl nicht mehr gelten.
Sollen wehrfähige Männer aus der Ukraine künftig noch Schutz in der EU auf Grundlage der „Massenzustrom-Richtlinie“ erhalten? Darüber ist in der EU eine Diskussion entbrannt.
„Wir diskutieren die Frage folgendermaßen, dass wir die ‚Massenzustrom-Richtlinie‘ verlängern wollen, dass wir aber Zweifel haben, dass Ukrainer im wehrpflichtigen Alter darunter zu sehen sind“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zum Auftakt eines Treffens der EU-Innenminister in Luxemburg.
EU-Richtlinie läuft 2027 aus
Hintergrund ist: Im Frühjahr 2027 läuft die sogenannten Massenzustrom-Richtlinie aus. Damit sie verlängert werden kann, muss in den nächsten Wochen darüber beraten werden.
Auf Grundlage dieser Richtlinie erhalten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in der EU vorübergehenden Schutz, ohne dass sie dafür ein Asylverfahren durchlaufen müssen oder ihr Schutzersuchen anderweitig individuell geprüft werden müsste. Diese EU-Richtlinie gibt es seit 2001 – der Zeit der Kriege im damaligen Jugoslawien.
„Damit weiter die Akzeptanz gegeben ist, zu helfen“
Verschiedene Optionen liegen nun auf dem Tisch: Denkbar wäre laut EU-Kommission, den Schutz künftig zu begrenzen auf Menschen, die aus besonders gefährlichen Regionen der Ukraine stammen. Oder eben Männer im Alter von 23 bis 60 Jahren auszuschließen.
Der deutsche Innenminister Dobrindt spricht sich für die zweite Variante aus. „Wir haben festgestellt, dass in den vergangenen Monaten der Zuzug von Personen im wehrpflichtigen Alter gestiegen ist. Damit muss man jetzt umgehen“, sagte der CSU-Politiker. Männer zwischen 23 und 60 Jahren könnten stattdessen ein reguläres Asylverfahren durchlaufen.
Österreichs Innenminister Gerhard Karner sagte, es solle für Männer im wehrfähigen Alter in Zukunft keinen Automatismus beim Schutz mehr geben, „damit die Akzeptanz in den europäischen Mitgliedstaaten weiterhin gegeben ist, Menschen zu helfen“.
„Unerlässlich, dass mehr Männer in der Ukraine bleiben und kämpfen“
In der Ukraine unterliegen Männer zwischen 18 und 60 Jahren der Wehrpflicht. Ein Ausreiseverbot gilt für Männer im Alter von 23 bis 60 Jahren, wobei es Ausnahmen etwa für alleinerziehende Väter gibt. Männer zwischen 18 und 22 Jahren dürfen seit August 2025 wieder ausreisen.
Für den Kriegsdienst werden in der Ukraine aktuell Wehrpflichtige ab 25 Jahren eingezogen. Das müsse auch verstärkt möglich sein, so Schwedens Innenminister Johan Forrsell: „Klar, ist es für uns von entscheidender Bedeutung, den Ukrainern jene Art von Schutz zu gewähren. Doch zugleich muss der Krieg geführt werden – und er muss gewonnen werden. Damit dies gelingt, ist es unerlässlich, dass mehr Männer in der Ukraine bleiben und kämpfen“, so der schwedische Politiker.
„Den Staaten zuhören, die besonders betroffen sind“
Manche EU-Staaten – etwa Luxemburg – warnen, zu viele Einzelprüfungen könnten aber auch in hohem bürokratischem Aufwand münden. Dennoch geht EU-Innenkommissar Magnus Brunner davon aus, dass es schnell Konsens unter den EU-Staaten geben kann: „Ich glaube, wir müssen vor allem den Mitgliedstaaten zuhören, die besonders betroffen sind.“ Das seien Polen, Tschechien, Österreich, die baltischen Staaten oder Deutschland.“ Auf dieser Grundlage werde man in der EU-Kommission dann einen Vorschlag vorlegen.
Allein Deutschland hat seit Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine mehr als 1,1 Millionen Menschen aus der Ukraine aufgenommen. Sie hatten – auf Basis der „EU-Massenzustrom-Richtlinie“ – von Anfang an Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Wohnraum, medizinischer Versorgung und Bildung für ihre Kinder.
Mit Informationen von Kathrin Schmid, ARD-Studio Brüssel
