Viele Menschen wurde im Nationalsozialismus durch Unrecht die Staatsbürgerschaft entzogen oder nie erteilt. Als Wiedergutmachung haben seit 2021 mehr als 50.000 Betroffene und Nachfahren den deutschen Pass erhalten.
Als Wiedergutmachung für erfahrenes Unrecht im Nationalsozialismus haben seit 2021 mehr als 50.000 Betroffene und ihre Nachfahren die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen bekommen. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage des Linke-Abgeordneten Ferat Kocak hervor.
Demnach erhielt das Bundesverwaltungsamt zwischen Anfang 2021 und Ende März dieses Jahres insgesamt 101.180 Anträge auf Wiedergutmachungseinbürgerung. Die deutsche Staatsangehörigkeit erhielten auf dieser Grundlage im gleichen Zeitraum 52.180 Menschen. Abgelehnt wurden nur sehr wenige Anträge, was auf eine lange Bearbeitungszeit hindeutet.
Leichter als normale Einbürgerung
Grundlage der Einbürgerung ist eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts aus dem Jahr 2021, die den Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich erweitert hatte. Den deutschen Pass können etwa Menschen jüdischen Glaubens und andere, die wegen Verfolgung aus politischen, rassistischen oder religiösen Gründen im Nationalsozialismus zwischen 1933 und 1945 die deutsche Staatsangehörigkeit aufgegeben oder verloren haben.
Die Hürden bei der Wiedergutmachungseinbürgerung sind etwas niedriger als bei einer normalen Einbürgerung. So ist zum Beispiel ein Nachweis von Deutschkenntnissen nicht notwendig. Die Behörden gehen davon aus, dass die Betroffenen die Staatsbürgerschaft ohne eigenes Verschulden verloren oder wegen diskriminierender Gesetze nie erhielten.
Viele Anträge aus Israel und Großbritannien
Aufgrund komplexer Fluchtbiografien ist es allerdings oft sehr aufwendig, die notwendigen Dokumente zu beschaffen, übersetzen und beglaubigen zu lassen. Viele der Antragsteller kommen aus Israel oder Großbritannien, wo viele Juden nach der Machtergreifung der Nazis Zuflucht fanden.
