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Schutz vor „Lügenfritz“?: CDU und Grüne für Abschaffung der „Politikerbeleidigung“ – SPD warnt

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 7, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Schutz vor „Lügenfritz“? CDU und Grüne für Abschaffung der „Politikerbeleidigung“ – SPD warnt

Auch Olaf Scholz kennt es: Der frühere Bundeskanzler wird auf einem Wahlplakat beleidigt. Benötigt er jedoch einen besonderen Schutz? (Foto: picture alliance / Rene Traut Fotografie)

Im Netz kennen Beschimpfungen und Beleidigungen wenige Grenzen. Doch Politikerinnen und Politiker genießen einen besonderen Schutz, der regelmäßig für Kontroversen sorgt. CDU und Grüne können sich vorstellen, den Straftatbestand der Politikerbeleidigung abzuschaffen. Die SPD warnt.

Die schwarz-rote Koalition diskutiert nach einem Strafbefehl für die Bezeichnung des Bundeskanzlers als „Lügenfritz“ über eine mögliche Abschaffung der Politikerbeleidigung nach Paragraf 188 StGB. „Wir brauchen kein Sonderstrafrecht für Politiker“, sagt der für Innen- und Rechtspolitik zuständige Fraktionsvize der Union im Bundestag, Günter Krings, dem „Spiegel“. Er sei offen dafür, den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches abzuschaffen.

Niedrigere Strafen für Beleidigungen will Krings aber nicht, im Gegenteil. „Wir dürfen nicht die Augen davor verschließen, dass es in der Gesellschaft seit längerer Zeit eine bedauerliche Tendenz zur Verrohung gibt. Wir sollten daher den Ehrenschutz insgesamt eher stärken“, sagte er. Es spreche vieles dafür, den höheren Strafrahmen des Paragrafen 188 auf die allgemeinen Beleidigungsdelikte des Paragrafen 185 zu übertragen. „Dann wird ein besserer Ehrenschutz für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleistet und das Problem der Ungleichbehandlung gelöst.“

Die SPD ist skeptisch

In der SPD stoßen solche Überlegungen auf Skepsis. „Die Forderung, Paragraf 188 abzuschaffen, kommt zur falschen Zeit“, sagt die rechtspolitische Sprecherin Carmen Wegge dem Magazin. Sie verweist auf die Zahl von Ermittlungsverfahren, die von 2600 im Jahr 2025 auf zuletzt 4500 gestiegen sei. „Die Zahlen sind eindeutig. Die Angriffe auf Menschen im politischen Leben nehmen deutlich zu und nicht ab.“

Es gehe nicht um den Schutz wichtiger und mächtiger Amtsträger, argumentiert die Sozialdemokratin. Es gehe um die rund 200.000 Menschen, die sich ehrenamtlich in kommunalen Parlamenten sowie als Bürgermeisterinnen und Bürgermeister engagierten. „Meinungsfreiheit hört dort auf, wo gezielte Angriffe auf die Würde von Menschen dazu dienen, sie aus dem öffentlichen Leben zu verdrängen“, sagt Wegge. „Genau das verhindert der Paragraf 188, und genau deshalb schützen wir ihn.“

Grüne gegen Sonderrechte

Grüne Europapolitiker Erik Marquardt befürwortet hingegen eine Abschaffung. „Natürlich ist es nicht schön und oft belastend, mit welcher Menge an Abwertungen und Beleidigungen man als Politiker konfrontiert ist“, sagt er dem „Spiegel“. Dennoch bräuchten Politiker keine Sonderrechte. „Viel wichtiger als dieses Sonderrecht wäre der Schutz von politisch Engagierten vor tatsächlicher Gewalt oder konkreten Drohungen – besonders auf kommunaler Ebene.“ Politik sollte nicht den Eindruck erwecken, die Meinungsfreiheit einzuschränken, sagt Marquardt. „Deswegen muss der Paragraf 188 gestrichen werden.“

Die Justizministerkonferenz will das Thema kommende Woche in Hamburg beraten. Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert von der CDU hat einen Antrag gestellt, den Beleidigungsparagrafen 185 zu reformieren und die Politikerbeleidigung nach Paragraf 188 abzuschaffen oder stark einzuschränken.

Quelle: ntv.de, chr

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